Folgende Frage:
Es gibt zwei unbebaute Grundstücke und eine Strasse mit teilweise verlegten Kanal für das Abwasser.
Beide Grundstücke sind noch nicht an den Kanal angeschlossen.
Die Strasse an einem bebauten und mit Kanal angeschlossen vorbei dann weiter am Grundstück A und dann am Grundstück B vorbei.
Nur Grundstück B möchte bauen. Wär trägt hier die Kosten?Nur B oder auch Am mit eventuell die bebauten Grundstücke welche auch an dem Kanal angeschlossen sind.
Was passiert mit den Kosten wenn Grundstück A später auch bauen möchte. Der Kanal
sollte dann in der Strasse schon liegen.
wie sieht es rechtlich aus?
Kosten Abwasserkanal
1. September 2017
Thema abonnieren
Frage vom 1. September 2017 | 15:57
Von
Status: Beginner (56 Beiträge, 29x hilfreich)
Kosten Abwasserkanal
Verbaut?
Verbaut?
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 1. September 2017 | 16:52
Von
Status: Unbeschreiblich (120053 Beiträge, 39822x hilfreich)
Zitatwie sieht es rechtlich aus? :
Kommt darauf an, was alles vertraglich vereinbart wurde und was alles im Grundbuch, Baulastenverzeichnis etc. steht.
#2
Antwort vom 1. September 2017 | 17:25
Von
Status: Beginner (56 Beiträge, 29x hilfreich)
Es gibt keine Baulast und kein Vertrag
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Baurecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 1. September 2017 | 17:54
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2376x hilfreich)
ZitatEs gibt keine Baulast und kein Vertrag :
Dann kann man nicht einfach übers andere Grundstück einen Kanal verlegen lassen.
#4
Antwort vom 1. September 2017 | 18:40
Von
Status: Beginner (56 Beiträge, 29x hilfreich)
Da würde ich falsch verstanden. Kanal muss im öffentlichen Raum verlängert werden.
Hier die Frage wer trägt die Kosten? Nur die neuen Nutzer oder auch die bereits vorhanden angeschlossen Häuser? Und was ist wenn jemand später baut und den neu verlängerten Kanal benutzt?
klar ist die Stadt baut, aber trägt die Kosten.
#5
Antwort vom 1. September 2017 | 18:50
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2376x hilfreich)
ZitatHier die Frage wer trägt die Kosten? :
Entsprechend der Satzung im Moment der wo anschließt. A zahlt später an die Stadt ebenfalls die Anschlussgebühren. Das sollte doch auch alles in der Satzung zu dem Baugebiet stehen, auch wie innerhalb eines Zeitrahmens die Aufrechung erfolgt, also A zahlt die hälfte des Anschluß auf seinem Grundstück, oder es wird metergenau aufgerechnet.
#6
Antwort vom 1. September 2017 | 19:02
Von
Status: Beginner (56 Beiträge, 29x hilfreich)
Ist das generell so daß sich alle anteilig an den Kosten zu beteiligen haben, egal ob schon seit Jahrzehnten angeschlossen und jetzt eine Verlängerung für neue Häuser ansteht.
Es handelt sich nicht um eine Privatstraße sondern um eine öffentliche Strasse der Stadt.
#7
Antwort vom 1. September 2017 | 20:26
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2376x hilfreich)
ZitatIst das generell so daß sich alle anteilig an den Kosten zu beteiligen haben, egal ob schon seit Jahrzehnten angeschlossen und jetzt eine Verlängerung für neue Häuser ansteht. :
Ja und nein.
Wie schon geschrieben es gibt einen Zeitrahmen, 5 oder 10 Jahre der steht doch dabei. Danach nur die Neuen.
Und jetzt?
Schon
267.772
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten