Kosten MB

14. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)
Kosten MB

Hallo zusammen,

wir haben gegen einen ehemaligen Mieter einen MB beantragt, es geht Erstattung von Rep.Kosten. Dieser Mieter musste die Wohnung verlassen und wusste wohl erst einmal nicht wohin. Vor ca. 5 Wochen konnte dann die neue Anschrift ermittelt werden, es wurde MB beantragt.

HIer hat er nun Widerspruch beim Mahngericht eingelegt gegen den gesamten Anspruch und uns parallel angeschrieben, dass er grundsätzlich zur Zahlung bereit wäre, jedoch würde er erst einmal die Rechnung haben wollen um zu prüfen, ob das alles so richtig wäre. Er hat einen Teilbetrag von 100 € gezahlt (gesamt waren es 350 € inkl. MB-Kosten), den Eingang des Betrages habe ich heute morgen festgestellt.
Er schreibt weiterhin, dass er die Kosten des MB nicht zahlen würde, da ihm die Rechnung vorher nicht zur Verfügung gestellt wurde, dies hätte man nach der Adressermittlung vor Antrag des MB machen müssen.

Frage: Hat er Recht?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Frage: Hat er Recht?

Wurde ihm denn jemals eine Zahlungsaufforderung geschickt und wurde ihm jemals eine Mahnung geschickt?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Frage: Hat er Recht?

Wurde ihm denn jemals eine Zahlungsaufforderung geschickt und wurde ihm jemals eine Mahnung geschickt?


Nein das ging leider nicht, da er eine zeitlang wohl nirgendwo gemeldet war. Wir haben die Sache ein paar Monate schlummern lassen und dann die neue Adresse mittels EMA ausfindig gemacht.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

Zitat:
Nein das ging leider nicht,


Und warum ging es nicht nachdem ihr die Adresse dann ja hattet?

Denn ansonsten denke ich:
Zitat:
Frage: Hat er Recht?

Ja

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Die Kosten der gerichtlichen Verfolgung sind als Verzugsschaden zu ersetzen, wenn Verzug besteht.

Dass ist hier mangels Mahnung nicht der Fall.

Verzug ist erst mit Zustellung des Mahnbescheides eingetreten.

Aber der Exmieter hat jetzt auch einen taktischen Fehler gemacht, indem er dem MB widersprochen hat.

Er hätte sinnvollerweise die Forderung unter Protest gegen die Kosten anerkennen sollen. Bis zum Schluss der ersten Verhandlung kann er das aber noch nachholen.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Ihm wurde heute die Rechnung geschickt, mag er prüfen und zahlen, wenn er zahlt, dann ist die Sache erledigt, ich zank mich nicht wegen 32 € Gerichtskosten rum.

Danke an alle.

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