Meine Lebensgefährtin ist Österreicherin und wir haben zusammen einen Sohn. Dieser besitzt aufgrund Abstammung die österreichische, sowie die deutsche Staatsangehörigkeit.
Da beide zum Monatsende nach Deutschland umziehen, wird ja ein Deutscher Kinderreisepass benötigt, welchen ich nach Auskunft bei meinem Meldeamt, nur bei der Botschaft in Wien beantragen kann.
Leider muss ich dafür das doppelte bezahlen (26 Euro, statt 13 Euro) §15 (3) PassV
Ist das so korrekt? ich kann nicht verstehen, da ich ja verpflichtet bin, diesen in Österreich auf der Botschaft zu beantragen, das ich auch das doppelte bezahlen muss.
Evtl hat jemand da jemand schon mal Erfahrungen gemacht
-- Editier von gOOvER am 15.03.2017 17:25
Kosten eines Kinderreisepasses (Erstausstellung) auf der deutschen Botschaft in Wien
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
der Reisepass von Österreich ist vorhanden, aber Deutsche Staatsbürger müssen sich mit einem deutschen Ausweis ausweisen. Es wird auchnicht der österreichische akzeptiert bei einer Anmeldung in Deutschland (Aussage meiner Meldebehörde), weil er ja beide Staatsangehörigkeiten besitzt und deshalb einen deutschen zum anmelden hier braucht.
In meinen Augen ist das Unsinnig und verstößt gegen Artikel 3 GG, da ich "gezwungen" werde, den deutschen Pass auf der Botschaft (zu doppelten Kosten) austellen zu lassen..... incl der Anfahrt von 600km, da beide Eltern anwesent sein müssen....
Wenn ich es könnte, würde ich den österreichischen Pass nutzen... Darf ich aber leider nicht laut Meldebehörde, da mein Sohn rechtlich Deutscher ist und sich mit einem deutschen Pas ausweisen muss.
-- Editiert von gOOvER am 15.03.2017 19:28
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Evtl hat jemand da jemand schon mal Erfahrungen gemacht Mit einer Verfassungsklage? Denn daß das rechtlich korrekt ist, ergibt sich aus dem §, den Sie da verlinkt haben - in Nr. 3 steht eindeutig, daß in Auslandvertretungen 13 Euro Zuschlag zu den 13 Euro kommen.
ZitatWenn ich es könnte, würde ich den österreichischen Pass nutzen... Darf ich aber leider nicht laut Meldebehörde, da mein Sohn rechtlich Deutscher ist und sich mit einem deutschen Pas ausweisen muss. :
Da ist jemand beim Einwohnermeldeamt wohl etwas kompliziert. Würde nach dem Umzug dort aufschlagen, Geburtsurkunde vorlegen und fertig.
ZitatGeburtsurkunde vorlegen und fertig :
Korrekt, das reicht bei Kindern völlig aus.
ZitatAllerdings ist das PaßG gar nicht relevant da sich die Personen ja offenbar schon in Deutschland befinden, nur so sind 600km Entfernung zu erklären. :
Feldkirch liegt mehr als 600 Strassenkilometer von Wien entfernt.
Es liegt aber keine 300 Strassenkilometer von Bern
Denn gemäss Auswärtigem Amt ist die nächstgelegen Stelle zuständig.
http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/02/Personalausweise/Personalausweise__ohne__Inlandswohnsitz.html
Aber halt, das ist noch nicht alles, es geht noch einfacher. Man muss für den Kinderpass nämlich weder nach Wien noch nach Bern sondern kann auch zu ausgewählten Konsulate gehen. Für Feldkirch wäre das z.B. beim deutschen Honorarkonsul in Bregenz (Dienstsitz Dornbirn).
http://m.wien.diplo.de/Vertretung/wien/de/04__RK/Honorarkonsuln/Seite__HK__Bregenz.html
http://m.wien.diplo.de/contentblob/4761690/Daten/6359660/DownloadDatei_Merkblatt_Reisepass_Kinder032017.pdf
Ansonsten kann man noch ein "wichtigen Grund" vorbiringen (Gänsefüsschen gemäss Auswärtigem Amt) und den Pass auch bei jeder inländischen Stelle beantragen.
http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/02/Personalausweise/Personalausweise__ohne__Inlandswohnsitz.html
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