Kontopfändung abwenden

19. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12320.06.2018 14:13:29
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)
Kontopfändung abwenden

Hallo, ich habe stets alle Schreiben der GEZ ignoriert, nun fordert man knapp 500€ für einen längeren Zeitraum. Der Betrag soll vom Konto gepfändet werden.

Für mich wäre wichtig zu wissen, ob denn nun ein vollstreckbarer Titel vorliegt, oder nicht? Der Beitragsservice hat sich an den Hessischen Rundfunk gewandt, der dann an die Stadtverwaltung, und die haben nun das Konto eingefroren. Ist der Rundfunkstaatenvertrag hier rechtens, oder kann ich erfolgreich widersprechen?

Danke sehr!

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von fb484562-47):
Für mich wäre wichtig zu wissen, ob denn nun ein vollstreckbarer Titel vorliegt, oder nicht?

Dann sollte man als Anfang einfach mal die bisher ignorierten Briefe lesen ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Ein Festsetzungsbescheid ist ein vollstreckbarer Titel. (Par.10 Abs.6 RBStV)

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10684 Beiträge, 4205x hilfreich)

Zitat (von fb484562-47):
Kontopfändung abwenden


Bareinzahlung der rückständigen Beiträge, oder einfach warten, bis der Betrag abgebucht wurde.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12320.06.2018 14:13:29
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

vielen Dank.

Im Internet gab es sonst viel zu lesen, dass es sich wohl nicht um einen vollstreckbaren Titel handelt, aber diesbezüglich wurden die Gesetze ja wohl angepasst. Desweiteren hörte ich vorab, dass es offen sei, ob der Beitragsservice denn die rechtliche Grundlage besitzt, eine Pfändung voranzutreiben. Dem ist wohl nicht so, da er keine Behörde ist, aber die Abwicklung über die behördliche Rundfunkanstalt scheint dies auszutricksen. Dahin zielte meine Frage, ob das nun endgültig "wasserdicht" und rechtskräftig ist

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2114 Beiträge, 734x hilfreich)

Man sollte halt immer alle Seiten lesen und nicht nur die, die das Schreiben, was einem gefällt.
Wenn Du Dir hier mal die älteren Threads durchliest, dann wirst Du sehen, dass bisher noch jeder mit dieser Meinung auf die Schn.... gefallen ist.

Und zum Thema im Internet gelesen noch zwei Anmerkungen, die ich mir nicht verkneifen kann:
- Nein, die BRD ist keine GmbH und wir sind kein Personal dieser Firma
- Nein, die Erde ist keine Scheibe

:devil:

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Wenn Du Dir hier mal die älteren Threads durchliest, dann wirst Du sehen, dass bisher noch jeder mit dieser Meinung auf die Schn.... gefallen ist. Wobei sie 2013 alle noch tönten, nie und nimmer würde da ein Gerichtsvollzieher kommen und überhaupt würde der Beitrag mit dem ersten Gerichtsurteil zu dem Thema fallen. Man sieht ja, was da dran war...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von fb484562-47):
Dahin zielte meine Frage, ob das nun endgültig "wasserdicht" und rechtskräftig ist

Wenn man einen entsprechend korrekt formulierten Bescheid hat und die LRA vollstreckt, dann wird man wohl nicht umhin kommen zu zahlen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16966 Beiträge, 5888x hilfreich)

Zitat (von fb484562-47):
Im Internet gab es sonst viel zu lesen, dass es sich wohl nicht um einen vollstreckbaren Titel handelt, aber diesbezüglich wurden die Gesetze ja wohl angepasst.
Quatsch, das sind alles Ammenmärchen von meistens Reichsbürgern. Das hat nix mit der Realität zu tun.

Zitat (von fb484562-47):
Dahin zielte meine Frage, ob das nun endgültig "wasserdicht" und rechtskräftig ist
Das war es schon immer!

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(509 Beiträge, 176x hilfreich)

Zitat (von fb484562-47):

Im Internet gab es sonst viel zu lesen, dass es sich wohl nicht um einen vollstreckbaren Titel handelt


Im Internet steht so einiges, was nicht stimmt. Manche Leute behaupten im Internet sogar, die Erde sei eine Scheibe...

Zitat (von fb484562-47):
aber diesbezüglich wurden die Gesetze ja wohl angepasst.


Nö. War schon immer so, dass die Titel der Landesrundfunkanstalten vollstreckbar waren/sind.

Zitat (von fb484562-47):

Desweiteren hörte ich vorab, dass es offen sei, ob der Beitragsservice denn die rechtliche Grundlage besitzt, eine Pfändung voranzutreiben. Dem ist wohl nicht so, da er keine Behörde ist, aber die Abwicklung über die behördliche Rundfunkanstalt scheint dies auszutricksen.


Hier wirfst du nun alles durcheinander. Der Beitragsservice selber vollstreckt nicht. Vollstreckungen basieren IMMER auf Titeln, die durch die Landesrundfunkanstalten ausgestellt wurden. Diese Differenzierung kapieren aber diverse Kleingeister nicht, die dann solchen Unsinn verbreiten, auf den durch scheinbar auch angesprungen wenn nicht gar reingefallen bist.

Hier ist einfach nur der Wunsch Vater des Gedanken diverser "Systemgegner", die - wie hier schon festgestellt - gerne aus dem Lager der Reichsbürger stammen.


Zitat (von fb484562-47):
Dahin zielte meine Frage, ob das nun endgültig "wasserdicht" und rechtskräftig ist


Kurz und knapp: Ja. Ist "wasserdicht". Und hierzu ein Tipp am Rande: Ob ein solches Verfahren "wasserdicht" ist, sollte man nicht erst dann in Erfahrung bringen, wenn die Kontopfändung droht. Sowas prüft man sinnvollerweise, sobald die erste Zahlungsaufforderung im Briefkasten ist.

Ehrlich, ich verstehe es wirklich nicht, wie man so naiv durchs leben gehen kann. Ich will nicht wissen (ok, eigentlich schon :grins: ) wie viel dich der "Spaß" jetzt an Extraausgaben gekostet hat, die für Säumniszuschläge, Mahnkosten und Pfändungsgebühren draufgehen. Und alles, weil irgendwer in irgendeinem Forum irgendwas gesagt hat, was einem (=dir) vielleicht persönlich in den Kram passt.

Sorry, aber diese persönliche Anmerkung am Ende - es soll kein Angriff sein - kann ich mir an dieser Stelle nicht verkneifen.

3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12320.06.2018 14:13:29
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

ich danke euch für diese Aufklärung und euren "netten" Empfang. Aber ich kann es verstehen, dass der ein oder andere Kleingeist bei einem Neuzugangsuser einen Kausalzusammenhang zu dessen vermeintlicher Naivität oder vielleicht auch mangelhaften Gehirnfunktionen herstellt. Danke für diesen überaus interessanten Einblick. Aber in der Anonymität des Internets wirds eben schnell mal pöbelig ;-)

3x Hilfreiche Antwort


#12
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(509 Beiträge, 176x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Wo war es denn hier „pöbelig"? Ich hatte doch noch gar nichts gesagt...


Vermute, dass er auf mich abzielt. :rock:

Und jetzt kommt der Witz: Er hat mich nichtmal verstanden!

Mit "Kleingeist" habe ich die Person(en) angesprochen, die den Unsinn mit fehlender Vollstreckbarkeit usw. verbreiten. Das sich der Threadstarter jetzt den Schuh anzieht...keine Ahnung warum. Hab ich zumindest so nicht geschrieben.

Und das es verdammt nochmal sehr naiv ist erst bei einer Kontopfändung anzufangen ordentlich sein Problem zu recherchieren ist einfach eine Tatsache. Das hat nicht mit Angriff oder Pöbelei zu tun. Einen Angriff erkennt man höchstens, wenn man nicht bereit ist, die Situation und seinen Umgang damit selbst kritisch zu reflektieren.

Ist doch genau die gleiche Problematik wie bei den Herrschaften die einen Tag vor einer Stromsperrung beim Jobcenter auflaufen und "schnell" (sofort!!!) ein Darlehen verlangen um diese abzuwenden, die aber vorher aber auf 6 Mahnungen nicht reagiert haben.

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