Kostenfestsetzungsantrag (vollstreckbar?)

20. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
mauricest
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)
Kostenfestsetzungsantrag (vollstreckbar?)

Sehr geehrte Mitglieder,

am 16.07.2013 habe ich in einem Zivilprozess beantragt, von meiner Seite aus ein Anerkenntnisurteil zu erlassen.

Ich hätte es nicht zu einem Prozess kommen lassen sollen, also schon früher um ein Anerkenntnisurteil bitten sollen, mein Fehler.

Nun stellt die klagende Partei einen Kostenfestsetungsantrag und da möchte ich nun keinen Fehler machen. Ich habe ein paar Fragen.

Erstmal zur Rechnung, ist das wirklich so korrekt?
Der Gegenstandswert beträgt 2.458,24 Euro.

1.3 Verfahrensgeb. Nr. 3100 VV RVG - 209,30 EUR
Pauschale Nr. 7002 VV VG - 20,00 EUR
Gerichtskosten, Auslagen - 243,00 EUR
0.65 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3401 VV RVG - 104,65 EUR
1.2 Terminsgebühr gem. Nr. 3402 RVG - 193,20 €
Post- und Telek.-Entgelte gem. Nr. 7002 VV RVG - 20,00 EUR

Der Endbetragt der Rechnung beträgt nunmehr also 790,15 EUR.

Das finde ich ziemlich hoch, es steht zu keinem Verhältnis. Eine schriftliche Auseinandersetzung gab es nicht, im Prozess habe ich umgehend um ein Anerkenntnisurteil gebeten.

Gefunden habe ich z.B. das: VV 3100 RVG: Bei Kostenfestsetzung immer zu kürzen http://ra-frese.de/2008/03/14/vv-2300-rvg-bei-kostenfestsetzung-immer-zu-kurzen-auch-auf-beklagtenseite

Auch war im Urteil von Kostenaufteilung 20 % meine Partei / 80 % klagende Partei die Rede.

2. Frage: Die klagende Partei bittet um eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils, kann man gegen den Titel bzw. den Antrag vorgehen?

Ich würde mich um Hilfe sehr freuen!

Mit freundlichen Grüßen
Maurice St.

-- Editiert mauricest am 20.08.2013 13:11

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Erstmal zur Rechnung, ist das wirklich so korrekt? <hr size=1 noshade>



Jetzt warte es doch erst mal ab. Der Kl. hat einen Kostenfestsetzungsbeschluß beantragt. Der ist dann, was die Kosten angeht Titel.

Der Rechtspfleger prüft das inhaltlich i.R. der §§ 103 ff. ZPO und quotelt auch aufgrund des Urteils. Der Beschluß wird dir vAw zugestellt, u.U. wird er auf das Urteil gesetzt, § 105. Dagegen ist dann sofortige Beschwerde möglich, falls etwas nicht stimmt.

Im Groben, einfach hier eingeben (1 Anwalt):

http://rvg.pentos.ag/

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mauricest
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Wieso sollte ich da erstmal abwarten?
Muss ich die 790,15 Euro nicht ganz bezahlen?

Laut dem Rechner komme ich nämlich auf 157,68 Euro Anwaltskosten und 105,00 Euro für das Gerichtsverfahren.

Warum bekommt der fremde Anwalt gleich einen Titel von mir?

Und noch eine Frage: Soll ich dem Rechtspfleger mitteilen, dass er es inhaltlich nochmal prüfen soll? Immerhin soll ich innerhalb von 10 Tagen eine Antwort hinterlassen.

-- Editiert mauricest am 25.08.2013 04:10

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Laut dem Rechner komme ich nämlich auf 157,68 Euro Anwaltskosten und 105,00 Euro für das Gerichtsverfahren.



Das liegt daran, dass du 245 EUR eingegeben hast.

Du solltest es noch mal mit 2.458,24 Euro probieren.

Die Gebühren sind nach altem Recht angesetzt, seit 01.08.2013 gelten höhere Sätze.

Das ergibt dann (überschlägig) bei 1 RA ein Gesamtkostenrisiko von 894,11 EUR, davon müsstest du laut Urteil 20% bezahlen.

War das ein Teil-Anerkenntnisurteil? Sonst kann das eigentlich nicht sein.

quote:
Nun stellt die klagende Partei einen Kostenfestsetungsantrag ...


Darauf wird ein Beschluss ergehen, s.O.

quote:
Immerhin soll ich innerhalb von 10 Tagen eine Antwort hinterlassen.


Wem? Wer will Was von dir wissen? Wozu?

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mauricest
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich sollte in der Frist meine entstandenen Kosten darlegen, hatte aber ja sogesehen keine.

Heute kam der Brief vom Amtsgericht, ich muss 540 Euro an die gegnerische Partei überweisen.

Wieso sind die Kosten so hoch? Kann man etwas dagegen unternehmen?

Der Prozess dauerte gerade mal 5 Minuten, da ich den Betrag sofort anerkannt habe. Die Gerichtskosten in Höhe von 240 Euro finde ich dafür zu hoch und auch die 300 Euro für den gegnerischen Anwalt.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6997 Beiträge, 3920x hilfreich)

Die Gebühren für Gericht und RA richten sich nicht nach dem Zeitaufwand für den Prozess sondern nach dem Streitwert. Passen die geltend gemachten Gebühren zum Streitwert, was wohl der Fall ist, wenn man die Vorpostings mit berücksichtigt, dann kann man nichts machen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

quote:
- Endbetragt der Rechnung beträgt nunmehr also 790,15 EUR.
- 20 % meine Partei
- ich muss 540 Euro an die gegnerische Partei überweisen



Bei den Angaben passt wirklich irgendwas nicht zusammen?
20% von 790,15 EUR (inkl. Gerichtskosten) sind keine 540 EUR...

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2x Hilfreiche Antwort

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