Kostenerstattung unvollständig

14. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)
Kostenerstattung unvollständig

Gläubiger A vollstreckt gegen Schuldner B:
Hauptforderung 1000,-

1. Vollstreckung verlief erfolglos
Kosten Gericht und GV 50,-

2. Vollstreckung zur EV
Kosten 30,-

3. Vollstreckung (Kontopfändung) gelungen
Verzugszinsen aus Hauptforderung 100,-
Kosten Gericht und GV 50,-


Drittschuldner kehrt insg. nur 1150,- aus
(Hauptforderung 1000 + Zinsen 100 + Kosten 50).
Muß Drittschuldner nicht auch die Kosten aus
Vollstreckungen 1 und 2 insg.80,- auskehren
(die Kosten entstehen ja aus demselben Vollstreckungstitel) ?
Wie bekommt A sonst diese Kosten erstattet ?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Hat denn A dem Drittschuldner eine komplette Forderungsaufstellung vorgelegt, in der die Gebühren für die erste erfolglose Vollstreckung aufgeführt waren?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

Nein, muß wohl nachreichen.
[Manche Drittschuldner zahlen auch nur die Hauptforderung aus, obwohl im Titel die Verzugszinsen, Kosten usw. stehen]

Aber andererseits, darf der Drittschuldner der Forderungsaufstellung des Gläubigers (selbst mit Angaben von Aktenzeichen des GVs usw.) Glauben schenken und anhand dieser auszahlen ?



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#3
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

quote:
darf der Drittschuldner der Forderungsaufstellung des Gläubigers Glauben schenken


Eigentlich nicht. Gepfändet ist was im Pfändungsbeschluss als Forderung drin steht, dort hätten die Kosten mit aufgenommen werden müssen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

quote:
dort hätten die Kosten mit aufgenommen werden müssen.


Ja stimmt.
Die Kästchen "bisherige Vollstreckungskosten, gemäß anliegender Aufstellung" hätten angekreuzt werden müssen.

Danke für den Hinweis.

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