Kostenanteil Renovierung

15. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
Wohnungsmieter70
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kostenanteil Renovierung

Kurze Frage,

ich übernehme zum 01.01.08 die Wohnung einer Bekannten. Als Mieter bin ich mit einer neuen Mitbewohnerin eingetragen.

Nun geht es um die Übergabe der Wohnung.

Es hat hier zwei Wände, die in krassen Farben gestrichen sind. Die aktuelle Bewohnerin, die auszieht (wir kennen uns), hat mich gefragt, ob wir uns bei der Übergabe wegen den beiden Wände (rund 20m² Fläche) einigen können.

Meine neue Mitbewoherin will die Wände weiss und wir sind ja nicht verpflichtet diese in farbig (dunkelrot) zu übernehmen. Wenn wir uns jedoch einen gewissen Betrag zahlen lassen und übernehmen die Wohnung mit farbigen Wänden, dann sind wir später dafür verantwortlich.

Da die Wohnung sonst ok ist und wir die so annehmen werden, will ich jedoch, dass wir die beiden farbigen nicht akzeptieren. Die hat zur Folge, dass die jetzige Bewohnerin dann, weil sie die Wände nicht streichen wird, eine Minderung der Kaution bekommen wird.

Gemäß Vertrag muss sie 25% der Kosten tragen.

Kann mir jemand sagen, wie hoch der Minderungsbetrag für eine Wandfläche von rund 20m² sein wird, da der Vermieter dies dann von einem Fachmann machen lässt.

Der Vermieter versucht halt, dass wir uns (Vor- und Neumieter) einigen, da wir uns ja kennen, was für den Vermieter zur Folge hat, dass er keine Renovierung machen muss.

Ich will nicht auf eventuellen Pflichten später selbst sitzen bleiben, der Bekannten, die auszieht, jedoch auch nicht dahingehend extreme Kosten verursachen, die sie zahlen müsste.

-- Editiert von Wohnungsmieter70 am 15.12.2007 13:02:59

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#1
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guest123-2125
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#2
 Von 
Wohnungsmieter70
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Damit meine ich einen Abschlag von der Kaution.

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#3
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
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#4
 Von 
Wohnungsmieter70
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht darum, dass der Vermieter der bisherigen Mieterin (die ich kenne) sicherlich nicht zugestehen wird, farbige Wänder zu hinterlassen. Daher muss er diese dann streichen lassen - und zahlen muss dass anteilig die jetzige Mieterin, die ja selbst nicht streicht. Und wenn der Vermieter die Arbeiten machen lässt, wird er ihr einen 25% Anteil (vertraglich so festgelegt) von der Kaution abziehen, die er ja erst nach akzeptierter Übernahmen auszahlt.

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#5
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
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#6
 Von 
Wohnungsmieter70
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das stimmt in der Tat, dass es eine Sache von Ihr und dem Vermieter ist. Dieser meint halt, wir sollten das einvernehmlich klären, was mich wirklich nervt, denn der Vermieter spart sich dadurch nur Kosten, sollten wir uns einigen.

Dennoch ? Hat jemand eine Vorstellung davon, wieviel Kautionsabzug in etwa angerechnet werden würde ?

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#7
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

was mich wirklich nervt, denn der Vermieter spart sich dadurch nur Kosten

Wieso spart der Vermieter Kosten ?

Das mit den 25 % ist Blödsinn. Bunte Wände gelten als Beschädigung und sind vom Mieter wieder instandzusetzen. Wenn der Mieter das unterläßt, trägt er eben die Kosten dafür und zwar in voller Höhe.

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#8
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Ich glaube der TE meint, daß die wohl im MV vereinbarten Schönheitsreperaturen und Abschlagsklausel, wenn die SR noch ncith fällig waren.

Dies hataber mit dem Problem nichst zu tun. Es würde nur dann ein Thema sein, wenn der Mieter die Wohnung in normalen Farben zurücklässt und es um die Schönheitsreperaturen geht. In diesem Fall wird woh der komplette Betrag abgezogen, den der Maler in Rechnung stellt.

Gruß

Michael

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