Kontopfändung möglich?

15. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
python27
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 7x hilfreich)
Kontopfändung möglich?

Hallo!
Eine Frage.

Ich stelle A mein Konto zu Verfügung ohne Vollmacht. Die Kunden von A überweisen auf mein Konto. A hat Schulden. Kann mein Konto gepfändet werden oder ist es nicht möglich weil ICH Kontoinhaber bin?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Mal andersherum gefragt: glauben Sie im Ernst, es sei so einfach, seine Gläubiger auszutricksen? :augenroll:

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#2
 Von 
python27
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 7x hilfreich)

Das war nicht meine Frage!!!

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#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Wenn kein Vollstreckungstitel gegen den Kontoinhaber vorliegt, dann kann das Konto nicht gepfändet werden. Ggf. können die Gläubiger aber die Auszahlungsansprüche, die A gegen Dich hat gepfändet werden.

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#4
 Von 
python27
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 7x hilfreich)

woher will ein Gläubiger wissen was A gehört und welche Beträge MIR gehören?

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#5
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Daher:

Die Kunden von A überweisen auf mein Konto.

Wenn der Gläubiger merkt, daß A Transaktionen über das Konto des B abwickelt, läßt sich da sicher per StA was machen.
Und wenn B tatsächlich behaupten will, er wisse nicht, welche Überweisungen zu wem gehören, oder daß alle Überweisungen an ihn gerichtet sind - ich könnte mir vorstellen, daß da ein netter Strafprozeß am anderen Ende dieses Gedankenganges wartet. :)

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#6
 Von 
python27
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 7x hilfreich)

Ich sage es mal so. Selbst wenn A schulden hat, darf mein Konto was ich A zu Verfügung stelle NICHT gepfändet werden. Und es gibt auch Pfändungsgrenzen. Das sind Beträge um 20-50 Euro und keine Tausende! Wie soll A denn auf einen grünen Zweig kommen wenn er alles auf ein eigenes Konto laufen lassen würde und immer wieder eine Pfändung bekäme? A zahlt seine Schulden ja ab! So ist es ja nicht. Es war einfach nur eine ganze normale Frage!!

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#7
 Von 
python27
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 7x hilfreich)

Außerdem rät sogar ein Schuldnerberater so, das A ein Konto zur Verfügung stellen kann ohne B eine Vollmacht zu geben, damit es ebend NICHT gepfändet werden kann!

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#8
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Und es gibt auch Pfändungsgrenzen.

Wenn die zutreffen würden, bräuchte der Schuldner doch keine solchen Klimmzüge zu machen.

Wie soll A denn auf einen grünen Zweig kommen wenn er alles auf ein eigenes Konto laufen lassen würde und immer wieder eine Pfändung bekäme?

Wenn A Schulden macht, muß er die erst mal befriedigen, bevor er auf irgendwelche grünen Zweige kommen kann. So ist es nun mal.

Außerdem rät sogar ein Schuldnerberater so

Was für ein Berater war das denn, der solche zweifelhaften Ratschläge gibt?

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#9
 Von 
python27
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 7x hilfreich)

Man muss nunmal Arbeiten und Geld verdienen damit man die Schulden zahlen kann. Um eine Pfändung zu umgehen stelle ich A halt mein Konto zu Verfügung. Oder soll B Gläubigerschutz beantragen?

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#10
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Vielleicht sollte sich A mal überlegen, ob nicht die Einleitung eines Insolvenzverfahrens sinnvoll wäre.

Um zu meinem Post von gestern zurück zu kommen und der Frage, wie die Gläubiger denn herausbekommen wollen, dass A den Zahlungsverkehr über ein anderes Konto abwickelt, weise ich darauf hin, dass es auch Auskunftsverpflichtungen gibt. z.B. bei der eidesstattlichen Versicherung. Da sind z.B. Kundenforderungen anzugeben. Außerdem gibt es immer wieder auch sehr fleißige Gläubiger, die akribisch alles was sie bekommen aufarbeiten, und wenn dann einer mal mitbekommt, dass der Zahlungsverkehr über ein Fremdkonto abgewickelt wird, hat man dann schnell einen PfÜB bzgl. der Auszahlungsansprüche, die A gegen den Kontoinhaber hat. Will man sich dann damit verteidigen, dass gehört alles gar nicht A sondern ist mein Kontoguthaben, bewegt man sich auch ganz schnell im strafrechtlich relevanten Bereich.

Ich würde mich für ein solches Geschäftsgebaren auf jeden Fall nicht hergeben.

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#11
 Von 
python27
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 7x hilfreich)

Ich sag Euch mal eins:

A wird ein Insolvensverfahren machen und einer selbst. Tätigkeit weiterhin nachgehen, damit er seine Schulden zahlen kann. Dann KANN keine Kontopfändung mehr erfolgen. Das ist doch mal ein Guter weg oder findet ihr nicht?

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