Kosten eines Kinderreisepasses (Erstausstellung) auf der deutschen Botschaft in Wien

15. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
gOOvER
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kosten eines Kinderreisepasses (Erstausstellung) auf der deutschen Botschaft in Wien

Meine Lebensgefährtin ist Österreicherin und wir haben zusammen einen Sohn. Dieser besitzt aufgrund Abstammung die österreichische, sowie die deutsche Staatsangehörigkeit.

Da beide zum Monatsende nach Deutschland umziehen, wird ja ein Deutscher Kinderreisepass benötigt, welchen ich nach Auskunft bei meinem Meldeamt, nur bei der Botschaft in Wien beantragen kann.

Leider muss ich dafür das doppelte bezahlen (26 Euro, statt 13 Euro) §15 (3) PassV

Ist das so korrekt? ich kann nicht verstehen, da ich ja verpflichtet bin, diesen in Österreich auf der Botschaft zu beantragen, das ich auch das doppelte bezahlen muss.

Evtl hat jemand da jemand schon mal Erfahrungen gemacht :)

-- Editier von gOOvER am 15.03.2017 17:25

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9 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
gOOvER
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

der Reisepass von Österreich ist vorhanden, aber Deutsche Staatsbürger müssen sich mit einem deutschen Ausweis ausweisen. Es wird auchnicht der österreichische akzeptiert bei einer Anmeldung in Deutschland (Aussage meiner Meldebehörde), weil er ja beide Staatsangehörigkeiten besitzt und deshalb einen deutschen zum anmelden hier braucht.

In meinen Augen ist das Unsinnig und verstößt gegen Artikel 3 GG, da ich "gezwungen" werde, den deutschen Pass auf der Botschaft (zu doppelten Kosten) austellen zu lassen..... incl der Anfahrt von 600km, da beide Eltern anwesent sein müssen....

Wenn ich es könnte, würde ich den österreichischen Pass nutzen... Darf ich aber leider nicht laut Meldebehörde, da mein Sohn rechtlich Deutscher ist und sich mit einem deutschen Pas ausweisen muss.


-- Editiert von gOOvER am 15.03.2017 19:28

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32834 Beiträge, 17251x hilfreich)

Evtl hat jemand da jemand schon mal Erfahrungen gemacht Mit einer Verfassungsklage? Denn daß das rechtlich korrekt ist, ergibt sich aus dem §, den Sie da verlinkt haben - in Nr. 3 steht eindeutig, daß in Auslandvertretungen 13 Euro Zuschlag zu den 13 Euro kommen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von gOOvER):
Wenn ich es könnte, würde ich den österreichischen Pass nutzen... Darf ich aber leider nicht laut Meldebehörde, da mein Sohn rechtlich Deutscher ist und sich mit einem deutschen Pas ausweisen muss.


Da ist jemand beim Einwohnermeldeamt wohl etwas kompliziert. Würde nach dem Umzug dort aufschlagen, Geburtsurkunde vorlegen und fertig.

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#6
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von Retels):
Geburtsurkunde vorlegen und fertig

Korrekt, das reicht bei Kindern völlig aus.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#9
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von nikseib):
Allerdings ist das PaßG gar nicht relevant da sich die Personen ja offenbar schon in Deutschland befinden, nur so sind 600km Entfernung zu erklären.


Feldkirch liegt mehr als 600 Strassenkilometer von Wien entfernt. ;)

Es liegt aber keine 300 Strassenkilometer von Bern

Denn gemäss Auswärtigem Amt ist die nächstgelegen Stelle zuständig.
http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/02/Personalausweise/Personalausweise__ohne__Inlandswohnsitz.html

Aber halt, das ist noch nicht alles, es geht noch einfacher. Man muss für den Kinderpass nämlich weder nach Wien noch nach Bern sondern kann auch zu ausgewählten Konsulate gehen. Für Feldkirch wäre das z.B. beim deutschen Honorarkonsul in Bregenz (Dienstsitz Dornbirn).
http://m.wien.diplo.de/Vertretung/wien/de/04__RK/Honorarkonsuln/Seite__HK__Bregenz.html
http://m.wien.diplo.de/contentblob/4761690/Daten/6359660/DownloadDatei_Merkblatt_Reisepass_Kinder032017.pdf

Ansonsten kann man noch ein "wichtigen Grund" vorbiringen (Gänsefüsschen gemäss Auswärtigem Amt) und den Pass auch bei jeder inländischen Stelle beantragen.
http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/02/Personalausweise/Personalausweise__ohne__Inlandswohnsitz.html

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