Kostentragung bei Adoption

2. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)
Kostentragung bei Adoption

Hallo und noch ein gutes neues Jahr!

Ein biologischer Vater hat sich bereit erklärt sein Kind durch den praktizierendnen Vater und Ehemann der Kindsmutter adoptieren zu lassen.
Die notarielle Einwilligungserklärung des Kindsvaters trägt den Vermerk: "Die Kosten dieser Urkunde und ihres Vollzugs trägt der Annehmende."
Dies war aber im Vorfeld nicht so vereinbart worden - es wurde bezüglich der Kosten gar nichts vereinbart.

Nun stellt sich bei Annehmenden die Frage, ob es hier eine gesetzliche Regelung gibt, die ihn zur Übernahme aller anfallenden Kosten verpflichtet, wenn nichts Anderslautendes vereibart wurde.

VG
Roland



-----------------
"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Hallo Roland,

wenn das ein Problem für Euch darstellt, solltet Ihr es sein lassen!

Gruß,
capitano


-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
es gibt keine diesbezügliche gesetzliche Regelung. Sollte es im Interesse des Adoptierenden sein, rate ich die Kosten entsprechend des Vertrages zu übernehmen. Andernfalls fiele der Vorgang wohl flach.
Gruß
Andreas

-----------------
"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

quote:
...wenn das ein Problem für Euch darstellt, solltet Ihr es sein lassen!

Wenn es ein finanzielles Problem der Annehmenden wäre, dann hast Du vollkommen Recht. Mir ging es aber mehr darum in Erfahrung zu bringen, ob es hier eine allgemeine Relgelung gibt - oder ob der abgebende Elternteil das mal eben so vefügt hat.

VG
Roland

-----------------
"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

quote:
...es gibt keine diesbezügliche gesetzliche Regelung.

Dann hat das wohl der abgebende Vater so verfügt - ohne Rücksprache. Nun angesichts der Tragweite für den annehmenden Vater ist das auch kein Ding.

quote:
[...] Andernfalls fiele der Vorgang wohl flach.

Das nicht, denn die Formulierung findet sich auf der notariellen Einverständniserklärung - und diese ist unwiderruflich.

VG
Roland

-----------------
"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38459 Beiträge, 14007x hilfreich)

Wer die Musik bestellt, der muss sie auch bezahlen. So einfach ist das.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

quote:
Wer die Musik bestellt, der muss sie auch bezahlen. So einfach ist das.


Naja, man könnte ebenso andersrum argumentieren.

Wer die Musik abbestellt und sich somit seiner bisherigen Verpflichtungen "entledigt", könnte das auch bezahlen ;)

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
handelt es sich nur um eine einseitige Erklärung des Vaters handeln und der Adoptierende dem nicht zugestimmt haben, so bleibt der Erklärende wohl auf den Kosten sitzen, wenn sich die betroffene Partei stur stellt.
Gruß
Andreas

-----------------
"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Derjenige, der den Notar beauftragt hat, zahlt.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8041 Beiträge, 4510x hilfreich)

Die notarielle Einwilligungserklärung des Kindsvaters trägt den Vermerk: "Die Kosten dieser Urkunde und ihres Vollzugs trägt der Annehmende."
Ob das so vereinbart wurde oder nicht, spielt keine Rolle, es steht im notariellen Vertrag und wurde den Beteiligten wortwörtlich vom Notar vorgelesen und "gilt" somit.

Nun stellt sich bei Annehmenden die Frage, ob es hier eine gesetzliche Regelung gibt, die ihn zur Übernahme aller anfallenden Kosten verpflichtet, wenn nichts Anderslautendes vereibart wurde.
Selbst wenn es eine gesetzliche Regelung geben würde, gilt das, was in der notariellen Beurkundung vereinbart wurde. Deshalb ist ja eine notarielle Beurkundung vorgeschrieben.


-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

quote:
Ob das so vereinbart wurde oder nicht, spielt keine Rolle, es steht im notariellen Vertrag und wurde den Beteiligten wortwörtlich vom Notar vorgelesen und "gilt" somit.

Im konkreten Fall wurde das aber ausschließlich dem abgebenden Vater vorgelesen. Denn seine Urkunde hat er beim Notar an seinem Wohnort fertigen lassen. Der annehmende Vater hat davon lediglich nach Zusendung der Urkunde durch das Familiengericht Kenntnis erlangt.
Da im Vorfeld hier keine Vereinbarung über die Kosten dieser Urkunde getroffen wurde, liegt IMO eine einseitige und unbereichtigte Erklärung des abgebenden Vaters vor.

VG
Roland

-----------------
"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

@ Roland S

Adoption heißt deshalb Adoption, weil jemand die Absicht hat, etwas / jemanden ANZUNEHMEN. Das heißt die Initiative ist vom Annehmenden ausgegangen. So sollte dieser auch die Kosten tragen. Ich frage mich, ob du die Adoption überhaupt richtig wolltest. Du erweckst jedenfalls nicht diesen Eindruck.

Gruß,
capitano


-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
@capitano
wenn es nur um die rechtliche Bewertung geht, ist der adoptierende Vater zu keinerlei Kostenübernahme verpflichtet. Sonst könnte jeder Hans und Franz zum Notar rennen und dort irgendwelche Beurkundungen auf z. B. deine Kosten durchführen lassen. Wie das ganze moralisch zu bewerten ist sei dahin gestellt. Ich denke die Beteiligten haben es schlicht versäumt diese Frage vorab zu klären.
Gruß
Andreas

-----------------
"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

@capitano
Zur Klarstellung, ich bin weder der annehmende noch der abgebende Vater. Ich teile auch Deine Meinung, dass in Abetracht der Tragweite einer Adoption die paar Euro für die vom abgebenden Vater notwendigerweise beauftragte Urkunde eigentlich Rolle spielen.
Trotzdem hätte ich halt gerne in Erfahrung gebracht, ob es bezüglich dieser Kosten eine gesetzliche Regelung gibt, die greift wenn nichts vereinbart wurde.

VG
Roland


-----------------
"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

ich denke, bei Adoptionen wird IMMER der Adoptierende die Kosten tragen müssen, ist es doch vornehmlich SEIN Wunsch / Begehren. Sollte er vorgeben, dass es eigentlich gar nicht sein Wunsch ist und er deshalb nicht die Kosten tragen will, dann wäre wohl die Adoption vom Tisch.
Bei Auslandsadoptionen oder Adoptionen fremder Kinder trägt doch auch grundsätzlich der Adoptierende die Kosten. Da spielt es keine Rolle, ob es im Gesetz steht oder nicht. Wenn der Adoptierende die Kosten nicht tragen will, so ist es natürlich sein gutes Recht!
Er muss es nur sagen. Die Adoption wird dann nicht stattfinden.
Insofern kann der Fragesteller ja gern dem leiblichen Vater schriftlich mitteilen, dass er nicht bereit ist, die Kosten zu tragen. Eine neue Urkunde wäre damit auch hinfällig, denn die Adoption hätte sich damit wohl erledigt.

Gruß,
capitano


-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.965 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen