Kosten bei Straßensanierung

11. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Erik Riechert
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kosten bei Straßensanierung

Vor ca. 50Jahren wurde unsre Staße neu gebaut wobei sämtliche Versorgungsleitungen gelegt wurden. Jetzt soll alles neu gemacht werden. Über die Kosten,die uns enstehen sollen kann oder will bei der Stadt keiner Auskunft geben. Es ist keine Anliegerstaße u. es hat trotz zahlreicher Beschwerden über Jahre ein reger LKW-Verkehr statt gefunden. Dadurch ist der Straßenzustand jetzt sehr schlecht. Mit welchem Eigenbeitag müssen wir rechnen? Die Straße ist ca.200m lang,mit zwei Bürgersteigen u. 11 Anlieger.
Für eine Antwort währe ich dankbar.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Joline
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 61x hilfreich)

Hallo,

das kann man pauschal nicht beantworten. Es kommt darauf an, in welcher Kategorie die Straße bei der Stadt geführt wird. Je mehr Durchgangsverkehr desto günstiger wird es für die Anlieger. Bei einer Bundesstraße würde also ein geringererer Beitrag der Anlieger erhoben als bei einer Durchgangsstraße. Außerdem wird die Stadt Anträge beim Land zwecks Zuschuss gestellt haben, worüber noch nicht entschieden wurde. Es wird sich vor der Fertigstellung niemand der Stadt auf einen verbindlichen Betrag festlegen. Dieses ist zu unsicher, wenn es doch aus welchen Gründen auch immer, kostspieliger wird.Falls Sie oder der Vorbesitzer nur einen Vorschuss auf die Erschliessungsbeiträge gezahlt haben, werden Sie zur Kasse gebeten. Aber vieleicht wurde ja in früherer Zeit bereits von der Stadt mit einem Bescheid das Grundstück abgelöst. Dann sind Sie aus dem Schneider. Bei mir war dieses der Fall, alle Anlieger mussten zahlen. Auch ich wurde aufgefordert für die Befestigung, erstellung des Bürgersteigs mit Pflaster und die Aufstellung der Laternen 18000 Euro zu zahlen. Zum Glück hatte ich eine Ablösung, dass alle Erschließungsbeiträge gezahlt wurden aus dem Jahre 1978.
Man kann auch einen Antrag auf Ablösung stellen. In Ihrem Fall wird sich die Stadt nun, da der Ausbau tatsächlich ansteht natürlich nicht mehr darauf einlassen.
Schauen Sie doch mal in Ihre Unterlagen.

Viel Glück
Joline

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#2
 Von 
Joline
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 61x hilfreich)

Hallo,

ich hatte vergessen.
Die Höhe des Beitrags, richtet sich nach der Größe des Grundstücks. Früher wurde die Länge des Grundstücks gemessen, das an der betrffenden Straße angrenzt.
Gesamtbetrag geteilt durch die m² aller Grundstücke. Multipliziert mit den m² jedes Grundstücks. Je größer das Grundstück, je höher der Beitrag. Wobei die Stadt sich selbstverständlich auch beteiligt, es sei denn, es handelt sich wirklich um eine reine Anliegerstraße.

Viele Grüße
Joline

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Erik Riechert
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort! Allerdings bin ich jetzt genauso klug wie vorher. Da kann man sich wohl blos überraschen lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
1puma
Status:
Beginner
(149 Beiträge, 60x hilfreich)

Hallo,
so etwas habe ich auch durchgemacht. Wir Eigentümer waren uns einig und haben gemeinsam erstmal die Satzung auf Herz und Nieren von einem speziellen Anwalt prüfen lassen. Die Stadt muß auch offenlegen, wie sich der Beitrag ermitteln läßt. So hat man den ungefähren Beitrag für sich.
Bei uns war es so, daß nicht nur der Betrag für den Ausbau unserer Straße zugrundegelegt wurde, sondern für eine zusammengezogene Gruppe von Baugebieten.
Da die Gemeinde stur war, wurde ein Normenkontrollverfahren gemeinsam initiiert, und zwar dann, als die Gebührenbescheide kamen. Es wurde der teuerste Bescheid als Kläger ausgesucht. Warum, weiß ich gar nicht mehr. Denn gemeinsam kann man nicht klagen. Wir haben alle in einen Topf gezahlt und auch dafür unterschrieben, so daß der ausgesuchte Kläger nicht alleine zittern mußte.
Wir haben erreicht, daß unsere Bescheide um ein Drittel gekürzt worden sind. Die Gemeinde hatte sich wahnsinnig verrechnet!!! Solche Urteile kann man sich z. B. beim OVG Münster und OVG Lüneburg ansehen.

Nicht alles hinnehmen!!!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cmetzer@web.de
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 31x hilfreich)

hallo
Unsere Gemeinde plant die Sanierung unserer Strasse.Mein Grundstück liegt aber am äußersten Ende dieser Strasse.Dieses Teilstück wurde in den 70er Jahren nachträglich angebaut(Erweiterung da Aussenbereich)
In diesem Teilstück wird nichts verändert oder umgebaut.Trotzdem soll ich zahlen,obwohl die Baumassnahmen bei mir praktisch garnicht stattfinden.Weiss Jemand ob es Präzidenzfälle
hierzu gibt???Wann muss man zahlen??Reicht es
dass unsere Strasse den gleichen Namen trägt??Das kann doch eigentlich nicht sein oder???Unser Teilstück ist sogar noch durch eine Kreuzung von den Baumassnahmen getrennt!!
Vielen Dank Carsten M.

31x Hilfreiche Antwort

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