Kontenklärung Rentenversicherung

6. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1285 Beiträge, 216x hilfreich)
Kontenklärung Rentenversicherung

Hallo,

in einem Schreiben der Rentenversicherung soll ich meine Daten/Beitragszeiten überprüfen. Stimmt alles soweit. Allerdings stehen bei den Zeiten für Zivildienst keine Beiträge drin. In einem früheren Versicherungsverlauf von 2004 standen dort noch Beiträge. Muss ich da jetzt tätig werden? Ich weiss ja selber nicht die genaue Höhe, die hat ja der Staat selber bezahlt (irgendein Durchschnittswert. Kann ich jetzt die Höhe aus dem Bescheid von 2004 zugrundelegen und nachtragen lassen?
Danke!

-- Editiert von Moderator am 06.03.2018 16:10

-- Thema wurde verschoben am 06.03.2018 16:10

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Wenn die Zeiten richtig aufgeführt sind, muss man nicht tätig werden. Es werden fiktive Verdienste zugrunde gelegt. Schriftlich nachfragen kann man natürlich trotzdem, auch die Rentenversicherung ist zur Auskunft und Beratung verpflichtet.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.248 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen