Kostenrechnung für Berechnung von Kindes- und Getrenntenunterhalt

5. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Hallöchen123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kostenrechnung für Berechnung von Kindes- und Getrenntenunterhalt

Angenommen ein Anwalt berechnet den Unterhalt für zwei Kinder und den Getrenntenunterhalt. Wie lange benötigt er/sie hierfür in der Regel tatsächlich? 30, 45, 60, 90 Minuten?
Es soll nur um eine ungefähre Einschätzung der Zeitangabe gehen, da kein Streitwert zur Erstellung der Kostenrechnung zugrunde gelegt werden soll.

Vielleicht kann man mir hier Erfahrungen mitteilen....

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Da ist alles drinne zwischen 10 Minuten und 10 Stunden.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hallöchen123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Da ist alles drinne zwischen 10 Minuten und 10 Stunden.

wirdwerden


Es handelt sich bei uns um nichts Kompliziertes...!
2 Einkommen, 2 Kinder.

Daher scheinen mir 1Std 35Min etwas überzogen und ich hätte mich über Erfahrungswerte von anderen Betroffenen gefreut.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Nun ja, ich weiss nicht, wie schnell der Anwalt liest, wie die Unterlagen sind, die vorgelegt wurden. 2 statt eine Einkommensquelle, die durchzurechnen ist. Die angegebene Zeit erscheint mir wirklich nicht übertrieben.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Hallöchen123,

lass dir doch mal die Rechnung nach Streitwert nennen.

Dann überlegst du was du "gespart" hast.

Was machst du wenn die Gegenseite die Berechnung nicht anerkennt?

edy

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16473 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Angenommen ein Anwalt berechnet den Unterhalt für zwei Kinder und den Getrenntenunterhalt. Wie lange benötigt er/sie hierfür in der Regel tatsächlich?

Das Rechnen geht schnell. Ein Anwalt hat ja Abitur.
Was Zeit kostet, ist das Durchlesen der Unterlagen. Und da kommt es halt auf dem Umfang der Unterlagen an, und wie aussagekräftig die sind.
Und dann kommt ja noch dazu, dass man das Ergebnis der Rechnung irgendwie nachvollziehbar / mit Begründung zu Papier bringen muss.

Ich schließe mich an: 1:35h erscheint keinesfalls überhöht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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