Kosten Notar bei Vorkaufsrecht

13. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
Außenbereich
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Kosten Notar bei Vorkaufsrecht

in einem anderen Thread wurde das Thema Vorkaufsrecht diskutiert. Dazu habe ich eine Frage:

Annahme: ich möchte ein Grundstück kaufen, bei dem jemand anderes ein Vorkaufsrecht hat.

1.) Ich schließe einen gültigen Kaufvertrag ab (=> es entstehen Notar / Notarkosten)

2.) Nun hat der Vorkaufsberechtigete die Möglichkeit sein Vorkaufsrecht auszuüben (zu den Bedingungen wie ich ...)

Wer bezahlt nun die anfallenden Notarkosten für den (geschlossenen aber nun nicht zwischen dem VK und mir zu Stande kommenden) Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und mir ?



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-- Editiert Außenbereich am 13.03.2012 11:22

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Sie können keinen gültigen Kaufvertrag abschließen,
bevor der Vorkaufsberechtigte seinen Verzicht erklärt hat.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 833x hilfreich)

Das kommt auf die Vereinbarung im Notarvertrag an, manchmal teilen sich beide Parteien die Kosten, manchmal übernimmt einer alles. ABER: da Sie - wenn der Vorkaufsberechtigte in den Vertrag eintritt - gar nicht Vertragspartner sind, gehen Sie auch die Notarkosten nichts mehr an. Es ist also eine Sache zwischen Verkäufer und dem Vorkaufsberechtigtem, der dann Käufer ist.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Außenbereich
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

zusammengefasst (und richtig verstanden?)

Da der Vorkaufsberechtigte in "meinen" Kaufvertrag eintritt..
(er schließt somit keinen neuen Kaufvertrag mit dem Verküfer ab, während meiner "ungültig wird", sondern übernimmt meinen Kaufvertrag) wäre ich zwar ohne Grundstück .. aber definitiv auch ohne Kosten ...

oK, danke !

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