Hallo,
Mir ist bekannt, dass man als EU-Bürger im Ausland konsularischen Schutz in jeder EU-Botschaft genißen kann, sofern das eigene Land dort keine Vetretung hat. Wie ist es allerdings, wenn der ausländische Staat zwar eine Botschaft des eigenen Landes besitzt,diese allerdings nicht sicher erreichbar ist?
Dazu mal ein fiktives Fallbeispiel:
Person A ist deutscher Journalist und hält sich momentan in der Türkei auf. Nun wird Person A akut politisch verfolgt d.h sämtliche Streitkräfte des Landes sind auf der Suche nach ihm.
Nehmen wir an die östereichische Vertretung befindet sich direkt neben dem Wohnsitz des Journalisten, während die deutsche Vertretung mehrere hundert Kilometer entfernt ist, sodass diese nicht mehr sicher erreicht werden kann. Muss ihm die östreichische Botschaft Zuflucht gewähren?
-- Editiert von Raingold am 11.01.2018 14:36
Konsularischer Schutz in EU-Botschaft
11. Januar 2018
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Frage vom 11. Januar 2018 | 14:20
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Konsularischer Schutz in EU-Botschaft
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