Kontopfändung und kündigung

29. September 2011 Thema abonnieren
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TraumBaum
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Schüler
(286 Beiträge, 111x hilfreich)
Kontopfändung und kündigung

Hallo ich habe eine Frage.

A hat eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Gläubiger G getroffen. Die Ratenzahlung soll beginnen am 1.10.2011. Dies liegt dem Schuldner A schriftlich vor.
Nun wurde von G am 9.9.2011 eine Kontopfändung beauftragt. Diese wurde zum 21.9. an die Bank zugestellt. A hat die erste Rate wie verabredet vor dem 1.10.2011 am 21.9. überwiesen.
Am 22.9. konnte A nicht mehr auf sein Konto zugreifen. Bis zum 26.9. war nicht klar warum, das erst am 26.9. ein Brief vom Amtsgericht an A geschickt wurde. Dieser setzte sich sofort mit dem Amtsgericht in Verbindung und übersandte mit dem Kontoschutzantrag auch das Schreiben von G bezüglich der Ratenzahlungsvereinbarung.

Das Schreiben stammte vom 20.1.2011.

Am 29.9. erhielt A von seiner Bank ein Schreiben, dass er sich mit dem Gläubiger einigen soll, da sonst das Konto von Seiten der Bank (Volksbank) gekündigt wird. Ebenfalls erhielt er einen Brief vom Gläubiger, dass die 1. Rate eingegangen sei und er dies als Ratenzahlungsangebot ansieht, welches er auch annimmt. Die 2. Rate erwartet G zum 21.10.2011.

Telefonisch versuchte A noch einmal mit G Kontakt aufzunehmen. G sagte, dass der Brief am 20.1. raus gegangen sei, aber am 21.1. noch einmal ein Brief mit einer Korrektur auf den 1.7.2011 als Zahlungsziel für die 1. Rate als Änderung erfolgte. Dann würde auch dieses Datum zählen.
A kann sich an dieses Schreiben nicht mehr erinnern. Von G wurden 2 Forderungen eingetrieben. Die eine Forderung für die Monate Juli,August, September und die 2. für Oktober, November, Dezember.

Allerdings besteht G darauf, dass die Korrektur auf den 1.7. gültig ist. Auf ein Schreiben vom Juli 2011 wurde per Kontaktfomular auf der Internetseite geantwortet aber dies will G nicht bekommen haben!

Wie soll A weiter vorgehen. G und das Amtsgericht prüfen nun die Sachverhalte. Allerdings muss A weiterhin auch Zahlungen an andere Gläubiger über das bei der Volksbank bestehende Konto leisten. Kann die Bank nach der vorliegenden Einigung mit G das Konto kündigen? Wann wird das Konto für A für den Zahlungsverkehr wieder freigegeben?

Wie kann A weiter vorgehen, wenn G weiterhin dabei bleibt, dass A im Verzug ist und die Gerichtskosten zahlen soll?

Danke

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5 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

quote:
Kann die Bank nach der vorliegenden Einigung mit G das Konto kündigen?

Die Bedingungen unter denen die Bank kündigen kann, sollte man den vertraglichen Vereinbarungen derselben entnehmen.



Es ist mir unklar wie genau der 01.07 hier ins Spiel kommt, wenn doch die erste Rate für den 01.10.2011 (schriftlich?) vereinbart war?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TraumBaum
Status:
Schüler
(286 Beiträge, 111x hilfreich)

schriftlich vereinbart war der 1.10. da A auch erklärt hat, das er vorher nur die andere forderung abzahlen kann. Das schreiben vom 20.1. sagt diese vereinbarung auch zu.

Laut G ging allerdings am 21.1. noch einmal ein Brief heraus (also nur einen tag später) in dem der 1.7. als zahlungsbeginn festgehalten war. diesen hat A seines wissens nach aber nicht erhalten. Warum nur 1 tag später auf einmal ein anderes zahlungsziel verlangt wird, obwohl der mandant sich angeblich mit dem ersten zahlungsziel zum 1.10. einverstanden erklärt hat wurde nicht beantwortet.
Da es wie gesagt noch eine weitere forderung von G an A gab, die er ab dem 1.7. abbezahlte hat sich da vermutlich etwas überschnitten.

G besteht allerdings darauf, dass der brief vom 20.1. durch den brief vom 21.1. nichtig ist und somit als zahlungsziel der 1.7. gültig gewesen sei.

nun soll A die Kosten für die Pfändung auch noch tragen.

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12302.10.2011 16:55:35
Status:
Schüler
(271 Beiträge, 93x hilfreich)

Wenn du kannst besorge ein anderes Konto und leite deine Gelder um. Dann bist du das Problem erst mal sofort los.

Statt hier der "Gejagte" zu sein würde ich mal über Insolvenz nachdenken, oder die Sammlung der Gläubiger und Ratenzahlungen beenden.

Die Daten ergeben keinen Sinn. Sobald du eine Vereinbarung hast kann er nicht mehr pfänden. Wobei man jetzt lange um 30 Euro Kosten streiten kann.

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Ich habe ernsthafte Bedenken, das man eine vertragliche Vereinbarung mit Ratenzahlungsbeginn zum 01.10 trifft und diese am nächsten Tag durch ein Schreiben einseitig und rechtsgrundlos auf den 01.07 ändern kann.
Zum einen wäre hier ein Nachweis des Zugangs erforderlich, das die Erklärung tatsächlich zugegangen wäre.
Zum anderne wäre das vor Gericht nur sehr schwer zu verargumentieren.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12302.10.2011 16:55:35
Status:
Schüler
(271 Beiträge, 93x hilfreich)

Mal ne doofe Frage:

Wie kam es zu "Vereinbarung", in einem Telefonat oder E-Mails oder was auch immer. Ergebnis war wohl der 1.7 denn keiner wartet bis zu ersten Rate 3 Monate. Darauf hin hat der Gläubiger einen falschen Brief gesendet und der Schuldner sich gefreut, den zweiten Brief einen Tag später natürlich ignoriert.

Oder wie, denn sonst gäbe das Verhalten wenig Sinn.

Wenn er die "Vereinbarung" nun beweisen kann siehst du schlecht aus, auch mit einer falschen Bestätigung.

Ich würde mich mehr um das grundlegende Problem kümmern.

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