Kontokündigung und Forderungsverkauf

21. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Fawkes
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)
Kontokündigung und Forderungsverkauf

Hallo :) ,


es geht um folgendes:

Ich habe bzw. hatte seit Jahren ein Girokonto bei der Postbank mit Kreditkarte. Da ich es gar nicht mehr genutzt habe ich leider verschwitzt es auszugleichen. Ich habe auch nie Post von der Postbank erhalten (abgesehen von Werbung), bis auf eine Mahnung dieses Jahr auf die ich sofort reagiert habe.
In dieser Stand das ich den Betrag (ca. 70 Euro) bis zum 18.09.2017 auszugleichen habe, dass die Forderung sonst an ein Inkassounternehmen weitergeleitet wird und mein Konto gekündigt wird und die Forderung an die Schufa weitergeleitet werden kann.

Ich habe der Postbank daraufhin schriftlich (per Fax) ein Sepa Mandat (für die Hauptforderung und Mahngebühren nach ihrem ermessen) erteilt und mein Konto gleichzeitig dort gekündigt. Heute kam allerdings ein Brief von der Postbank in dem mir mitgeteilt wurde das der Betrag nicht beglichen wurde und somit die Forderung an ein Inkasso Unternehmen weitergeleitet wurde und mein Konto zum 18.09.2017 gekündigt ist. Desweiteren wurde ich angehalten die Gesamtforderung der Bank an das Inkassobüro zu überweisen, plus den Kosten für das Inkassobüro (die mir wohl das Inkassobüro noch zukommen lassen wird).


Meine Fragen sind jetzt:

Soll ich mich mit der Postbank noch mal in Verbindung setzten?
Denn eigentlich hatte ich gehofft die Sache ohne ein Inkasso Unternehmen zu erledigen, durch dieses kommen ja nochmehr Kosten auf mich zu.

Warum hat die Bank auf mein Fax nicht reagiert?
Laut Sendebericht ist es angekommen und ich hatte noch nie ein Problem mit dem faxen (erledige nahezu alles per Fax).


Welchen Einfluss hat die Kontokündigung seitens der Bank und der Forderungsverkauf an ein Inkasso Unternehmen auf meine Schufa? Wird dies dort vermerkt oder erst wenn ein Titel vorliegt?


Ich bin verwirrt. :S

Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen! :)

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2406 Beiträge, 714x hilfreich)

Hat die Bank von sich aus angeboten abzubuchen oder hast du einfach geschrieben "bucht ab vom Konto xxx"?

Falls, was ich vermute, du einfach geschrieben hast so muss der Gläubiger dies nicht machen. Du hättest einfach überweisen sollen.

Wenn die Forderung wirklich verkauft worden sein soll so darf das IB keine Kosten berechnen. Sollte nur angegeben worden sein sieht die Sache anders aus.

Die Kündigung des Kontos wird der Schufa gemeldet. Nach vollständigem Ausgleich binnen 4 Wochen kannst du es löschen lassen. Wichtig hierbei ist, dass wirklich binnen 28 Tagen bezahlt sein muss und auch die Erledigungsmeldung bei der Schufa sein muss.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Fawkes
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

danke für Deine Antwort. :)

Ich hatte der Bank ein Sepa Mandat erteilt (Vorlage aus dem Internet) da ich zu diesem Zeitpunkt auf eine neue TAN-Liste meiner Bank gewartet hatte und deswegen selber nichts überweisen konnte. Sehr dumm von mir im Nachhinein.

Die Postbank hat mir in dem Schreiben das ich heute bekommen habe auch gleichzeitig einen Kontoauszug beigelegt.
Dort ist ein Geldeingang von dem Inkassobüro in der Höhe des geschuldeten Betrages verzeichnet. Das Gesamtsaldo ist am 18.09.2017 mit 0,00 Euro angegeben.

Bzgl. der Kontokündigung:

Teilt die Postbank der Schufa mit, dass die Kontokündigung seitens der Bank aufgrund einer nicht beglichener Forderung erfolgt ist und die Forderung verkauft wurde? Greift in diesem Fall nicht die 3 Jahre First?

Ist die Bank nicht quasi komplett "aus dem Schneider" in dem sie ein IB eingeschaltet hat und wenn ich die Schulden beim IB begleiche kann ich dann auch die Kontokündigung aus der Schufa löschen lassen und nicht nur den Eintrag des IB (So hab ich deinen letzten Absatz verstanden)?


Danke :)

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Es ist zwar extrem unhöflich, dich zu ignorieren. Aber die Bank ist nicht verpflichtet, auf dein SEPA-Mandat einzugehen.

Zitat:
da ich zu diesem Zeitpunkt auf eine neue TAN-Liste meiner Bank gewartet hatte und deswegen selber nichts überweisen konnte

Das ist alleine ein Problem zwischen dir und deiner neuen Bank. Du hättest auch zur Filiale gehen können und dort überweisen können.

Zitat:
Greift in diesem Fall nicht die 3 Jahre First?

Bei kleinen und schnell beglichenen Forderungen ist ein Schufa-Eintrag unrecht, da er unverhältnismäßig ist. Gerichte haben die Schufa hier in der Vergangenheit zu Löschungen gezwungen. Deswegen gibt es seit einigen Jahren diese "kulante" Regelung, die ExInkassoMA anspricht. Die genaue Grenze kann man ggf. auf deren Homepage nachlesen.

Auch die Kontokündigung sollte damit aus der Schufa raus.

Und ich stimme auch zu, dass hier keine Inkassokosten anfallen. Den Beweis, dass es ausgekauft wurde, hast du ja mit Kontoauszug schwarz auf weiß. Bei aufgekauften Forderungen wird das Inkasso in eigenem Namen tätig und erbringt keine Rechtsdienstleistung, kriegt somit keine Vergütung.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2406 Beiträge, 714x hilfreich)

@Fawkes, derzeit kannst du nichts machen, das Kind ist in den Brunnen gefallen.
Am Besten meldest du dich wieder hier wenn das Schreiben vom IB vorliegt. Tippe dann ab was das IB fordert oder schicke den Link mit dem eingescannten/abfotografierten Brief. Dann helfen wir weiter.

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#5
 Von 
Fawkes
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für eure Antworten. Natürtlich hab ich selber die ganze Sache zu verschulden.
Ich habe jetzt meine Schufa Auskunft beantragt, mal schauen was dort eingetragen ist.
Sobald ich mehr weiß, bzw. Post vom IB o.ä. erhalten habe, werde ich mich wieder melden.


Danke nochmal :)

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Solange die Bank nur schreibt, dass es ans Inkasso weitergeleitet sei und auch das Inkasso noch nichts geschrieben hat von einer Abtretung, kannst du immer noch an die Bank bezahlen. Schuldbefreiend. Also die ursprüngliche Hauptforderung. Die ist ja bisher noch nicht bezahlt, oder?

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#7
 Von 
Fawkes
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Solange die Bank nur schreibt, dass es ans Inkasso weitergeleitet sei und auch das Inkasso noch nichts geschrieben hat von einer Abtretung, kannst du immer noch an die Bank bezahlen. Schuldbefreiend. Also die ursprüngliche Hauptforderung. Die ist ja bisher noch nicht bezahlt, oder?



Ich habe mal das Schreiben und den Kontoauszug von der Postbank hochgeladen.

Es sieht wohl so aus (siehe Kontoauszug) das die Forderung vom IB aufgekauft wurde bzw. schreibt die Postbank ja auch das
die Gesamtforderung an das IB zahlen soll. :???:

https://imgur.com/a/ypPoW

-- Editiert von Fawkes am 22.09.2017 22:32

-- Editiert von Fawkes am 22.09.2017 22:32

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Da steht nur "Zum Einzug abgegeben". Da steht nichts von einer Abtretung. Einfach auf die Bankverbindung überweisen, die da angegeben ist. Auch wenn es ein Inkassokonto ist. Im Verwendungszweck würde ich ergänzen "Forderung Stand 18.9.2017". (Paar Cent für Zinsen noch aufschlagen).

Sobald das Inkasso sich meldet würde ich denen schreiben, dass man die Inkassoforderung nicht anerkennt. Begründen würde ich das mit dem Kontoauszug, aus dem klar ersichtlich ist, dass es abgetreten wurde und demnach keine Inkassodienstleistung erbracht wird.

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#9
 Von 
Fawkes
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo :) ,

ich hab inziwschen auch Post vom IB erhalten.

https://imgur.com/a/3R9Yb

Bin jetzt leider noch verwirrter als vorher, so wie es aussieht arbeitet das Inkasso Büro doch im Auftrag der Postbank und nicht total eigenständig, die Gesamtforderung stimmt trotzdem mit den Angaben der Postbank überein (plus die 0,1 cent Zinsen pro Tag). Inkassogebühren wurden also nicht aufgeschlagen.

Verwirrend ist jetzt für mich, auf welches Konto ich die GF überweisen soll, auf das des IBs (erster Brief) oder auf das Konto welches unten auf der ersten Seite der Briefes des IBs erwähnt wird?

Obwohl im Brief vom IB steht das jedwede Korrespondenz jetzt über sie geht, darf ich die Postbank trotzdem anschreiben?
Denn je nachdem was in meiner Schufa eingetragen wird, würde ich mich gerne an die Postbank wenden zwecks einer evtl. Löschung.

Ich versteh auch den besagten Satz leider nicht richtig (Inkasso Brief Seite 1):
" Schuldbefreiende Wirkung tritt ab sofort nur ein, wenn Zahlungsanweisungen unter Angabe der Inkassonummer ..... ausschließlich dem nachfolgend aufgeführtem Konto gutgeschrieben werden:..... ".

Ist das evtl. die Schuldbefreiende Wirkung die @mepeisen erwähnt?


Danke :)

-- Editiert von Fawkes am 24.09.2017 22:41

-- Editiert von Fawkes am 24.09.2017 22:44

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Du brauchst nicht verwirrt zu sein. Das Inkasso lügt einfach, damit niemand dahinter kommt, dass es die Forderung aufgekauft hat.

Es ist doch egal, auf welches Konto.

Zitat:
darf ich die Postbank trotzdem anschreiben?

Du kommst deswegen sicher nichts ins Gefängnis ;-)
Klar darfst du. Ob die Postbank noch Lust hat, mit dir zu reden, steht auf einem anderen Blatt.

Zitat:
Ich versteh auch den besagten Satz leider nicht richtig (Inkasso Brief Seite 1):
" Schuldbefreiende Wirkung tritt ab sofort nur ein, wenn Zahlungsanweisungen unter Angabe der Inkassonummer ..... ausschließlich dem nachfolgend aufgeführtem Konto gutgeschrieben werden:..... ".

Das ist streng genommen juristischer Schwachsinn. Solange keine Abtretung vorliegt bzw. klar angegeben wird, solange darfst du auch an die Postbank direkt bezahlen.

Wie dem auch sei: Wenn die Beträge sich sowieso nicht unterscheiden und das Inkasso auf wundersame Art und Weise keine Inkassokosten will, dann ist es ja nicht schlimm, auch direkt ans Inkasso zu bezahlen.

Signatur:

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2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Fawkes
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Alles klar. :) Danke für die Hilfe. Ich überweis das und schau mal was mit meiner Schufa passiert bzw. passiert ist. :)

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