Hallo,
beim Kauf einer ETW in einem MFH welches sich aktuell im Bau befindet haben wir einen Rechnung vom Bauträger erhalten in der die Kosten für die Teilungserklärung verlangt werden. Diese Rechnung wurde vom Notar aber an den Bauherr adressiert. Wer muss die Kosten der Teilungserklärung bezahlen? Können diese Kosten an den Erwerber abgewälzt werden?
Mit freundlichen Grüßen
KoKa
Kosten Teilungserklärung bei Neubau
29. März 2016
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Frage vom 29. März 2016 | 13:06
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kosten Teilungserklärung bei Neubau
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#1
Antwort vom 29. März 2016 | 13:21
Von
Status: Bachelor (3879 Beiträge, 2381x hilfreich)
Kosten für das erstmalige Erstellen der Teilungserklärung oder die Kosten für die Erstellung einer Ausfertigung für Eure Unterlagen?
Was sagt denn Euer Kaufvertrag zur Kostentragung?
#2
Antwort vom 29. März 2016 | 13:33
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hi. Ich hab eben noch mal im Kaufvertrag geschaut. ;-( Leider ist es dort beschrieben das die Kosten wir tragen müssen. Somit ist meine Frage hiermit hinfällig und beantwortet.
@R.M.: Es ging um die Erstellung der Teilungserklärung.
Mfg KoKa
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#3
Antwort vom 29. März 2016 | 21:16
Von
Status: Richter (8005 Beiträge, 4497x hilfreich)
Steht im Bauträgervertrag ausdrücklich dass die Erwerber die Kosten für die Teilungserklärung zu tragen haben? Das wäre ungewöhnlich. Weshalb hat der Notar dann die Rechnung auf den Bauträger ausgestellt?
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