Kosten Abwasserkanal

1. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
ka-lu
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 29x hilfreich)
Kosten Abwasserkanal

Folgende Frage:

Es gibt zwei unbebaute Grundstücke und eine Strasse mit teilweise verlegten Kanal für das Abwasser.

Beide Grundstücke sind noch nicht an den Kanal angeschlossen.

Die Strasse an einem bebauten und mit Kanal angeschlossen vorbei dann weiter am Grundstück A und dann am Grundstück B vorbei.

Nur Grundstück B möchte bauen. Wär trägt hier die Kosten?Nur B oder auch Am mit eventuell die bebauten Grundstücke welche auch an dem Kanal angeschlossen sind.

Was passiert mit den Kosten wenn Grundstück A später auch bauen möchte. Der Kanal
sollte dann in der Strasse schon liegen.

wie sieht es rechtlich aus?


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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120053 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von ka-lu):
wie sieht es rechtlich aus?

Kommt darauf an, was alles vertraglich vereinbart wurde und was alles im Grundbuch, Baulastenverzeichnis etc. steht.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ka-lu
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 29x hilfreich)

Es gibt keine Baulast und kein Vertrag

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von ka-lu):
Es gibt keine Baulast und kein Vertrag

Dann kann man nicht einfach übers andere Grundstück einen Kanal verlegen lassen.

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#4
 Von 
ka-lu
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 29x hilfreich)

Da würde ich falsch verstanden. Kanal muss im öffentlichen Raum verlängert werden.

Hier die Frage wer trägt die Kosten? Nur die neuen Nutzer oder auch die bereits vorhanden angeschlossen Häuser? Und was ist wenn jemand später baut und den neu verlängerten Kanal benutzt?

klar ist die Stadt baut, aber trägt die Kosten.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von ka-lu):
Hier die Frage wer trägt die Kosten?

Entsprechend der Satzung im Moment der wo anschließt. A zahlt später an die Stadt ebenfalls die Anschlussgebühren. Das sollte doch auch alles in der Satzung zu dem Baugebiet stehen, auch wie innerhalb eines Zeitrahmens die Aufrechung erfolgt, also A zahlt die hälfte des Anschluß auf seinem Grundstück, oder es wird metergenau aufgerechnet.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ka-lu
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 29x hilfreich)

Ist das generell so daß sich alle anteilig an den Kosten zu beteiligen haben, egal ob schon seit Jahrzehnten angeschlossen und jetzt eine Verlängerung für neue Häuser ansteht.

Es handelt sich nicht um eine Privatstraße sondern um eine öffentliche Strasse der Stadt.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von ka-lu):
Ist das generell so daß sich alle anteilig an den Kosten zu beteiligen haben, egal ob schon seit Jahrzehnten angeschlossen und jetzt eine Verlängerung für neue Häuser ansteht.

Ja und nein.
Wie schon geschrieben es gibt einen Zeitrahmen, 5 oder 10 Jahre der steht doch dabei. Danach nur die Neuen.

0x Hilfreiche Antwort

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