Kostenpflichtiger Kostenvoranschlag kommt nach 6 Monaten.

15. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
agode
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kostenpflichtiger Kostenvoranschlag kommt nach 6 Monaten.

Guten Tag,

ich habe folgendes Problem:
Ich habe bei der Telekom die Verlegung des APL (Hausanschlusspunkt für Telefon/DSL) von der Außenwand unseres Hauses nach innen in den Keller angefragt. Damit man einen Kostenvoranschlag bekommt, muss man schriftlich eine Kostenübernahmevereinbarung bestätigen, die besagt, dass der Kostenvoranschlag bei Beauftragung kostenlos ist oder ansonsten mit 5% der veranschlagten Netto-Kosten, mindestens 75€ aber maximal 600€ berechnet wird. Am 28. April habe ich diese Kostenübernahmevereinbarung der Telekom zurückgeschickt.

Am 17./18. Mai habe ich dann mehrmals bei der Telekom angerufen und versucht jemanden zu erreichen, da ich bis dato nichts von denen gehört habe. Als ich schließlich jemanden an der Leitung hatte, sagte der mir, dass der zuständige Mitarbeiter aktuell nicht da sei, der Fall aber bearbeitet wird.

Am 25. Mai war dann spontan ein Mitarbeiter der Telekom vor Ort (hat sich wenige Stunden vorher telefonisch angekündigt) und hat mit mir die auszuführenden Arbeiten besprochen. Der nette Mitarbeiter hat mich sogar ein paar Tage später angerufen und mir angeboten, wenn ich bereit bin einen "Gewährleistungsauschluss" (oder so ähnlich) zu unterschreiben, können alle von mir vorbereiteten Maßnahmen (Erdaushub, vorbereitetes Loch in der Wand) übernommen werden und die Kosten fallen deutlich geringer aus als die sonst üblichen ca. 600€ , da z.B. kein Tiefbauunternehmen beauftragt und kein Loch gebohrt werden muss. Soweit so gut.

Dann habe ich erstmal nichts wieder von der Telekom gehört.

Am 09.12. (also mehr als ein halbes Jahr nach meiner Anfrage!) erhalte ich dann einen doch noch Kostenvoranschlag. Allerdings scheint der die Standardpositionen (u.a. Tiefbau-Arbeiten) zu beinhalten, zumindest sind die Absprachen, die ich mit dem Vor-Ort-Besichtiger besprochen habe, für mich nicht offensichtlich, Zudem beläuft er sich auf 677€!

Ich habe jetzt folgendes Problem: Mittlerweile ist die im Mai noch freigelegte Wand wieder zugeschüttet. D.h. ich schaufel das Loch entweder wieder selbst frei oder bezahle die unverhältnismäßig hohen Kosten von 261€ netto dafür. Die Telekom selbst setzt neben den Materiakosten eigene Leistungen in Höhe von 4 Std zu 72€/h netto an. Vor-Ort-Aufwand für einen Fachmann wäre maximal 1 Std.

Ich frage mich jetzt, ob ich diesen Kostenvoranschlag überhaupt akzeptieren muss. Erstens habe ich ihn vor über einem halben Jahr angefordert, zweitens enthält er nicht die vereinbarten Positionen (kann ich aber natürlich nicht beweisen) und drittens hat haben sich die Vorort-Bedingungen (keine freigelegte Wand mehr) geändert.
Schlimmer noch: Eigentlich brauche ich die Verlegung gar nicht mehr, da wir derzeit unser Telefon/DSL per Kabelnetz beziehen und der APL nicht genutzt wird. Zu einem akzeptablen Preis (100-200€) hätte ich die Arbeiten (APL abbauen, Kabel durch das Leerrohr führen, APL innen wieder anbauen) jedoch durchführen lassen, um mir die Möglichkeit für einen späteren Rückwechsel offen zu lassen.

Die einfachste Variante um das Thema abzuhaken wäre wohl, den Kostenvoranschlag nicht anzunehmen und die dann vermutlich folgende Rechnung über 75€ zu bezahlen. Aber eigentlich sehe ich das nicht ein: Wenn ich es dürfte, hätte ich die Arbeit schnell selbst erledigt, war ja eh alles vorbereitet. Na gut, ich akzeptiere, dass der Anschluss mir nicht gehört, also soll's die Telekom machen. Aber im freien Markt würde ich nicht mal die Kostenvoranschlagsbedingungen akzeptieren (Kosten für den Kostenvoranschlag selbst: 5% auf die Netto-Auftragssumme, die ich im Vorwege ja gar nicht kenne!) geschweige denn, ein Angebot in Höhe von 677€. Hier scheint die Telekom ganz klar ihre Monopol-Stellung auszunutzen.

Ich könnte die Telekom jetzt natürlich ärgern und denen zusätzliche Arbeit machen, in dem ich mich erstmal mit denen darüber auseinandersetze, dass der Kostenvoranschlag nicht dem vorher besprochenen entspricht und ich gerne eine Korrektur hätte, aber das ist ja nicht zielführend. Ich brauche die Verlegung eigentlich nicht mehr.

Gibt es eine Chance, aufgrund des langen Warte-Zeitraums die 75€ nicht bezahlen zu müssen? Oder eine andere rechtliche Möglichkeit?

Ich wäre für einen Tipp dankbar, wie ich möglichst kostengünstig aus der Sache rauskomme.

Vielen Dank und viele Grüße
A. Gode

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von agode):
Aber im freien Markt würde ich nicht mal die Kostenvoranschlagsbedingungen akzeptieren

Hast Du aber doch? Bei Dir gibt es schließlich kein Telekom Monopol.



Zitat (von agode):
Ich frage mich jetzt, ob ich diesen Kostenvoranschlag überhaupt akzeptieren muss.

Nö, Du kannst ihn auch zu den bekannten Kosten ablehnen.



Zitat (von agode):
Erstens habe ich ihn vor über einem halben Jahr angefordert,

Irrelevant
Oder gab es eine nachweisebare Zusicherung den innerhalb einer bestimmten Frist zuzusenden respsktive ein nachweisebare Frsitsetzung von Dir?



Zitat (von agode):
zweitens enthält er nicht die vereinbarten Positionen (kann ich aber natürlich nicht beweisen)

Der Schilderung nach schon:
Zitat (von agode):
Ich habe bei der Telekom die Verlegung des APL (Hausanschlusspunkt für Telefon/DSL) von der Außenwand unseres Hauses nach innen in den Keller angefragt.
Zitat (von agode):

Und der KV beinhaltet was? Die Verlegung des APL von der Außenwand nach innen in den Keller?



Zitat (von agode):
und drittens hat haben sich die Vorort-Bedingungen (keine freigelegte Wand mehr) geändert.

Das ist aber nicht das Problem des Auftragnehmers, wenn der Auftraggeber die vor Ort Änderungen vornimmt.



Gibt es eine Frist innerhalb man sich über Annahme oder Ablehnung entscheiden muss?
Ansonsten würde ich die Entscheidung erst mal aufschieben ... so um 3-4 Jahre?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von agode):

Dann habe ich erstmal nichts wieder von der Telekom gehört.


Machs doch genauso.

Zitat (von agode):

Ich könnte die Telekom jetzt natürlich ärgern und denen zusätzliche Arbeit machen, in dem ich mich erstmal mit denen darüber auseinandersetze, dass der Kostenvoranschlag nicht dem vorher besprochenen entspricht und ich gerne eine Korrektur hätte, aber das ist ja nicht zielführend. Ich brauche die Verlegung eigentlich nicht mehr.


Nee, der Laden ist zu groß. Ärgern tut man sich nur selbst, wenn man sich mit denen auseinandersetzt.

Zitat (von agode):

Gibt es eine Chance, aufgrund des langen Warte-Zeitraums die 75€ nicht bezahlen zu müssen? Oder eine andere rechtliche Möglichkeit?


Wegen des langen Wartezeitraumes wohl nicht.

Zitat (von agode):

Ich wäre für einen Tipp dankbar, wie ich möglichst kostengünstig aus der Sache rauskomme.


Gibt es schon eine Rechnung über die 75 EUR? Ansonsten siehe oben. Irgendwann ist die Sache verjährt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von agode):
Die Telekom selbst setzt neben den Materiakosten eigene Leistungen in Höhe von 4 Std zu 72€/h netto an. Vor-Ort-Aufwand für einen Fachmann wäre maximal 1 Std.

Solch einen Fachmann würde ich gerne mal kennenlernen :) , der muss echt sehr fix sein.
Zitat (von agode):
Hier scheint die Telekom ganz klar ihre Monopol-Stellung auszunutzen.

Die Telekom hat doch schon längst kein Monopol mehr, zudem ist keiner verpflichtet sich einen APL von der Telekom setzen zu lassen.
Zitat (von agode):
Zu einem akzeptablen Preis (100-200€) hätte ich die Arbeiten (APL abbauen, Kabel durch das Leerrohr führen, APL innen wieder anbauen) jedoch durchführen lassen, um mir die Möglichkeit für einen späteren Rückwechsel offen zu lassen.

Mit der Vorstellung hätte man eh nicht einen Kostenvoranschlag machen lassen brauchen.
Zitat (von agode):
Ich frage mich jetzt, ob ich diesen Kostenvoranschlag überhaupt akzeptieren muss.

Man braucht den Kostenvoranschlag nicht annehmen, dann sind halt die 75€ fällig.

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