Hallo liebe Community,
ich komme mal gleich zur Sache. Mein Mann und ich haben im Juli 2016 in KS geheiratet und er hat den Antrag für die Familienzusammenführung im Februar 2017 bei der zuständigen Botschaft gestellt und die Unterlagen gingen im März 2017 bei meiner zuständigen ABH ein.
Seitdem wird der Visaantrag bearbeitet. Eine Vorsprach hatte ich bis heute nicht....
So mein Mann war von Aug.2004 bis Jan.2005 Asylant in D. Diese Kosten wurden bis heute nicht beglichen. Ich habe die ABH welche die Abschiebung damals vollzog angeschrieben. Doch die behaupten, sie hätten keine Anfrage zwecks Visaantrag von meiner ABH bekommen und meine ABH lässt mich was die Bearbeitung der Familienzusammenführung im dunkeln
Er hat keine Einreisesperre oder Einreisebedenken.
Ich habe eine beglaubigte Vollmacht meines Mannes. Was kann ich tun?
Ist es möglich, die Kosten in Raten zu begleichen und mein Mann darf einreisen oder muss die Summe auf einmal bezahlt werden?
Danke im Voraus für eure Antworten
Kosten der Abschiebung
9. Juni 2017
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Frage vom 9. Juni 2017 | 14:00
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kosten der Abschiebung
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#1
Antwort vom 9. Juni 2017 | 15:42
Von
Status: Lehrling (1349 Beiträge, 1801x hilfreich)
ZitatSeitdem wird der Visaantrag bearbeitet. Eine Vorsprach hatte ich bis heute nicht.... :
Bei den derzeit überlasteten Ausländerbehörden dürfte Wartezeiten unvermeidlich sein. Wenn der Fall Ihres Mannes zur Bearbeitung ansteht, wird sich die Ausländerbehörde schon bei Ihnen melden. Nachfragen über den Stand der Dinge würden die Angelegenheit eher noch weiter verzögern, weil die Mitarbeiter nicht zum Arbeiten kommen.
ZitatIst es möglich, die Kosten in Raten zu begleichen und mein Mann darf einreisen oder muss die Summe auf einmal bezahlt werden? :
Das sollten Sie mit der Ausländerbehörde regeln, normalerweise sind die da kooperativ.
#2
Antwort vom 9. Juni 2017 | 15:46
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Schon mal Danke für die Antwort. Aber genau das ist ja mein Problem. Weder die ABH welche die Abschiebung vollzog ( deren Aussage ist, sie wüssten von nichts) noch meine ABH interessiert das
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 9. Juni 2017 | 20:10
Von
Status: Lehrling (1349 Beiträge, 1801x hilfreich)
ZitatAber genau das ist ja mein Problem. Weder die ABH welche die Abschiebung vollzog ( deren Aussage ist, sie wüssten von nichts) noch meine ABH interessiert das :
Woher willst Du denn wissen, ob ein Mitarbeiter der ABH überhaupt schon mal in die Akte Deines Mannes hineingeschaut hat ? Vielleicht ruht sie noch in den Aktenstapel, der noch gar nicht in die Bearbeitung gekommen ist, weil noch genügend andere Fälle in Bearbeitung sind, wer weiß das schon. Wenn Eure Akte zur Bearbeitung kommt, wird sich der Sachbearbeiter schon bei Dir melden, wenn irgendein Klärungsbedarf besteht.
#4
Antwort vom 9. Juni 2017 | 20:13
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ja das stimmt. Diesen Gedanken habe ich jeden Tag. Behaupten, dass sie den Antrag ja bearbeiten, können sie viel. Also warten....
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