Hallo,
eine kurze Frage. Ich bin im Insolvenzverfahren
(Privatinsolvenz). Außerdem liegen drei Kontopfändungen vor. Da ich Urlaubsgeld auf dem Konto habe, möchte ich dieses nach §850 ZPO
von der Pfändung ausnehmen lassen. Zwei der drei Gläubiger haben dem bereits zugestimmt, vom Amtsgericht ist dies mit Siegel bestätigt worden und liegt bei der Bank vor. Nur die Krankenkasse - Gläubiger #3 - stellt sich quer.
Bei Nachfragen wird mir einfach nur gesagt, dass "man so etwas nicht bei uns macht". Die verantwortliche Person will sich hierzu weder weiter äußern, noch mir das schriftlich bestätigen. Laut beratendem Insolvenzanwalt bin ich aber im Recht - der vom Amtsgericht bescheinigte Teil meines Urlaubsgeldes steht mir zu, ich kann ihn nur nicht vom Konto abheben bis die Krankenkasse den Betrag frei gibt.
Was kann ich hier tun? Hat jemand schon einmal Erfahrungen diesbezüglich gemacht? Diese Hinhalte-Taktik der Krankenkasse regt mich momentan sehr auf.
Nachtrag:
Es handelt sich um ein P-Konto dessen üblicher Sockelrahmen bereits ausgeschöpft ist für den aktuellen Monat. Das Urlaubsgeld wurde noch nicht abgehoben da ich auf die Freigabe des unpfändbaren Betrags durch das Amtsgericht gewartet habe.
-- Editier von Sirupzwerg am 15.06.2017 18:04
Kontopfändung durch Krankenkasse widerrechtlich
15. Juni 2017
Thema abonnieren
Frage vom 15. Juni 2017 | 18:03
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kontopfändung durch Krankenkasse widerrechtlich
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#1
Antwort vom 16. Juni 2017 | 06:42
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 713x hilfreich)
Sehe ich als Problem mit der Bank, wenn schon etwas vom Gericht vorliegt und das Urlaubsgeld im üblichen Rahmen eh nicht pfändbar ist (§ 850a Nr. 2 ZPO ). Was soll die KK da zustimmen?
#2
Antwort vom 16. Juni 2017 | 10:04
Von
Status: Praktikant (556 Beiträge, 448x hilfreich)
Mal ganz andere Frage: Wieso liegen auf dem Konto noch drei Pfändungen, wenn der Insolvenzverwalter im Rahmen des Insolvenzverfahrens das Vollstreckungsmonopol innehat?
Und jetzt?
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