Kontopfändung und Zwangsvollstreckung. Was denn nun?

23. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
ArmaSteiner
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 7x hilfreich)
Kontopfändung und Zwangsvollstreckung. Was denn nun?

Ein Inkassounternehmen hat eine Kontopfändung veranlaßt.
Auf dem Konto befindet sich kein Guthaben.

Mir persönlich war das nicht bekannt, dass noch was offen war.

Hintergrund:
Habe vor kurzem schonmal eine Kontopfändung von denen erhalten.
Diese wurde beglichen.
Ich hatte dann gefragt, ob noch was offen wäre.
Das wurde verneint.

Nun kam das hier.
Habe dort angerufen, was das soll.
Man war natürlich total unfreundlich, obwohl ich nett gewesen bin.

Jedenfalls habe ich zu verstehen gegeben, dass man jetzt Pech hat, da ich erstmal 4 Wochen im Urlaub bin.

Da wurde die Dame noch Frech. Ich hätte nicht das Recht in den Urlaub zu fliegen. Ich solle meine Verbindlichkeiten begleichen.


Wenige Tage später kam jetzt auch noch Post vom Gerichtsvollzieher.

Dieser fordert mich auf den Betrag bei ihm zu zahlen.

Dieser entspricht aber einem niedrigeren Betrag.

Was ist denn jetzt Sache.

Warum gibt es ne Kontopfändung und ne Zwangsvollstreckung gleichzeitig.
Ps: Mein Arbeitgeber wurde ebenfalls durch Inkasso zwecks Lohnpfändung angeschrieben.

Beim Gerichtsvollzieher könnte ich in Raten zahlen, was Inkasso abgelehnt hat.

Zahle ich jetzt beim Gerichtsvollzieher, kann ich die Kontopfändung doch rausnehmen lassen, oder?

Was ist das für ein Vorgehen der Inkassobude?





-- Editier von ArmaSteiner am 23.07.2017 10:53

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Ich hatte dann gefragt, ob noch was offen wäre.
Das wurde verneint.

Hast du das schriftlich?

Ansonsten: nicht telefonieren. Das bringt nichts.

Zitat:
Zahle ich jetzt beim Gerichtsvollzieher, kann ich die Kontopfändung doch rausnehmen lassen, oder?

Bevor du jetzt irgendwas zahlst...

Hast du eine Forderungsaufstellung vorliegen? Den Titel? Und den ersten PfÜB, der damals vollständig bezahlt wurde? Zuerst mal solltest du in der Sache sichergehen, ob nun wirklich noch was offen ist oder nicht. Denn doppelt musst du nichts bezahlen. Dann schaut man weiter.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2408 Beiträge, 714x hilfreich)

Der GV darf Raten nur annehmen wenn der Gläubiger zustimmt.

Nun wäre ersteinmal zu klären um wieviele Forderungen offen sind. Das klingt verdammt nach mehreren. Warum hast du dir von der erledigten Forderung nicht den Titel zukommen lassen?

Mehrere Vollstreckungsmaßnahmen gleichzeitig ist vollkommen iO von dir nicht zu beanstanden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Mehrere Vollstreckungsmaßnahmen gleichzeitig ist vollkommen iO von dir nicht zu beanstanden.

Detail-Ergänzung: Es kommt hier IMMER auf den Zeitablauf an. Es muss nicht mal gleichzeitig sein. Selbst wenn etwas später eine zweite Pfändung veranlasst wird, ist das genauso OK und muss bezahlt werden, wenn zu dem Zeitpunkt noch nichts bezahlt war.

Es zählt das Datum, als die Maßnahme veranlasst wurde.

Wenn aber der Gläubiger befriedigt war und danach nochmal pfänden will, weil der Schuldner sich nicht den Titel hat geben lassen, ist das schlichtweg illegal. Ob vielleicht sogar strafrechtlich relevant, sei dahin gestellt. Auf jeden Fall kann man sich dann wehren.

Zitat:
Das klingt verdammt nach mehreren

Um das zu klären, jeden Pfändungsbeschluss und das Schreiben des GV genau anschauen. Denn überall müsste der Titel angegeben sein. Also Gericht und Aktenzeichen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.062 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen