Kontopfändung als Nötigungsmittel (Inkasso)

2. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
xpuff666
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 192x hilfreich)
Kontopfändung als Nötigungsmittel (Inkasso)

Angenommen, Frau X, alleinerziehend, 2 Kinder, geringes Einkommen, aber nicht Hartz IV, zahlt in Raten die Forderung eines unseriösen Inkassobüros ab. Die ist tituliert, und sie hat auch die Schuld mit einigen (fragwürdigen) Zusatzkosten vertraglich anerkannt (was somit kaum noch angefochten werden kann).

Plötzlich bekommt sie am Automaten kein Geld mehr und erfährt, dass ihr Konto (normal, nicht P-Konto) von ebendiesem Geldeintreiber gepfändet ist, obwohl sie brav alle Raten pünktlich gezahlt hat. Dann (u.U. auf Anfrage) bekommt sie ein Schreiben, dass sie einen neuen Ratenzahlungs-Vertrag mit neuen, exorbitanten Gebührenposten unterschreiben soll, die nicht im Vollstreckungstitel stehen und auch sonst keine Rechtsgrundlage haben.

Sie braucht unbedingt Bargeld, um für sich und ihre Kinder zu sorgen; es drängt sich der Verdacht auf, dass sie mit der Pfändung und der dadurch erzeugten Notlage vor allem zur Anerkennung unberechtigter Geldforderungen genötigt werden soll. Das Inkasso ist auch einschlägig bekannt als unseriös und dafür, immer neue Wucherforderungen zu stellen, die schnell ein Vielfaches des Ursprünglichen erreichen.

Was kann Frau X kurzfristig tun, um sich und ihre Kinder über die Runden zu bringen, Schaden durch zurückgehende Rechnungen zu vermeiden und vor allem nicht weitere Wucherkosten rechtsverbindlich akzeptieren zu müssen? Kommunikation mit dem Inkasso ist zwecklos; sie wird nur zur Unterschrift gedrängt.

Nebenfrage: was könnte eine Strafanzeige wegen Nötigung bringen?

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13 Antworten
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#1
 Von 
guest-12321.01.2012 00:20:09
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 107x hilfreich)

Frau X sollte sich sofort zum Amtsgericht begeben und einen Vollstreckungsschutzantrag stellen. Einkommensbelege mitbringen, der Rechtspfleger wird helfen.

Keinesfalls irgendwelche Vereinbarungen unterschreiben, am besten die Zahlungen völlig einstellen.

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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120256 Beiträge, 39860x hilfreich)

Dann sollte man als erstes ein P-Konto aus dem Konto machen.
Das geht am schnellsten.



quote:
zum Amtsgericht begeben und einen Vollstreckungsschutzantrag stellen

Dauert zu lange.



quote:
Keinesfalls irgendwelche Vereinbarungen unterschreiben,

Der Ratschlag ist ok.



quote:
am besten die Zahlungen völlig einstellen.

Der Ratschlag ist - bei einer bereits titulierten Forderung - absolut hirnrissig - sorry...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

quote:
-----------------------------------------------------------zum Amtsgericht begeben und einen Vollstreckungsschutzantrag stellen
-----------------------------------------------------------
Dauert zu lange.

Eine solche Feststellung zu treffen, halte ich für einen totalen Blödsinn.

Die Bank darf 4 Wochen nach Zustellung des Beschlusses keine Überweisung an den Gläubier vornehmen. In dieser Zeir kann die TE einen Vollstreckungsschutzantrag stellen. und ebenso auch die nicht der Pfändung unterliegenden Gelder, z.Zt. 1029,99€ abheben.
Auf jeden Fall sollte sie ein P-Konto einricten.


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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
xpuff666
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 192x hilfreich)

Ich hab selbst noch mal ein bischen dazu recherchiert.

Großes Problem: Kontosperren ohne Vollstreckungstitel!

Solche Kontosperren können auf dem Weg der Vorpfändung (§845 ZPO ) auch ohne vollstreckbaren Titel beim Gerichtsvollzieher beauftragt werden, weil dabei die Vorlage eines schriftlichen Titels nicht verlangt wird. Bei der Bank kriegen die Leute dann erzählt, es läge ein Titel vor, obwohl das nicht stimmt, sondern "nur" eine unrechtmäßige Vorpfändung ausgelöst wurde.

Das ist zwar illegal, wird aber offenbar - wie so viele Rechtsbrüche - von unseriösen Inkassoläden regelmäßig gemacht, weil die Erträge die Risiken und Kosten übersteigen. Vor allem, wenn man sich Alte und sozial Schwache als Opfer raussucht, die oft glauben, sie könnten sich keinen Anwalt leisten, die sich leicht austricksen und täuschen lassen. Die zuständigen Strafverfolger stellen sich offenbar taub und stellen Strafverfahren ohne ernsthafte Bemühungen standardmäßig ein (obwohl aktuter Verdacht von Betrug und Nötigung, vor allem, wenn zeitnah Wucherverträge zur Unterschrift an die Opfer verschickt werden).



Bleibt aus meiner Sicht vor allem: nichts unterschreiben, Konto in P-Konto umwandeln lassen (in der Hoffnung, dass sie nach den 3 Tagen Bearbeitungszeit wieder Geld zur Verfügung hat!)

Selbst beim zuständigen Gericht anfragen, ob ein Titel vorliegt - wenn nicht, ist es wahrscheinlich eine illegale Vorpfändung, also ab zum Anwalt (ggf. Beratungshilfe beim Amtsgericht, Prozesskostenhilfe beim Anwalt beantragen), Unterlassung und Schadenersatz einklagen!

Den wird Frau X aber wohl auch bei einem bestehenden Titel brauchen, um den womöglich sittenwidrigen Schuldanerkenntnis-/Ratenvertrag (für sich noch nicht tituliert) loszuwerden, sich gegen weitere Nötigungsversuche und illegale Vollstreckungen (z.B. von unberechtigten Nachforderungen) zu wehren und am Ende den Vollstreckungstitel zurück zu bekommen, damit er nicht später missbraucht oder weiter an andere Abzocker verkauft werden kann.


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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Solche Kontosperren können auf dem Weg der Vorpfändung (§845 ZPO ) auch ohne vollstreckbaren Titel beim Gerichtsvollzieher beauftragt werden, weil dabei die Vorlage eines schriftlichen Titels nicht verlangt wird. <hr size=1 noshade>




Es ist zwar richtig, daß es der Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung in diesem Falle nicht bedarf.
Ein Schuldtitel muß aber jedefalls vorhanden sein.















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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
xpuff666
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 192x hilfreich)

@ Dieter25:

So, wie ich es gesehen habe, kann man aber den Gerichtsvollzieher schlichtweg anlügen; für die Vorpfändung findet (zumindest teilweise) keine Prüfung statt, ob ein Titel existiert. Bei einem Massenbetrieb werden die Vorpfändungen womöglich auch automatisch erstellt, wie auch Mahn- und Vollstreckungsbescheide.

Dass dies illegal ist, ist klar. Aber wir haben es hier zu tun mit

a) Staatsanwaltschaften, welche die (zahlreich eintreffenden) Strafanzeigen routinemäßig abweisen, so dass fast strafrechtliche Immunität herrscht,
b) vorzugsweise schwachen Opfergruppen (Alte, Arme), die sich oft für juristisch hilflos halten und oft tatsächlich erschwerten Zugang zur Wahrnehmung ihrer Rechte haben (zivilrechtlich),
c) vergleichsweise geringen Kosten, wenn sich Opfer erfolgreich zivilrechtlich wehren,
d) hohen Erträgen, wenn Opfer sich durch akute Geldnot zu vertraglichen Anerkenntnissen unberechtigter Forderungen nötigen lassen.

also einer Situation, in der sich auch fortgesetztes, rechtswidriges Handeln finanziell lohnt und zumindest mittelfristig kaum Risiken mit sich bringt.

Zur Vorpfändung (allgemein):
http://reno-dortmund.de/pdf/pdf_Seite-Ausbildung_vorl_Zahlungsverbot.pdf

Illegale Vorpfändungen:
http://www.antispam-ev.de/wiki/Zahlungsverbot_-_Kontosperrung_durch_Inkassob%C3%BCro_-_illegale_Vorpf%C3%A4ndungen


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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

vor allen hat man es mit Leuten zu tun die Waren und Dienstleistungen bestellen die sie dann nicht zahlen können. Danach dem Vogel Strauß imitieren und sich dann wundern das die böse Gegenseite Geld will.

Vor der Titulierung hätte man so einiges machen können, danach wird es schwer. Jetzt nach der Pfändung wird es noch schwerer.

Übrigens pfänden die Inkassos nicht ohne Grund einfach ein Konto, wenn die Raten erkennen lassen das man die Schuld irgendwann abzahlt.

Selbstverständlich muss keiner Raten akzeptieren, wenn er denkt das da mehr zu holen ist. Das nächste wird eine Lohn und Gehaltspfändung kommen um den Druck zu erhöhen. Danach die EV - und alles auf deine Kosten

Je nach Summe sollte man versuchen das anders zu finanzieren dann ist man die los.



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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
xpuff666
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 192x hilfreich)

@Keinanwalt:
vor allem hat man es mit Leuten zu tun, die unberechtigte Forderungen stellen, z.B. in Telefonspam untergeschobenen Gewinnspielen, Versandhäusern aus dem Ausland (z.B. Schweiz), die nach einmaliger Bestellung und Bezahlung, oder auch ganz ohne Bestellung, immer wieder Waren (z.B. Unterwäsche) in einem sicher nie abgeschlossenen Abo schicken (und die man nach §241a BGB unbezahlt behalten darf). Oder um "Kreditvermittler", die Hoffnung auf Kredit ohne Schufa wecken (so wie hier öfters in den Google-Anzeigen...) und nach dem -natürlich- nicht gewährten Kredit Geld fordern (illegal), das teilweise noch nicht mal im Kleingedruckten genannt wird.

Dann noch Alte und Arme als Opfer raussuchen, die nicht wissen, dass sie Mahn- oder Vollstreckungsbescheid widersprechen müssen, sich einschüchtern lassen, nicht wissen, wie sie zu rechtlicher Hilfe kommen oder insgesamt ziemliche Probleme haben, ihr Leben auf die Reihe zu kriegen.

Übrigens pfänden manche Inkassos nicht, um Geld zu sichern oder einzuziehen, sondern um Opfer zur Anerkennung betrügerischer und ungerechtfertigter Forderungen zu bewegen, um diese damit zu legalisieren. Egal, ob man schon Raten zahlt. In einigen Fällen wohl sogar ohne Titel (Vorpfändung); dann sind sie für alle entstandenen Schäden und Folgekosten schadenersatzpflichtig (was sich leider lohnt, wenn viele sich nicht wehren).

Auf die Lohnpfändung muss man (wenn ein Titel existiert) vorbereitet sein; sie ist aber nicht das erste Mittel unseriöser Inkassos, die mit Kontosperre und akuter Geldnot Leute zu Unterschriften nötigen wollen. Eine Lohnpfändung erfolgt nur jenseits der Freibeträge, die der Arbeitgeber ermitteln muss (blöde Arbeit für ihn) - sollte da tatsächlich eine illegale Vorpfändung erfolgt sein, hat er u.U. auch Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz.

Raten kann man übrigens auch beim Gerichtsvollzieher zahlen (bis 6 Monate), das ist billiger als beim "seriösen" Inkasso und erst recht billiger als bei Abzockern, mit deren Ratenverträgen kaum Tilgung erfolgt, sondern vor allem zusätzliche, unberechtigte Kosten generiert werden und die regelmäßig neu anfallen.

Frau X wird also auf jeden Fall eine Rechtsberatung brauchen und, wenn wirklich ein Titel vorliegt, wahrscheinlich eine Vielzahl juristischer Mittel, um weitere Nötigungsversuche, illegale Überpfändungen, Nachforderungen und dergleichen abzuwehren und nach Abzahlung oder Abwehr den Vollstreckungstitel ausgehändigt zu bekommen. Solche Inkassos sind Bluthunde, die Schwäche******rn und es bis zum Äußersten ausnutzen (auch mit klar rechtswidrigen Handlungen), wenn jemand keine Rechtsberatung hat, aber den Schwanz einkneifen, wenn sie Anwaltspost bekommen. Wer sich nicht wehrt, dessen Inkassokosten gehen leicht in die Tausende, selbst bei minimalen Ursprungsforderungen, und es kommen immer neue Nachforderungen. Da ist ein Anwalt allemal billiger!

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Au so einem Mahnbescheid steht ja nicht wirklich viel drauf, daher kann jeder halbwegs Hellen widersprechen, die anderen können einen halbwegs Hellen fragen.

Hier kam man ja auch auf die Idee einen zu Frage, aber erst als es tatsächlich Konsequenzen gab. Es liegt als nicht an "alt,arm, dumm" eher an zu faul sich um die eigenen Sachen zu kümmern. (Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel)

quote:
Frau X wird also auf jeden Fall eine Rechtsberatung brauchen


für was.

Sie kann "zahlen" oder "nicht zahlen". Mehr Entscheidungsraum besteht da eh nicht.

Sie kann einen Pfändungfreibetrag bei AG und der Bank gelten machen. Bei einer Alleinerziehenden +2 Kids ist eh nichts zu holen.

Dann ewige genervt werden, oder in die Privatinsolvenz.

Oder wie gesagt zahlen !

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
xpuff666
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 192x hilfreich)

@Keinanwalt:

quote:

quote:Frau X wird also auf jeden Fall eine Rechtsberatung brauchen

für was.



Sie kann das zahlen, was sie unbedingt zahlen muss, ggf. noch was für den Anwalt.

Mit Glück auch noch sittenwidrige und/oder infolge Nötigung unterschriebene Anerkenntnisse gerichtlich ausräumen lassen.

Oder sich nicht wehren: ständig neue und unberechtigte Nachforderungen kriegen, vielleicht sogar noch tituliert, mit willkürlichen Pfändungen genötigt oder um mehr Geld als tituliert erleichtert werden, jedes halbe Jahr neue Ratenverträge unterschreiben, mit denen sie fast nur Zusatzkosten bezahlt. Am Ende bezahlt sie dann für eine betrügerische Grundforderung von vielleicht 20 Euro tausende Euro oder sitzt in der Schuldenfalle.


quote:
Au so einem Mahnbescheid steht ja nicht wirklich viel drauf, daher kann jeder halbwegs Hellen widersprechen, die anderen können einen halbwegs Hellen fragen... Hier kam man ja auch auf die Idee einen zu Frage, aber erst als es tatsächlich Konsequenzen gab. Es liegt als nicht an "alt,arm, dumm" eher an zu faul sich um die eigenen Sachen zu kümmern. (Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel)


Ist doch normal, dass man, wenn man zuhause sitzt, erst mal seine Ruhe haben will! Auch das Verhalten, dass man erst bei merklichen Konsequenzen reagiert, ist nur natürlich, gerade, wenn man schon massig mit Betrügerpost zugemüllt wurde. Der Gesetzgeber hat hier schlicht Mist gebaut, dass er beim gerichtlichen Mahnverfahren so tut, als habe jeder Normalbürger zuhause seine Sekretärin und Rechtsabteilung. Das kann ich hier nicht ändern, aber Vorwürfe wie "Faulheit" sind da absolut vermessen!

Woher soll jemand überhaupt diesen Verfahrensautomatismus kennen? In der Schule hab ich das nicht gelernt!

Warum soll sich jemand überhaupt mit betrügerischem Inkassomüll herumärgern, herausfinden, ob wieder nur das Inkasso gerichtliche Mahnbescheide imitiert oder ob es ein echter ist? Wäre wirklich mal nötig, dass solche Inkassos auch Schadenersatz für verschwendete Zeit bezahlen müssen... (ist bei illegalen Vorgehensweisen, z.B. Vorpfändungen ohne Titel, übrigens möglich!)


Noch zum Vorwurf der "Faulheit":
Auch Fleiß und Disziplin (z.B. zur regelmäßigen Erledigung lästiger Formalitäten) sind eine Begabung, die Menschen in unterschiedlichem Maß haben und die nicht jeder durch Willen oder Training hinreichend erwerben kann - und gerade sozial Schwache sind ja gerade oft deshalb so sozial schwach, weil sie diese Begabung nicht haben! Und bei Alkoholikern oder Junkies funktioniert in der Hinsicht oft gar nichts mehr.

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120256 Beiträge, 39860x hilfreich)

quote:
Woher soll jemand überhaupt diesen Verfahrensautomatismus kennen?

Muss er nicht, jedem Mahnbescheid liegt eine ausführliche Anleitung bei. Nur lesen muss man ...



quote:
In der Schule hab ich das nicht gelernt!

Wenn man den Lernprozess nach dem Schulabschluss beendet, muss man tatsächlich mit den Konsquenzen leben...



quote:
Auch das Verhalten, dass man erst bei merklichen Konsequenzen reagiert, ist nur natürlich, gerade, wenn man schon massig mit Betrügerpost zugemüllt wurde.

Ein gerichtlich zugestellter Manhnbescheid IST eine merkliche Konsequenz in meinen Augen.



quote:
dass er beim gerichtlichen Mahnverfahren so tut, als habe jeder Normalbürger zuhause seine Sekretärin und Rechtsabteilung.

Wer sich von dem Lesen einer Anleitung überfodert fühlt, kann sich einen Anwalt nehmen.
Das hat der Staat so vorgesehen und entsprechende Möglichkeiten geschaffen.
Google gibt es auch noch ...



quote:
Warum soll sich jemand überhaupt mit betrügerischem Inkassomüll herumärgern, herausfinden, ob wieder nur das Inkasso gerichtliche Mahnbescheide imitiert oder ob es ein echter ist?

Das IST Faulheit.
Eine Nachfrage beim angeführten AG ist schnell gemacht.

Warum man sich kümmern sollte? Weil man sonst ungerechtfertigt zur Zahlung verurteilt wird?
Ich glaube man nennt es Eigenverantwortung oder auch Selbstverantwortung.
Man muss sich um seine Angelegenheiten kümmern - in welcher Form auch immer.
Wenn man jedoch darauf wartet das einem alles wie das gebratene Täubchen zufliegt ... willkommen in der Realität.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Was eierst du mit unberechtigte Nachforderungen rum. Es ist keiner verpflichtet weiteren Forderungen nachzugeben.

Dann muss er aber damit rechnen das der Gegner alle Möglichkeiten ausschöpft.

quote:
Der Gesetzgeber hat hier schlicht Mist gebaut, dass er beim gerichtlichen Mahnverfahren so tut, als habe jeder Normalbürger zuhause seine Sekretärin und Rechtsabteilung.


Braucht er nicht, da wird in Deutsch erklärt. Versteht man das nicht kann man es sich in der Rechtsberatungstelle des nächsten Gerichts erklären lassen.

" Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt "

Verstehen die meisten, wer nicht: wird jemanden kennen, der des Lesens mächtig ist. Ein Schreiben eines Gerichts sollte die Wichtigkeit erkennen lassen. 14 Tage sind Zeit genug

Ist einem das zu viel gibt es Betreuungsmöglichkeiten

quote:

In der Schule hab ich das nicht gelernt!


Lesen doch wohl schon - steht alles drauf.

Die Anleitung für Ebay, der 48Zoll Bildschirm oder das Iphone verstehen dann aber wieder alle. Das nennt man mangelndes Interesse. Das rächt sich.

(Ausnahmen gibt es sicher auch)

quote:

Und bei Alkoholikern oder Junkies funktioniert in der Hinsicht oft gar nichts mehr.


Denen geht die Pfändung doch am A... vorbei

Hier geht es um eine arbeitende Frau mit 2 Kindern - ganz so doof kann die kaum sein. Bleib bei der Sache


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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
xpuff666
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 192x hilfreich)

Selbst in der Zwangsvollstreckung muss man sich nicht alles gefallen lassen.

Die Verbindlichkeiten der Frau X einmal durchgerechnet:

a) 300 € : Titulierte Forderung, inkl. Kosten.
b) 600 € : geforderte Gesamtkosten im unterschriebenen und teilweise erfüllten Ratenvertrag (inkl. titulierte Forderung). Die weiteren (Wucher-)Kosten sind nicht tituliert.
c) 900 € : geforderte Kosten in dem zugeschickten, noch nicht unterschriebenen Ratenvertrag.
s) -100€ : bereits mit dem ersten Ratenvertrag getilgt (reine Tilgung, die Gesamtzahlungen waren wesentlich höher).

Die Ratenverträge sind alle auf ein halbes Jahr befristet.

- Die titulierte Forderung a) muss sie also bezahlen.
- Den ersten Vertrag b) wahrscheinlich; sie kann sich aber evtl. noch wehren (Sittenwidrigkeit, Nötigung usw.).
- Sie muss die im Rahmen der Vollstreckung angesetzten Inkassokosten überwachen und Vollstreckung von Fantasiegebühren verhindern, sowie die Verrechnung der schon gezahlten 100€ sichern.
- Vertrag c) und weitere Verträge dieser Art darf sie auf keinen Fall unterschreiben, egal, welche Vollstreckungsmaßnahmen infolge dessen anlaufen.


Sie muss also damit rechnen, dass alle möglichen Vollstreckungsinstrumente, teils auch in rechtswidriger Weise, eingesetzt werden, und davon ausgehen, dass selbst eine EV gegenüber der sich abzeichnenden Abzockspirale das kleinere Übel wäre. Wenn es überhaupt zu einem weiteren Vertragsschluss mit dem Inkasso kommen sollte, müsste dieser mit einem kompetenten Beistand ausgehandelt werden - kein direkter Kontakt zwischen Frau X und Inkasso ohne Rechtsbeistand!

Frau X könnte also mit 200€ + einige Kosten die titulierte Forderung tilgen und damit zumindest das schlimmste Damoklesschwert, den Vollstreckungstitel, aus der Welt schaffen. Um den Vertrag b) kann sie sich ggf. dann später, ohne Vollstreckung am Hals, streiten.

Unklar: können die Wucherkosten des Ratenvertrags b) mit dem Titel vollstreckt werden? Oder kann Frau X die Vollstreckung wenigstens auf die üblichen Kosten (Anwaltskosten-Äquivalent) reduzieren und so wenigstens erst mal den Titel loswerden?

Angenommen, ihr Einkommen bzw. das vorhandene Geld reichen aus, um nur den titulierten Betrag von ihrem P-Konto-Freibetrag zu bezahlen, außerdem innerhalb 6 Monaten auch die gesamte Verbindlichkeit zu erfüllen, falls Vertrag b) mit dazu gerechnet wird.

Sie müsste also (meine Vermutung) sich den noch zu vollstreckenden Betrag vom GV ausrechnen lassen, ggf. vom Freibetrag P-Konto zahlen und dann ein Ende der Vollstreckung erzwingen. Weil das Inkasso aber weniger den Titel vollstrecken, als ihr immer weitere Kosten aufhalsen will, stellt es sich quer, versucht linke Tricks und rückt den Vollstreckungstitel nicht heraus. Sie wird also dafür Rechtsberatung brauchen.

Kann sie nicht auf einen Schlag tilgen, weil Vertrag b) eingerechnet wird, müsste sie eine Ratenvereinbarung mit dem GV abschließen und sich gleichzeitig vor weiteren, willkürlichen Zugriffen, Nötigungsversuchen und ungerechtfertigten Kostenvollstreckungen schützen, soweit möglich. Dank P-Konto sollte sie die Raten an den GV zahlen können, ohne durch weitere (Vor)pfändungen daran gehindert zu werden; damit ist auch die Gefahr gebannt, dass sie plötzlich ganz ohne Geld da steht und zur Unterschrift unter Wucherverträge genötigt wird. Die Abgabe einer EV sollte in dieser Zeit auch abzuwehren sein (Zahlung in 6 Monaten normal kein Problem). Rechtsberatung wird sie aber auch da brauchen, weil sie die Vollstreckung überwachen und nachher auch die Aushändigung des Titels durchsetzen muss.


Und, last but not least: man will ja auch dem Abzocker den Gewinn schmälern, damit man sich nicht ganz so dreckig fühlt - selbst, wenn es einen am Ende selbst etwas mehr kostet und Unannehmlichkeiten bereitet!


So könnte Frau X meiner Meinung nach mit einem blauen Auge davon kommen. Wenn irgendwas davon falsch ist, bitte ich um Korrektur!

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