Kostenerstattungsverfahren bei Psychotherapie?!

12. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
elena82
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 17x hilfreich)
Kostenerstattungsverfahren bei Psychotherapie?!



Hallo,

Ich wollte nun neben meinem Beruf eine Psychotherapie machen, da ich merke, dass ich bestimmte Probleme nicht anders lösen kann. Genauer möchte ich darauf nicht eingehen, mein Neurologe bestätigt mir das Ganze auch mit einem Konsiliarbericht. Nun habe ich sämtliche Praxen abtelefoniert und die freien Plätzen sidn sehr rar gesät. Zudem gehe ich Vollzeit arbeiten und bin da dank Gleitzeit zeitlich schon etwas flexibel, allerdings muss man ja bei manchen Therapeuten, die dann einen freien Platz haben, komplett flexibel sein. Nachdem ich ca.250 Praxen angerufen habe, habe ich über sämtliche Absagen Protokoll geführt. Bei meiner Krankenkasse habe ich bereits das Thema des Kostenerstattungsverfahren angesprochen, dort wurde aber eher abweisen darauf reagiert und es wurde erwähnt, dass 6 Monate Wartezeit zumutbar sind und wirklich nur seltene Einzelfälle ein solches Verfahren erstattet bekommen. Ich selber habe gehört, dass bis zu 3 Monate zumutbar sind und man bei 5 Absagen solch einen Antrag stellen kann.

Nun wollte ich mal fragen ob schon jemand Erfahrung mit diesem Verfahren und der Durchsetzung gemacht hat, da ich so langsam am Verzweifeln bin.

Danke schonmal für Eure Antworten!


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)



Versuchs vielleicht mal besser im Unterforum ´´Sozialrecht´´, da kennt sich mancher im Umgang mit Kassen und Ämtern besser aus.

Mein Tipp vielleicht: Wenn der Hausarzt oder Neurologe da intervenieren könnte, dass eine so lange Wartezeit nicht zu förderlich ist.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
elena82
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 17x hilfreich)

Danke Dir, ich werds mal woanders posten!
Mit dem Arzt werde ich auf jeden Fall nochmal sprechen!

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1x Hilfreiche Antwort

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