Kosten für Frage bei Frag-einen-Anwalt.de

9. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
royalroy
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kosten für Frage bei Frag-einen-Anwalt.de

Hallo,

angenommen stellt bei frag-einen-anwalt.de eine Frage mit dem Einsatz von Betrag X Euro in dem es um eine Streitigkeit zwischen zwei Parteien geht. Der antwortende Anwalt vertritt den Fragesteller anschließend im Rechtsstreit gegen die andere Partei. Kann der Fragesteller die Kosten für die Frage bei frag-einen-anwalt.de bei einem außergerichtlichen oder gerichtlichen Erfolg von der anderen Partei verlangen?

Danke

Viele Grüße

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
Kann der Fragesteller die Kosten für die Frage bei frag-einen-anwalt.de bei einem außergerichtlichen oder gerichtlichen Erfolg von der anderen Partei verlangen?


Nein, er kann nur die RVG-Sätze verlangen. Zusätzlich ausgeführte Leistungen gegen gesondertes Honorar sind nicht ersatzfähig.
Allerdings wären die Kosten doch sowieso in den Pauschalen für (außer-)gerichtliche Vertretung enthalten, oder nicht?

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#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Was der Grund dafür sein dürfte, dass einige Anwälte anbieten, dass bei entsprechender Beauftragung der hiesige Einsatz angerechnet wird.

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#3
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

Die Anrechnung ist Pflicht - es sei denn, es wurde was anderes vereinbart:

quote:<hr size=1 noshade>RVG § 34 Beratung, Gutachten und Mediation
(1) ...
(2) Wenn nichts anderes vereinbart ist, ist die Gebühr für die Beratung auf eine Gebühr für eine sonstige Tätigkeit, die mit der Beratung zusammenhängt, anzurechnen. <hr size=1 noshade>


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