Kostenlose Vektoren von Pixabay und Pixolo verwenden / erweitertes Urheberrecht

17. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
go470459-86
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kostenlose Vektoren von Pixabay und Pixolo verwenden / erweitertes Urheberrecht

Hallo,

momentan bin ich etwas verunsichert.

Ich will einen kostenlose Vektorgrafik von Pixabay und Pixolo nutzen, um daraus einen Teelichthalter zu erstellen und dann diese auf Amazon verkaufen.

Natürlich will ich ein erweitertes Urheberrecht einholen, damit die Erstellung dinglichen Gütern erfolgen darf.

Gibt es da etwas zu beachten? Die Bedingungen sind ja auf englisch.

Viele Grüße

Jürgen

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von go470459-86):
Gibt es da etwas zu beachten?

Ja, die Bedingungen natürlich.

Und es hat sich als sinnvoll erwiesen, per Google die Echtheit des Urhebers der dort genannt wird zu verifizieren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go470459-86
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Gut, dass ganz ist grundsätzlicher gemeint.

Denn ich kann einerseits kostenpflichtige Plattformen wie gettystocks, fotoila und kostenfreie pixabay nutzen.

Eine erweitere Nutzungslizenz, die die dingliche Verwendung erlaubt, müsste aber auf beiden Plattformtypen gleich sein.

Oder?

Jürgen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Nö, jede Plattform hat ihre eigenen Bedingungen.

Jeder Urheber bzw. Nutzungrechteverwerter kann seine eigenen Bedingungen haben.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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