Hallo,
habe eine konsole bestellt, diese entspricht der Beschreibung nicht ganz insofern dass ein anderes Spiel in Beschreibung aufgefürt war als das was angekommen ist. Vor allem ist das angekommene USK 16, sollte aber ein USK 0 sein (als Geschenk für ein 10j Kind). Nun ist es so dass ich am liebsten vom Kauf komplett zurücktreten würde wenn es möglich ist.
Wie ist hier allgemein das Recht (ruhig die paragrafe erwähnen)?
Etwas konkreter:
Ist der Umstand bereits Grund genug für Rücktritt vom Vertrag oder muss ich dem Verkäufer eine Nachbesserungsfrist zugestehen?
Falls Nachbesserungsfrist, wie kurz darf sie sein?
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Konsole mit falschem Spiel, rücktritt möglich?
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
War der Käufer ein Privatmann oder ein Unternehmen?
Wie genau wurde das Spiel im Angebot aufgeführt?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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--- editiert vom Admin
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@Harry van Sell:
ah sorry, das wichtigste vergessen. Verkäufer war eine Privatperson.
Unter Informationen zum Spiel war dieses nicht mit dem Namen angegeben aber die USK 0.
Darunter aber kam noch komplette Beschreibung des Packetes sammt des Spiels (auch namentlich).
In der Online-Version der Bestellbestätigung ist das Spiel in der Beschreibung auch mit dem Namen angegeben.
Aber jetzt wo Du fragst, hab auf dem mitgelieferten Produktbeschreibungsausdruck die "Anmerkung: 100% Nichtraucher, ohne Spiel aber sonst komplett".
-- Editiert am 04.12.2010 23:01
-- Editiert am 04.12.2010 23:12
--- editiert vom Admin
quote:
hab auf dem mitgelieferten Produktbeschreibungsausdruck die "Anmerkung: 100% Nichtraucher, ohne Spiel aber sonst komplett".
Das bedeutet das diese Formulierung auch schon im Internet zu sehen war?
Dann dürfte eine Rückgabe ausgeschlossen sein ...
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Nein, diese Anmerkung ist in der Beschreibung definitiv nicht vorhande. Habe wirklich alle Möglichkeiten gecheckt. Ich betrachte diese also als nichtig.
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Habe sicherheitshalber bei amazon direkt angerufen, da wurde es mir bestätigt dass die Konsole mit einem Spiel beschrieben wird und es solche Anmerkung in der Beschreibung nicht gibt.
Somit wieder zu meinen Fragen von oben:
Wie ist hier allgemein das Recht (ruhig die paragrafe erwähnen)?
Etwas konkreter:
Ist der Umstand bereits Grund genug für Rücktritt vom Vertrag oder muss ich dem Verkäufer eine Nachbesserungsfrist zugestehen?
Falls Nachbesserungsfrist, wie kurz darf sie sein?
quote:
Habe sicherheitshalber bei amazon direkt angerufen, da wurde es mir bestätigt dass die Konsole mit einem Spiel beschrieben wird und es solche Anmerkung in der Beschreibung nicht gibt.
Das gilt ja nur für die Amazon-Angebots Beschreibung. Die Verkäufer haben aber Möglichkeit eigene Hinweise dort einzugeben. Diese stehen bei jedem Verkäufer und nicht direkt bei dem Artikel.
Auch hier nochmals prüfen ...
Unbeschadet davon kann man den Verkäufer natürlich bereits jetzt auffordern das fehlende Spiel kostenfrei nachzuliefern.
Die ständige gängige Rechtssprechung geht bei einer Frist von 14 Tagen von einer angemessenen Frist aus.
Das ganze sollte per Einschreiben-Rückschein versendet werden.
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