Kostenfestsetzungsbeschluss richtig ausgerechnet?

25. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
dobry-nalesnik
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)
Kostenfestsetzungsbeschluss richtig ausgerechnet?

Ich habe eine kurze Frage zu einem Schriftstück.

Zitat "Auf Grund des Beschlusses des Amtsgerichts in Darmstadt vom 27.05.2013 sind von der Beklagtenseite an Kosten 12,50EUR (i.W. Zwölf und 50/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.06.2013 an die Klägerseite zu erstatten."

die 12,50€ sind vermutlich die hälftigen Gerichtskosten da ein Vergleich geschlossen wurde.

Es ging um einen Betrag von 174€.

Ausgangsdaten:
• Betrag: 174,00 €
• Von: Do., 06.06.2013
• Bis: Di., 25.06.2013
• Verzugszinssatz:
- Dynamisch: 5.00 Prozentpunkte über Basiszinssatz

06.06.2013 - 25.06.2013: 20 4.87 % 0,4643 €

Also muss ich 0,47cent Verzugszinsen Zahlen? kann das sein? Es muss doch die Hauptsumme Verzinst werden? oder nur die 12,50? ich blick garnicht mehr durch. Bei der Gerichtskasse helfen die einem auch nicht weiter...

-----------------
""

-- Editiert von Moderator am 25.06.2013 23:35

-- Thema wurde verschoben am 25.06.2013 23:35

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Ja, die Zinsen sind richtig berechnet.

Für jeden weiteren Tag fallen 0,0232 € Zinsen an.



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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

-- Editiert !!Streetworker!! am 25.06.2013 23:36

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Wenn es um die Zinsen geht, die aufgrund des KFB zu zahlen sind, dann sind die Zinsen gerade nicht richtig berechnet. Die Zinsen, die im KFB stehen betreffen auch nur die im KFB festgesetzten Kosten und nicht die Forderung aus dem Rechtsstreit. Für 12,50 € ergbit sich dann für den Zeitraum 06.06.2013 - 25.06.2013 ein Zinsbetrag von 0,03 €.

Im Hinblick auf die im Rechtsstreit geltend gemachte Forderung, muss man sehen, was im Vergleich steht in Bezug auf Zinszahlung. Ist daher aufgrund der hier gegebenen Infos nicht zu beantworten.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
dobry-nalesnik
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Habe mir im nachhinein auch gedacht das die 12,50€ nur zu Verzinsen sind.

Es steht im Vergleich nur "Auf Grund des Beschlusses des Amtsgerichts in Darmstadt vom 27.05.2013 sind von der Beklagtenseite an Kosten 12,50EUR (i.W. Zwölf und 50/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.06.2013 an die Klägerseite zu erstatten."

somit sind die 12,50 Gerichtskosten zu verzinsen.

Ich frage mich wieso die das vom Gericht so kompliziert machen?

Ausgangsdaten:
• Betrag: 12,50 €
• Von: Do., 06.06.2013
• Bis: Do., 27.06.2013
• Verzugszinssatz:
- Dynamisch: 5.00 Prozentpunkte über Basiszinssatz

Gesamtforderung: = 12,5367 €

Wegen 4cent so einen aufwand... :)

Danke euch beiden.

-----------------
""

-- Editiert dobry-nalesnik am 27.06.2013 09:30

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

quote:
Es steht im Vergleich nur "Auf Grund des Beschlusses des Amtsgerichts in Darmstadt vom 27.05.2013 sind von der Beklagtenseite an Kosten 12,50EUR (i.W. Zwölf und 50/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.06.2013 an die Klägerseite zu erstatten."


Ich nehme mal an Sie meinen, dass das im Kostenfestsetzungsbeschluss drin steht.

quote:
Ich frage mich wieso die das vom Gericht so kompliziert machen?


Das ist nicht kompliziert sondern die übliche Formulierung. Wie wollen Sie es denn einfacher formulieren? Die Zinszahlungspflicht kann man halt nur abstrakt forulieren, weil das Gericht ja auch nicht wissen kann, wann der Zahlungsvperpflichtete zahlt.

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