Hallo,
unser ehemalige Vermieter hat einen Titel gegen uns. Ich hoffe der Ausdruck stimmt so. Wir müssen ihm Anwaltskosten von 1500 EUR zahlen. Jetzt gab es ein Mietkautionssparbuch in Höhe von 600 EUR. Wir haben angeboten es gegen zu rechnen( um Gebühren zu sparen). Dies wurde abgelehnt. Nach über 2 Jahren erhielten wir gestern einen Brief der Bank, dass das Geld bis auf 5 EUR vom Kautionssparbuch abgehoben worden ist. Der Anwalt sagt Gegenrechnung ist nicht. Eine erneute Aufstellung der offenen Forderung muss ich bezahlen und ich muss das Schreiben an die Bank auch zahlen.
Wenn ein Schuldner nicht zahlen will, dann muss er die Gebühren übernehmen. Meine Fragen: Ich wollte zahlen und muss trotzdem Gebühren zahlen? Darf die Bank einfach mein Geld auszahlen und braucht den Kontoinhaber nicht darüber zu informieren?
Konto vom Gläubiger aufgelöst - keine Info?
28. März 2008
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Frage vom 28. März 2008 | 09:43
Von
Status: Frischling (42 Beiträge, 1x hilfreich)
Konto vom Gläubiger aufgelöst - keine Info?
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 28. März 2008 | 20:03
Von
Status: Schüler (387 Beiträge, 81x hilfreich)
Es muss eine schriftliche Kontopfändung vorliegen,über die die Bank verpflichtet ist,Dich zu informieren als Kontoinhaber.Ohne eine solche Pfändung ist die Bank nicht berechtigt auch nur einen Cent von Deinem Konto abzubuchen.
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