Kosten f. Eigentumswohnung steuerlich absetzbar

10. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12307.05.2016 23:39:44
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 108x hilfreich)
Kosten f. Eigentumswohnung steuerlich absetzbar

Kaufe eine Eigentumswohnung die noch vermietet ist.

Grunderwerbssteuer, Maklerkosten, Renovierung etc. kann ich wie steuerlich absetzen:

1. In diesem Jahr wo sie auch bezahlt werden

oder

2.nur die Monate solange die Wohnung vermietet ist

oder

3. muss die Wohnung das ganze Jahr über noch vermietet bleiben um alle Kosten, die in diesem Jahr des Erwerbs anfallen, auch steuerlich geltend zu machen?

Danke für die Antworten.





-----------------
""

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2065 Beiträge, 1187x hilfreich)

Grunderwerbsteuer und Maklerkosten gehören zu den Anschaffungskosten der ETW und sind nur über die Abschreibung zu berücksichtigen.
Bei der Renovierung kommt es darauf an, ob es sich um Erhaltungsaufwand oder anschaffungsnahem Aufwand handelt und ob die Renovierung durch die anschließende Eigennutzung veranlasst ist.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12307.05.2016 23:39:44
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 108x hilfreich)

Hallo Tom998,

Abschreibung wäre dann über einen mehrjährigen Zeitraum vermutlich (nur wenn sie vermietet ist)? Das träfe dann nur im 1. Jahr zu (anteilig).

Die Renovierung ist nötig, da Bad, etc. sich noch im Zustand des Baujahres befinden (30 J. alt) und ich kann das erst machen lassen, nachdem der Mieter ausgezogen ist.

Allerdings ist es richtig, dass ich danach selbst einziehen möchte.

Danke für die Antwort und Gruß

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2065 Beiträge, 1187x hilfreich)

quote:
Abschreibung wäre dann über einen mehrjährigen Zeitraum vermutlich (nur wenn sie vermietet ist)? Das träfe dann nur im 1. Jahr zu (anteilig).

Abschreibung 2% p.a., ggf. anteilig für die Zeit der Vermietung.
quote:
Die Renovierung ist nötig, da Bad, etc. sich noch im Zustand des Baujahres befinden (30 J. alt) und ich kann das erst machen lassen, nachdem der Mieter ausgezogen ist.

Dann sind die Kosten privat veranlasst.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12307.05.2016 23:39:44
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 108x hilfreich)

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort.

Gruß


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.956 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen