Kosten für Anbringung der Rauchmelder nach Auszug übernehmen

11. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Kegelmaus82
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Kosten für Anbringung der Rauchmelder nach Auszug übernehmen

Hallo,

ich bin zum 30.9.17 ausgezogen, hatte an den Decken noch Paneele vom Vormieter dran. Diese musste ich beim Auszug entfernen - soweit so gut. Nun waren aber auch Rauchmelder auf den Paneelen vom Vermieter angebracht worden (als das Gesetz raus kam). Die Paneele im Flur und Wohnzimmer haben wir so entfernt, dass darauf die Melder geblieben sind. Nun will mir der Vermieter die Kosten für die Wiederanbringung in Rechnung stellen. Das kann doch aber nicht rechtens sein, oder!?

Vielleicht kann mir jemand helfen...

Grüße,
Nancy

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Kegelmaus82):
Das kann doch aber nicht rechtens sein, oder!?

Wieso? Ihr habt es ja anscheinend nicht gemacht der Schilderung nach.

Wer einen Schaden verursacht, der muss ihn in der Regelauch ersetzen. Nennt sich Schadenersatz.





-- Editiert von Harry van Sell am 11.10.2017 23:07

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kegelmaus82
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Melder werden vom Vermieter angebracht und er will mir das berechnen. Sowas geht doch nicht!! Zumal schon ein Nachmieter da ist... Warum soll ich das bezahlen?? Gehört doch mit zur Instandsetzung der Wohnung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Kegelmaus82):
Gehört doch mit zur Instandsetzung der Wohnung.

Ja, nachdem ihr die kauptt hinterlassen habt.

Wie kommt man eigentlich auf die seltsame Idee Sachen kaputt zu machen und das dann nicht bezahlen zu müssen?



Zitat (von Kegelmaus82):
Warum soll ich das bezahlen??

Vereinfacht gesagt: Wer es kaputt macht muss es bezahlen.

Man hätte das ja auch selbst reparieren können, hat man aber nicht.



Zitat (von Kegelmaus82):
Die Melder werden vom Vermieter angebracht und er will mir das berechnen.

Dürfte billiger sein als wenn er das durch eine Firma machen lässt.

Was berechnet er denn für wieviela Melder und wie setze sich das zusammen?



Zitat (von Kegelmaus82):
Zumal schon ein Nachmieter da ist...

Ja und? Gerade deswegen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Kegelmaus82
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Wer hat denn was von kaputt hinterlassen geschrieben?? Mal richtig lesen!!

Die Teile sind noch an nem Stück Paneele unversehrt dran, dort aber verblombt. So dass man sie nicht einfach so wieder an die Decke bringen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12313.10.2017 21:10:35
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von Kegelmaus82):
Diese musste ich beim Auszug entfernen


Warum? Wem hat der Vormieter die Paneele vermacht? Eigentum vom Vermieter oder Nachmieter?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Kegelmaus82):
Wer hat denn was von kaputt hinterlassen geschrieben

Du.
Zitat (von Kegelmaus82):
Die Paneele im Flur und Wohnzimmer haben wir so entfernt, dass darauf die Melder geblieben sind.

Die Rauchmelder waren zuvor an der Decke (wo sie hin gehören). Jetzt sind sie es nicht mehr = kauputt*

* Da man das mit dem Schadenersatz nicht verstehen wollte, habe ich mal auf "Kummunikation in einfachen Worten" umgestellt.



Zitat (von Kegelmaus82):
dort aber verblombt. So dass man sie nicht einfach so wieder an die Decke bringen kann.

Immer diese scheibchenweise Informationen ... noch irgendwas relevantes in der Schilderung vergessen?
Und was genau bedeutet "verplompt"? Offizielle Plombe oder was sebst gebasteltes vom Vermieter?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Kegelmaus82
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Oh Gott, was bist du denn für ein Schlaumeier?? Die Melder sind nicht kaputt, nur weil sie nicht mehr an der Decke sind. Es werden die selben wieder angebracht.
Aber egal-auf Kommentare von dir kann ich gerne verzichten.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von Kegelmaus82):
Die Melder werden vom Vermieter angebracht und er will mir das berechnen


Es sind wahrscheinlich nicht mehr als 3 RWM, die auf jeden Fall wieder angeracht werden müssen. Der M. hat diese Dinger abmontiert und hat sie wieder anzubringen, fertig. Sollten dafür Ihre Fähigkeiten nicht reichen müssen die RWM kostenpflichig angebracht werden. Sollte dies der VM selbst erledigen wäre es ohne MWSt, also weitaus günstiger als die Anbringung durch einen Handwerker.
Wenn Du den Betrag des Vermieters anzweifeln solltest kannst Du Dir gerne dafür einen Kostenvoranschlag eines Fachmanns besorgen. In diesem Fall hast Du die Gewissheit, dass der VM sich nicht übermäßig bereichert mit dieser Arbeit. Wäre so mein Vorschlag.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Da waren also mietereigene Paneelen an den Decken.
Dann hat der Vermieter gemäß seinen gesetzlichen Pflichten Rauchwarnmelder montieren lassen ... notgedrungen auf die Decken-Paneelen des Mieters.
Bei seinem Auszug hatte der Mieter seine Einrichtungen/Einbauten/Veränderungen beseitigen müssen. Diese Rückbaupflicht umfasst auch etwaige Folgeschäden/Folgekosten.
Damit ist auch der Mieter dafür verantwortlich, dass die Rauchwarnmelder von seinen entfernten Paneelen demontiert und wieder ordnungsgemäß an der Decke montiert werden müssen.

Zitat (von Kegelmaus82):
Nun will mir der Vermieter die Kosten für die Wiederanbringung in Rechnung stellen.

völlig zu recht also

Wenn du gewünscht hättest, dass du dir die Mehrkosten beim Auszug sparst, dann hättest du deine Deckenpaneelen halt vor der Montage der Rauchwarnmelder entfernen müssen, damit der Vermieter die Rauchwarnmelder gleich direkt auf den Decke anbringen kann.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Kegelmaus82
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Lolle, endlich mal eine vernünftige Antwort. ☺
Tja, mein Vormieter hatte die Paneele dran gebaut und ich hab das so übernommen-vor 10 Jahren. Da war an solche Melder noch nicht zu denken.
Ich weiß auch nicht, warum mein Vormieter die damals dran lassen durfte. Natürlich konnte sich bei der Wohnungsbaugenossenschaft auch keiner mehr daran erinnern, wie das damals lief. Jetzt ärgert es mich auch, dass ich das damals so übernommen hab. Aber so ist es nun mal... dumm gelaufen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Zitat (von Kegelmaus82):
dass ich das damals so übernommen hab

damit sollte man immer vorsichtig sein bzw. bedenken, dass das rechtlich dann wie eine eigenhändig selbst eingebrachte Einrichtung/Veränderung einzuordnen ist

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Kegelmaus82):
.....endlich mal eine vernünftige Antwort. ☺


Sorry aber was erwartest Du denn, wenn Du mit den Informationen kleckerweise rüberkommst?
In Deinem letzten Beitrag nun sind wieder neue Informationen drin, welche den Sachverhalt wieder komplett darstellen können.

Zitat (von Kegelmaus82):
Tja, mein Vormieter hatte die Paneele dran gebaut und ich hab das so übernommen-vor 10 Jahren.


Von WEM hast Du das damals so übernommen, von deinem VOrmieter oder deinem VErmieter?

Um es Dir zu verdeutlichen.

Dein VOrmieter klöppelt Paneele unter die Decke, zieht er aus, "muss" er diese wieder entfernen.
Dann gibt es zwei Möglichkeiten.

Der VErmieter verzichtet auf die Entfernung, weil

1. Er selbst die Paneele übernimmt, oder
2. der NAchmieter diese vom VOrmieter, inkl. der Pflicht diese nach Mietende zu entfernen, übernimmt.

Bei 1. hättet Ihr den ganzen Rotz einfach unter der Decke hängen lassen können.

Zitat (von Lolle):
damit sollte man immer vorsichtig sein bzw. bedenken, dass das rechtlich dann wie eine eigenhändig selbst eingebrachte Einrichtung/Veränderung einzuordnen ist


Streiche ist und ersetze es durch "werden kann".
Es kann nämlich ebenso ganz einfach in das Eigentum des Vermieters übergehen.

-- Editiert von spatenklopper am 12.10.2017 13:54

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Kegelmaus82):
Ich weiß auch nicht, warum mein Vormieter die damals dran lassen durfte.

Ganz einfach: weil der Nachmieter das offenbar widerspruchslos akzeptiert hat:
Zitat (von Kegelmaus82):
Tja, mein Vormieter hatte die Paneele dran gebaut und ich hab das so übernommen




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Kegelmaus82):
Ich weiß auch nicht, warum mein Vormieter die damals dran lassen durfte.


Ganz einfach: weil der Nachmieter das offenbar widerspruchslos akzeptiert hat:

Zitat (von Kegelmaus82):
Tja, mein Vormieter hatte die Paneele dran gebaut und ich hab das so übernommen



Seh ich anders.

Sollte der VM nicht nachweisen können, dass das Eigentum der Paneele auf den neuen
Mieter übergegangen ist, hat er in meinen Augen eine Wohnung mit Paneele vermietet.

Gemietet wie besehen.

Ein widerspruchslos akzeptieren reicht hier in meinen Augen nicht aus.
Hat sich ja aber eh erledigt.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Seh ich anders.

Sollte der VM nicht nachweisen können, dass das Eigentum der Paneele auf den neuen
Mieter übergegangen ist, hat er in meinen Augen eine Wohnung mit Paneele vermietet.

Gemietet wie besehen.

Ein widerspruchslos akzeptieren reicht hier in meinen Augen nicht aus.
Hat sich ja aber eh erledigt.


Dem stimme ich zu, aber da der TE das Ding von der Decke geruppt hat erübrigt sich hier jegliche Diskussion.

Zitat (von Kegelmaus82):
Oh Gott, was bist du denn für ein Schlaumeier?? Die Melder sind nicht kaputt, nur weil sie nicht mehr an der Decke sind. Es werden die selben wieder angebracht.
Aber egal-auf Kommentare von dir kann ich gerne verzichten.


Sie weisen umgangstechnisch erhebliche Defizite auf.

Sie haben die Paneele samt Rauchmelder von der Decke geroppt, wo sie - wie HvS richtig bemerkte - eigentlich hingehört, dann haben Sie die Wohnung so verlassen, mit dem runtergeroppten Teil an der Paneele klebend, oder das selbige zurücklassend, what ever. Nun sagt der VM es hat Defekte und muss ausgetauscht werden, wie wollen Sie das Gegenteil beweisen? Wollen Sie tatsächlich für 20/30 Euronen in den Krieg ziehen?

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.037 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen