Kontopfändung/Sparbücher

7. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
Lupus2
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Kontopfändung/Sparbücher

Hallo zusammen,

ich hab ein Problem mit einer derzeitigen Kontopfändung. Vor kurzem habe ich einen Brief von dem Anwalt der Gegenpartei erhalten indem er mir offenbarte das mein Kreditinstitut ihm mitgeteilt hat das 2 Sparbücher auf meinem Namen existieren.
Nach durchsicht meiner Unterlagen habe ich diese besagten Sparbücher nicht! Des weiteren teilte mir der Anwalt mit, dass wenn ich diese Sparbücher nicht zu Vorlage bei meinem Kreditinstitut einreiche er mir den Gerichtsvollzieher vorbei schicken möchte um die Sparbücher einzukassieren!

Meine Frage ist nun was mich da erwartet.. z.B. da der Gerichtsvollzieher bei mir diese Sparbücher nicht finden wird, kann er dann andere Dinge pfänden.. Welche Möglichkeiten habe ich vielleicht mich mit dem Anwalt zu einigen? Oder was kann ich überhaupt tun??

Danke für eure Hilfe

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
tom2143
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 62x hilfreich)

Um Deine Sparbücher zu pfänden braucht der Gläubiger/ die Bank Deine Sparbücher nicht.
Die Bank wird den Betrag auf den Sparbüchern einfach den Gläubiger überweisen.

Gerichtsvollzieher kann Dir jeder Gläubiger schicken. Gepfändet werden können bei Dir alle Wertgegenstände.
Ich meine damit jetzt aber auch wirkliche Wertgegenstände, dh. Gegenstände die nicht zu einer bescheiden Lebensführung gehören und bei denen sich auch eine Austauschpfändung oder Versteigerung lohnen würde.

In der Regel kannst Du davon ausgehen, dass es sich nichtmal lohnt PC’s und Fernsehgeräte zu pfänden.
Also auch wenn Deine Wohnung recht schön eingerichtet ist, kannst Du davon ausgehen, das „bei Dir nichts zu holen ist“.

Du mußt den Gerichtsvollzieher auch nicht behilflich sein Wertsachen zu finden, auch Fragen mußt Du nicht beantworten.
Wenn Du zB. Deinen Fahrzeugbrief versteckst muss sich der Gläubiger kümmern um herauszufinden, ob Du zB. ein Auto hast.









-- Editiert von tom2143 am 07.09.2008 15:05:04

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Offensichtlich hat Ihr Gläubiger (Gegenpartei), Ihre Ansprüche gegenüber einer Bank gepfändet, bei welcher noch Sparkonten bestehen. Zur Auszahlung dieser Guthaben ist die Vorlage der Sparbücher erforderlich. Aus diesem Grund kann der Gläubiger die Herausgabe der Sparbücher verlangen und hierzu auch einen Gerichtsvollzieher vorbeischicken, der Ihnen die Bude auf den Kopf stellt (könnte ja sein, dass Sie sich nur weigern, die Bücher herauszugeben). Bleiben die Sparbücher unauffindbar, muss eventuell ein Aufgebotverfahren durchgeführt werden. Soviel zur Theorie:

Für die Praxis weise ich auf zwei Umstände hin:

1.
Auf Sparbüchern, von welchen der Gläubiger – also Sie – selbst vergessen haben, dass Sie existieren, sind meisten nur noch ein paar Cent drauf. Wie viel können Sie bei Ihrer Bank erfragen bzw. teilt die Bank auch Ihre Gläubiger mit. Gehen wir davon aus, dass auf den Sparbüchern jeweils nur ein paar Cent drauf sind, dann ist fraglich, ob sich der Aufwand für den Gläubiger, der ja eventuell auch noch einen Durchsuchungsbeschluss erwirken müsste, lohnt. Die Vollstreckungskosten die dabei produziert werden (und die Sie als Gläubiger tragen müssten) stehen in keinem Verhältnis zu den paar Cent. Eine Vollstreckung, bei welcher der Gläubiger wissentlich mehr Kosten produziert als das zu erwartende Vollstreckungsergebnis ist rechtsmissbräuchlich.
Die Sache sieht natürlich anders aus, wenn nicht völlig unerhebliche Beträge auf den Sparbüchern schlummern.

2.
Praktisch wird Ihr Gläubiger, wenn Sie ich die Bücher nicht aushändigen (können), das Vollstreckungsverfahren weiter betreiben. Das geht natürlich auch mit einer „normalen“ Sachpfändung (Sie könnten ja irgendetwas Wertvolles in Ihrer Wohnung haben). Dazu wird der Gerichtsvollzieher bei Ihnen auftauchen und – in diesem Zusammenhang – auch nach den Sparbüchern gucken.

3.
Ich würde versuchen herauszufinden, wie viel Geld auf den Sparbüchern liegt. Geht es nur um Pfennigsbeträge, würde ich versuchen, die Gegenseite von einer Vollstreckung in die Bücher abzubringen (siehe unter 1.). Geht es um mehr, würde ich mich mit der Gegenseite und der Bank in Verbindung setzen. Es gibt sicher irgendein Verfahren (welches kenne ich leider nicht), das die Bank für den Verlust eines Sparbuches vorgesehen hat, denn es ist sicherlich nicht rechtens, dass die Bank Spareinlagen von denjenigen Kunden einzieht, die das Sparbuch verloren haben.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lupus2
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

erstmal vielen Dank für die Antworten. Der Streitwert in dieser Angelgenheit liegt hier bei 680€. Der Anwalt hat mir die Höhe der Spareinlagen mittgeteilt und ich gehe davon aus das Streitwert nahezu getilgt werden könnte. Allerdings habe ich keine Ahnung wo diese Sparbücher sein sollten. Daher kann ich Ihm die nicht aushändigen und er wird sie hier nicht finden. Was mir allerdings etwas Kopfweh bereitet sind einige "viellecht Wertgegenstände" Ich hab einige Gitarren und ne alte aber noch recht gute Steroanlage! Ist es möglich das ich mein Hab und gut verschenke z.B. an meine Freundin die mit mir zusammen wohnt... oder muss ich bei einer Nacht und Nebel Aktion diese Dinge aus meiner Wohnung entfernen??

DANKE

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Was soll 680,- € Streitwert bedeuten? Das Guthaben auf den Sparbüchern? – Dann verstehe ich, dass der Anwalt die Bücher haben will. Setzen Sie sich mit der Gegenseite und Ihrer Bank in Verbindung, erklären Sie, das Sie die Bücher nicht finden können und fragen Sie die Bank, was man in einem solchen Fall macht. Wenn Sie nicht möchten, dass bei Ihnen nach den Büchern gesucht wird, dann sollten Sie sich schon diese Mühe machen. Sie tun’s ja nicht für den Gläubiger sondern für sich selbst (nämlich zur Tilgung Ihrer Schulden.). Oder Sie suchen halt noch mal intensiver.

> Ist es möglich das ich mein Hab und gut verschenke z.B. an meine Freundin die mit mir zusammen wohnt...

Ganz schlechte Idee. Der Gerichtsvollzieher prüft nur den Gewahrsam. Steht die Gitarre in der Wohnung, wird sie ggf. gepfändet, selbst dann wenn Ihre Freundin Eigentümerin ist. Das gilt nur ausnahmsweise dann nicht, wenn der Gerichtsvollzieher die Eigentumsverhältnisse vor Ort klar und eindeutig feststellen kann (die Unterwäsche Ihrer Freundin wird daher wohl in keinem Fall gepfändet). Da der Gerichtsvollzieher aber grundsätzlich nicht dazu da ist, Eigentumsverhältnisse zu prüfen, wird er sich auf eine solche Diskussion über Hin- und Herschenkerei wohl ohnehin nicht einlassen. Ihre Freundin müsste dann beim Vollstreckungsgericht nachweisen, dass Sie Eigentümerin geworden ist.
Selbst wenn Sie das mit er Schenkung irgendwie glaubhaft machen könnten, dann kann die Schenkung nach dem Anfechtungsgesetz angefochten werden, und der Gläubiger wird so gestellt, als würde die Gitarre noch Ihnen gehören.

> ... oder muss ich bei einer Nacht und Nebel Aktion diese Dinge aus meiner Wohnung entfernen??

Noch sehr viel schlechter Idee. Für die Vereitelung der Zwangsvollstreckung gibt’s Geld- oder Freiheitsstrafe; § 288 StGB .

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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