Hallo,
Ich habe heute feststellen müssen das meine ehemalige Krankenkasse mein Konto gepfändet hat. Ich habe weder ein Schreiben noch irgendeine andere art und weise der Aufforderung einer Zahlung erhalten. Der Forderungsgrund:
Vor 5 Jahren hatte ich eine Auseinandersetzung mit meinem Bruder, dieser verletzte sich selbst rief einen krankenwagen die polizei und die feuerwehr, ich machte meine aussage, meine freundin ebenfalls, kurze zeit darauf teilte mir meine bewährungshilfe mit das das ermittlungsverfahren eingestellt worden sei.
Ich rief also heute die KRankenkasse an, diese behauptete ganz frech, wenn ich zu diesem zeitpunkt nicht wegen eines anderen deliktes verurteilt worden wäre, dann wäre das verfahren aufrecht erhalten geblieben und ich wäre verurteilt worden, und somit muss ich diese forderung begleichen.
Ist das koreckt? Es gibt keine anklageschrift und kein urteil da es noch während des ermittlungsverfahrens eingestellt wurde.
Was kann ich tun?
Die kontopfändung wird nicht entfernt, da die krankenkasse meint, im recht zu sein.
Bitte um Hilfe
LG NullAhnung
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Kontopfändung durch Krankenkasse
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hi,
das ist eine rein zivilrechtliche Forderung, die mit dem Ausgang des Strafverfahrens nicht zu tun. Im Übrigen gehört das in Unterforum "Zwangsvollstreckung".
Gruß vom mümmel
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aber die krankenkasse behauptet das sie ein urteil hätten, bzw. ein aktenzeichen wieso sie das von mir fordern können.
Also muss ich das zahlen, auch wenn ich nichts getan habe bzw. der "patient" in dem fall sich den schaden selbst zugefügt hat?
Die Anzeige die mein bruder stellte, wurde ja "fallen gelassen" bzw. eingestellt.
Und wieso ins Forum Zwangsvollstreckung?
Ich habe ja kein schreiben oder irgendetwas der art. Es wurde einfach mein Konto gepsändet, mehr nicht.
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-- Editiert am 14.03.2011 15:10
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Sie sind sich sicher, dass Sie keinen Bescheid von der Krankenkasse erhalten?
Dann würde ich schnell zu einem Anwalt gehen, der sich auf Sozialrecht spezialisiert hat.
Ggf. ist zu prüfen, ob gegen den Krankenkassenmitarbeiter, der die Vollstreckung eingeleitet hat, Strafanzeige zu stellen ist. Vollstrecken ohne Vorliegen einen wirksamen und zugestellten Bescheids kann eine strafbare Handlung sein.
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sicher das es sozialrecht ist?
Nicht strafrecht bzw. Zivilrecht?
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