Kosten für Unterschriftsbeglaubigung

3. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
EhrlicheHaut
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 13x hilfreich)
Kosten für Unterschriftsbeglaubigung

Hallo!
Wir waren bei einem Notar, der zur Bildung eines Grundschuldbriefes unsere Unterschriften für die Bank beglaubigt hat. Im Vorfeld nannte man uns die ungefähren Kosten von 75,- €.
Als die Unterwschriften geleistet waren, sagte der Notar, dass für uns nun alles erledigt sei und er die Post an die Bank weiterleiten würde. Wir erkundigten uns nochmal nach den Kosten. Er schaute in seine Liste und bestätigte uns nochmals die 75,- €.In seiner Rechnung verlangt er nun 130,- €. Ein Posten ist mit 33,- € angegeben, für die Weiterleitung der Post an die Bank. Im Schreiben betont er, dass dies unser Wunsch gewesen sei. Das ist aber falsch. Er hatte das entschieden und uns nicht über Kosten hierfür informiert. Wenn er uns darüber informiert hätte, dass dieses Vorgehen den Preis um über 40 % anhebt, hätten wir niemals der Weiterleitung zugetimmt.
Was tun?

Grüße und Danke im Voraus!

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5 Antworten
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#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1593 Beiträge, 976x hilfreich)

Die "Weiterleitungsgebühr" wird nach einem Geschäftswert von 5-10% des Wertes der Unterschriftsbeglaubigung berechnet. Von daher kommen mir 33,- eh schon hoch vor. Vielleicht kannst Du den Geschäftswert der Beglaubigung mal angeben. Ansonsten: Mit dem Notar streiten, zur Not Entscheidung über die Rechnung beim Landgericht beantragen (§ 156 KostO ).Dann wird es auf die Beweisbarkeit ankommen.

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#2
 Von 
EhrlicheHaut
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 13x hilfreich)

150.000 werden in den grundbrief eingetragen. wie hoch ist dann der geschäftswert?

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#3
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1593 Beiträge, 976x hilfreich)

Die Kosten für eine Unterschriftsbeglaubigung bei einem Geschäftswert von 150.000,- € betragen 71,50 €, nicht 75,- €.
Ob der Geschäftswert auch in dieser Höhe anzusetzen ist, wenn es nur um die nachträgliche Bildung eines Briefes zu einer bereits eingetragenen Grundschuld geht (sehr ungewöhnlich) habe ich noch nicht geprüft. War das so? Oder was war genau.
Ausgehend von einem Geschäftswert von 150.000.- € sind 33,- € für die Weiterleitung der Höhe nach dann korrekt(außer es war ein Notar in Bremen, dort wird es billiger gesehen (10,- €).
Ebenso wie Du denke ich, dass der Notar Euch über diese vergleichsweise hohen Kosten für die Weiterleitung hätte informieren müssen, denn bei dieser Preislage hättet ihr Euch wohl eher dafür entschieden, das Schriftstück selber an die Bank zu schicken.
Aber wenn der Notar sich darauf nicht einlässt, bleibt nur der gerichtliche Weg.

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#4
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1593 Beiträge, 976x hilfreich)

Ich muss meinen Beitrag von eben nochmal korrigieren. Die Kosten für die Weiterleitung bei diesem Geschäftswert betragen maximal 16,50 €. Stell die Rechnungsposition doch einmal ein, dann kann ich Dir genau sagen, wie Du (jedenfalls gegen den Betrag der 16,50 € übersteigt) dagegen angehen kannst.

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#5
 Von 
EhrlicheHaut
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 13x hilfreich)

ich danke für die mühe. das problem hat sich erledigt. der notar verzichtet, zähneknirschend, auf die 33 euronen. "natürlich" habe er sich korrekt verhalten, wolle aber nicht darüber streiten.
nochmals danke! grüße!

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