Kontrollinstituion für Jugendämter und Justiz im Familienrecht

18. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Farnmausi
Status:
Schüler
(363 Beiträge, 193x hilfreich)
Kontrollinstituion für Jugendämter und Justiz im Familienrecht

Hallo Forumsteilnehmer,
gönne mir dieses Jahr eine monatelange Erholungszeit auf der Insel und dies im Wohnwagen. Dank des nur sporadisch vorhandenen Sommers bin ich auf youtube zufällig auf Videos zum Thema "Kinderklau" gestoßen und habe mich förmlich in das Thema eingegraben. Nicht alle dokumentierten Fälle sind grenzwertig aber viele sprechen (nach meinem persönlichen Eindruck) dafür, das ein Riesengeschäft Motivation statt Kindeswohl der Grund ist, für so viele "In Obhutnahmen".

Frage; wie könnte man eine unabhängige, objektive Kontrollinstanz einrichten und welche Wege müßte man bestreiten?

Das Thema beschäftigt mich sehr, da mich einige Fälle zutiefst berührt aber auch entsetzt haben.

Würde gerne andere Meinungen, Sichtweisen und Einschätzungen erhalten.

Danke und grüßele Farnmausi

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

In Kindschaftssachen wird es nie "unemotional" zugehen. Aber wer immer glaubt, eine Inobhutnahme ist der Einzelakt eines Mitarbeiters, der hat noch nie ins SGB VIII geschaut. Ich bin weiss Gott und Mensch nicht unbedingt eine Freundin des Jugendamtes. Aber hier muss man doch feststellen, dass vor die Inobhutnahme doch einige Stolpersteine gestellt sind. Niemand, wirklich niemand kann sich ein Kind einfach unter den Arm klemmen und verschwinden. Und die Kontrollinstanz ist doch da, das ist das Familiengericht.

Wir haben auch nicht viele Inobhutnahmen. Angesichts der Gewalt gegenüber Kindern in der Familie, des sexuellen Mißbrauchs der häufig unter der Betreuung des Jugendamtes statt findet, kann man von einer Inflation der Inobhutnahmen nun wirklich nicht schreiben. Ich erinnere an den Fall Kevin aus Bremen, der bei seinem Stiefvater bleiben durfte bis er zu Tode misshandelt war. Es erfolgte dann die Beschlagnahme der Leiche, also das tote Kind wurde in Obhut genommen. Zu zeitig, oder wie? Oder an die vielen Hamburger Fälle, oder an die zahlreichen Fälle, in welchen Kinder in Ermangelung irgend welcher Zuwendungen am Kaspar Hauser Syndrom leiden. Das sind die Regelfälle der Inobhutnahme. Und die vielen Einsätze der Jugendämter im Bereich familiäre Unterstützung, Erziehungshilfe, der Haushebammen, das sind, glaub es mir mal, keine Sozialpädagogen-Beschäftigungsmaßnahmen.

Natürlich sind Kinder ein Wirtschaftsfaktor. Aber nicht bei den Heimen (die in meinem Bundesland durch die Bank weg gut gefüllt sind) und nicht bei den Pflegeeltern, sondern bei Eltern, die als ALG II Empfänger eben Geld bekommen für die Kids, was zwar nicht üppig ist, aber wegen der größeren Wohnung u.s.w. eben nicht uninteressant sind. Pflegeeltern sind Idealisten, bekommen in meinem Land für ihre Mühewaltung 160 € im Monat. Heimplätze kosten zwischen 3000 und 4000 € im Monat. Welches Interesse hat also das Jugendamt, irgendwelche Kinder raus zu nehmen aus der Familie? Richtig, gar keines.

Es ist ja wohl kein Zufall, dass inzwischen flächendeckend in größeren Kranikenhäusern/Uni-Kliniken Spezialabteilungen für mißhandelte Kinder eingerichtet sind. Oder? Und bei dem Hintergrund die Mähr vom "Kinderklau" zu glauben, so naiv kann niemand sein, der sich ernsthaft mit dieser Problematik befasst.

wirdwerden

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Farnmausi):

Frage; wie könnte man eine unabhängige, objektive Kontrollinstanz einrichten

Die gibt es schon lange.

Man nennt sie Justiz. Genauer gesagt: Gerichtsbarkeit. Das ist die unabhängigste und objektivste Kontrollinstanz, die konstruiert wurde. Und sie verfügt immerhin über vier und wenn man den EGMR hinzuzählt sogar fünf Instanzen, so daß Fehlentscheidungen einer unteren Instanz fast immer recht gut korrigiert werden können.

Daß man zu einer besseren Rechtsprechung gelangt, wenn man noch eine sechste, siebte, achte... Instanz oben drauf sattelt, darf bezweifelt werden.
Denn auch die alleroberste unabhängige objektive Kontrollinstanz wird immer wieder Entscheidungen fällen, die dem einen oder anderen nicht gefallen bzw. völlig falsch bzw. als völliges Unrecht erscheinen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

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