Konsequenzen bei Prozessbetrug

27. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
RitterDavid
Status:
Beginner
(138 Beiträge, 147x hilfreich)
Konsequenzen bei Prozessbetrug

Hallo,

was hätte es bei einem Zivilprozess für Konsequenzen, wenn eine strafrechtliche Anzeige wegen Prozessbetrugs gegenüber dem Kläger der Klage Erfolg hat ? Reicht hier ein einzelner "kleiner" Prozessbetrug oder ist es unerheblich, wie schwer das Vergehen war ? Ich habe in meinem Fall bereits 10 Punkte, wo der Kläger wahrheitswidrig vorgetragen hat und die meisten davon haben, auch Konsequenzen auf das für mich negative OLG-Urteil.

Dauert es bei einer strafrechtlichen Anzeige genauso lang wie bei einem Zivilverfahren oder geht es bei einem Prozessbetrug schneller bis es zu einem rechtskräftigem Urteil kommt ?

Was mache ich, wenn ich als Geschäftsführer und Inhaber mittlerweile Insolvenz anmelden muss während das Strafverfahren noch läuft ? Ist dann das Strafverfahren auch zu Ende weil die Firma nicht mehr gibt oder geht das dann auch mich als Privatperson über ?

Was ist, wenn ich gerade bei einer NZB bin und die NZB Beschwerde noch nicht entschieden ist aber das Strafverfahren schon und dieses ist für mich positiv ausgegangen d.h. der Kläger ist strafrechtlich verurteilt worden das er in der 2. Instanz einen vollendeten Prozessbetrug begangen hat. Wäre dann die NZB nichtig und man könnte wieder beim OLG verhandeln oder ist dann das Zivilverfahren auch zu Ende und das Zivilverfahren zu meinen Gunsten eingestellt d.h. ich habe das Verfahren dann rechtskräftig gewonnen ?

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8 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Eine Firma kann man nicht strafrechtlich verfolgen, nur Einzelpersonen. Wie wollte man z.B. die Volkswagen AG in eine Gefängniszelle stecken? Wielange ein Strafverfahren dauert, das ist schwer abzuschätzen. Da kommt es nämlich u.a. auf die Arbeitsbelastung der Polizei, der Staatsanwaltschaft und des Gerichts an.

Zivilrecht und Strafrecht sind streng zu trennen. Es kann durchaus zu einer strafrechtlichen Verurteilung kommen, aber der Zivilrichter (andere Beweisfindungskriterien) kommt zu einem anderen Ergebnis. Umgekehrt funktioniert es auch.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
RitterDavid
Status:
Beginner
(138 Beiträge, 147x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Eine Firma kann man nicht strafrechtlich verfolgen, nur Einzelpersonen. Wie wollte man z.B. die Volkswagen AG in eine Gefängniszelle stecken? Wielange ein Strafverfahren dauert, das ist schwer abzuschätzen. Da kommt es nämlich u.a. auf die Arbeitsbelastung der Polizei, der Staatsanwaltschaft und des Gerichts an.
Zivilrecht und Strafrecht sind streng zu trennen. Es kann durchaus zu einer strafrechtlichen Verurteilung kommen, aber der Zivilrichter (andere Beweisfindungskriterien) kommt zu einem anderen Ergebnis. Umgekehrt funktioniert es auch.
wirdwerden


Da haben Sie natürlich recht und hatte ich bereits vergessen, dass man nur gegen die Vorstände oder Geschäftsführer vorgehen kann und nicht gegen juristische Personen.

Mir ist auch klar, dass man strafrechtlich und zivilrechtlich trennen muss, nur hat nach meinen Kenntnisstand eine strafrechtliche Verurteilung dann doch auch die Konsequenz, dass man ein bereits rechtskräftiges zivilrechtliches Urteil wieder aufrollen kann.

Die Frage ist, was bzw. wie man das macht, wenn es die eigentliche (meine) Firma gar nicht mehr gibt, weil der Kläger sein Ziel meine Firma finanziell zu vernichten, geschafft hat. (§ 263(3)(1) StGB ) Kann man dann trotzdem als ehemaliger Geschäftsführer und Inhaber der Firma dann trotzdem das rechtskräftige Verfahren nochmals aufrollen lassen oder geht das dann nicht mehr. Die wirtschaftliche Not habe ich durch das erschlichene OLG Urteil ja jetzt schon, denn wenn ich nicht ca. 70.000 EUR privat an Kredit aufnehmen würde um die Gerichts- und Anwaltskosten für alle 3 Instanzen bezahlen zu können, müsste ich praktisch jetzt schon Insolvenz anmelden. Abgesehen davon, darf ich meine Marke seit dem Urteil auch nicht mehr verwenden und müsste auch meine Firma aus dem Handelsregistrer löschen lassen, alle Werbemittel dem Gerichtsvollzieher übergeben etc. Die Firma kann ja nach einer rechtskräftigen (NZB) Entscheidung gar nicht mehr weiterexistieren.

Bzw. was hätte eine strafrechtliche Verurteilung für Konsequenzen für das zivilrechtliche Verfahren ? Würde das OLG-Verfahren nochmals verhandelt werden, oder wäre dann das Verfahren auch zu Lasten des Klägers automatisch entschieden ?

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Kann man dann trotzdem als ehemaliger Geschäftsführer und Inhaber der Firma dann trotzdem das rechtskräftige Verfahren nochmals aufrollen lassen oder geht das dann nicht mehr.


Betrug ist kein reines Antragsdelikt, sodaß der StA das auch auf eine bloße Strafanzeige hin verfolgen kann.
Man kann es dann als Opfer nur nicht mehr erzwingen, wenn die Antragsfrist abgelaufen ist.

Zitat:
Würde das OLG-Verfahren nochmals verhandelt werden, oder wäre dann das Verfahren auch zu Lasten des Klägers automatisch entschieden ?


? Prozeßbetrug kann eine Restitutionsklage erlauben, dann geht es aber wieder in der 1. Instanz los und nicht in der 2.
Und dann geht es halt wieder von vorne los, deswegen verliert der Prozeßbetrüger nicht automatisch.

Zitat:
Ich habe in meinem Fall bereits 10 Punkte, wo der Kläger wahrheitswidrig vorgetragen hat und die meisten davon haben, auch Konsequenzen auf das für mich negative OLG-Urteil.


Bisher ist davon ja noch nichts zu erkennen, solange die Urteilsbegründung nicht vorliegt (vgl. andere Threads).

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
RitterDavid
Status:
Beginner
(138 Beiträge, 147x hilfreich)

Zitat (von JenAn):
Prozeßbetrug kann eine Restitutionsklage erlauben, dann geht es aber wieder in der 1. Instanz los und nicht in der 2.
Und dann geht es halt wieder von vorne los, deswegen verliert der Prozeßbetrüger nicht automatisch.


Das macht doch absolut keinen Sinn, wenn man wieder in der 1. Instanz anfängt, wenn es nur um die 2. Instanz geht und das Verfahren dann wieder 1-2 Jahre länger dauert bis es die 1. Instanz durchlaufen hat. Man könnte dann aber ggf. die 2. Instanz überspringen (Sprungrevision) damit man sich wenigstens die 2. Instanz erspart.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

Sie haben 3 Anwälte und keiner hat Ihnen zur Anzeige wegen Betruges geraten. Das wird seinen guten Grund haben. Sie sollten es also lassen.
Auch hier im Forum ist Ihnen ja bisher von einer ganzen Reihe von Usern viel Skepsis entgegengeschlagen. Und daran wird sich auch nichts ändern, wenn Sie immer neue Threads eröffnen. Der Tenor ist immer der gleiche. Sie fühlen sich trotz jahrelangem und wohl profitträchtigem Titelmissbrauch Ihrerseits nun unfair behandelt und******rn eine gewaltige Verschwörung, bei der Prozessgegner, säntliche (und auch die eigenen) Anwälte, Richter und Co. Ihnen in den Rücken fallen. Vielleicht sollten Sie endlich mal einsehen, dass Ihre Einschätzung vielleicht doch falsch idt und einfach Ihre Anwälte den Job erledigen lassen. Deren Arbeit ist die hoffnungsvollste Option, die Sie noch haben. Wenn Sie da aber mit bücherdicken Befangenheitsanträgen, Verfassungsbeschwerden und Strafanzeigen zwischenfunken, schmälert das die Erfolgsaussichten. Auf jeden Fall ist es überflüssig.

Gegen den Vorstand oder Geschäftsführer werden Sie nicht vorgehen können. Jedenfalls kann man Ihrer Schilderung nicht ansatzweise eine strafbare Handlung durch diese entnehmen. Die gegenseite Zurechung von Haftung gibt es nur (und auch da nur beschränkt) im Zivilrecht. Aber auch im Übrigen sind Ihrer Schilderung keine strafbaren Handlungen zu entnehmen. Ein wahrheitswidriger Vortrag ist noch lange kein Betrug. Betrugsdelikte haben eine nicht zu unterschätzende subjektive Tatseite.

Selbst wenn der Vorstand dann zu hohen Haftstrafen verurteilt wird, bring Ihnen das nix. Ihre NZB wird voraussichtlich abgelehnt werden, ebenso wie Ihre Befangenheitsanträge keine Beachtung finden sollten und man Ihre VB nur belächeln wird. Am Ende steht dann dich wieder das für Sie negative und inzwischen rechtskräftige Zivilurteil. Sie dürfen dann endlich den Batzen Geld zahlen. Ob Ihnen dann eine Insolvenz etwas bringt, sei mak dshingestellt. Offenbar wird ja hier über den Verstoß gegen irgendwelche Markenvorschriften gestritten. Solche Verstöse könnten dliktisch sein, womit sie meines Erachtens nicht insolvenzfähig sind. Das weiß ich aber nicht wirklich und ist ja auch nicht das Thema.
Das vermutlich bald rechtskräftige Zivilurteil bekommen Sie dann nicht mehr aus der Welt. Dafür gäbe es nur theoretische Möglichkeiten, die hier nicht einschlägig zu sein scheinen. Es bringt aber auch wenig, hier groß über die Bestandsfähigkeit des Zivilurteils zu philosophieren, wenn dieses nichtmals vorliegt. Nur die Einwände, die Sie bereits jetzt dagegen erheben, klingen nicht überzeugend.

Und dann möchte ich noch etwas sagen:
Ihre hier im Forum verstreuten Gedanken zum sinnvollen Gebrauch von Rechtsmitteln aller Art sind sehr eigentümlich. Mit der Realität hat das eher wenig zu tun und man braucht wohl auch schon ordentlich Fanatasie, um auf diese Ideen zu kommen. Das wurde Ihnen jetzt auch schon mehrfach in Bezug auf verschiedene Punkte gesagt. Wenn Sie dann aber den Usern hier nucht glauben wollen, kann man Ihnen auch nicht helfen. Sie suchen hier offenbar nach dem goldenen Königsweg, der als letzter Rettungsanker dienen soll. Den werden sie hier nicht finden. Sie haben nunmal vor dem OLG verloren und stehen mit dem Rücken zur Wand. Stattdessen sollten Sie endlich mal Ihren offensichtlich denkbarst gut bezahlten Anwälten vertrauen. Wenn diese scheitern sollten, dann weil Sie im Unrecht waren, nicht weil es eine Verschwörung gab. Wenn Sie den Gedanken daran weiterhin aufrecht erhalten und auch lieber weiter Stellungnahmen an OLG, BGH, BVerfG und StA schreiben, dann müssen Sie sich den Vorwurf gefallen lassen, zu querolantischen Zügen zu neigen.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
RitterDavid
Status:
Beginner
(138 Beiträge, 147x hilfreich)

Zitat (von Hafenlärm):
Und dann möchte ich noch etwas sagen:
Ihre hier im Forum verstreuten Gedanken zum sinnvollen Gebrauch von Rechtsmitteln aller Art sind sehr eigentümlich. Mit der Realität hat das eher wenig zu tun und man braucht wohl auch schon ordentlich Fanatasie, um auf diese Ideen zu kommen. Das wurde Ihnen jetzt auch schon mehrfach in Bezug auf verschiedene Punkte gesagt. Wenn Sie dann aber den Usern hier nucht glauben wollen, kann man Ihnen auch nicht helfen. Sie suchen hier offenbar nach dem goldenen Königsweg, der als letzter Rettungsanker dienen soll. Den werden sie hier nicht finden. Sie haben nunmal vor dem OLG verloren und stehen mit dem Rücken zur Wand. Stattdessen sollten Sie endlich mal Ihren offensichtlich denkbarst gut bezahlten Anwälten vertrauen. Wenn diese scheitern sollten, dann weil Sie im Unrecht waren, nicht weil es eine Verschwörung gab. Wenn Sie den Gedanken daran weiterhin aufrecht erhalten und auch lieber weiter Stellungnahmen an OLG, BGH, BVerfG und StA schreiben, dann müssen Sie sich den Vorwurf gefallen lassen, zu querolantischen Zügen zu neigen.


Wir werden es ja sehen, wie das ausgehen wird.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
RitterDavid
Status:
Beginner
(138 Beiträge, 147x hilfreich)

Zitat (von Hafenlärm):
Und dann möchte ich noch etwas sagen:
Ihre hier im Forum verstreuten Gedanken zum sinnvollen Gebrauch von Rechtsmitteln aller Art sind sehr eigentümlich. Mit der Realität hat das eher wenig zu tun und man braucht wohl auch schon ordentlich Fanatasie, um auf diese Ideen zu kommen.


Fantasie hatte lediglich der Richter der mit irrwitzigen Behauptungen dem Kläger geholfen hat einen weiteren Prozessbetrug zu begehen.

Auch bin ich nicht blöd das ich selbst sehen kann, dass es sich hier um ein Überraschungsurteil handelte - und das wird hier wohl niemand abstreiten, dass so eines zu vermeiden ist. Nicht nur ich sondern auch meine beiden Anwälte wurde überrascht was der Richter vortrug. Zu Überraschungsurteilen gibt es ja bereits BGH und BVerfG Urteile. Wie man ja jetzt durch das Richterablehnungsgesuch gesehen hat, hätte ein richterlicher Hinweis vor der mündlichen Verhandlung oder wenigstens ein Schriftsatznachlass bezweckt, dass der Richter überhaupt nicht mehr so hätte urteilen können wir er es gemacht hat. Das hat er aber gemacht, weil er mich in meinem rechtlichem Gehör verletzen wollte und mit mir nur kurzen Prozess machte damit ich ihm nichts mehr entgegen bringen kann (weder vor noch nach dem Stuhlurteil)

Wenn z.B. der Kläger vorgibt ein Forumbeitrag ist vom Jahr 2002 und tatsächlich ist er erst ein Jahr später geschrieben worden und der Richter führt in seiner Dienstlichen Äußerung an, dass bereits im Jahr 2002 über die Software berichtet wurde und daraus schlussfolgerte, dass bis zu meiner Markenanmeldung der Bekanntheitsgrad so groß war, dass ein Bekanntheitsschutz anzunehmen ist, dann ist das eben grundlegend falsch weil der Forumbeitrag erst einen Tag nach (!) meiner Markenanmeldung war und zeigt den offenkundigen Prozessbetrug des Klägers an und das der Richter ohne überhaupt etwas zu überprüfen (es war nur das Anmeldedatum des Forenmitglieds) praktisch alles glaubt was der Kläger schrieb und der Richter deshalb befangen sein muss weil er meine Gegenbeweise überhaupt nicht beachtete und schlussendlich sogar zu Gunsten des Klägers in seiner Dienstlichen Äußerung lügt.


-- Editiert von RitterDavid am 28.05.2015 08:55

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
hatte lediglich der Richter


Na am OLG gab es ja deren mindestens drei. Die anderen beiden haben das also mitgetragen? Und schon sind wir tief in der Verschwörungstheorie - und du wirst wohl noch mit 80 Jahren darüber lamentieren, welches Unrecht dir geschehen sei.

Zitat:
dass es sich hier um ein Überraschungsurteil handelte


Der Richter hat gesagt "ich will hier heute entscheiden" und du wunderst dich, daß er genau das tut. Weil er nicht "werde" und "hier in diesem Saal" gesagt habe. Nuff said. *kopfschüttel*

Zitat:
dass der Richter überhaupt nicht mehr so hätte urteilen können wir er es gemacht hat


Again: ohne die Urteilsbegründung weißt du gar nicht, worauf sich das Urteil bezieht. Deine Ansicht "hätte man nur diesen einen Schriftsatz nachgelassen, hätte ich alles gewonnen" ist querulatorischer Standard. Immer hat man "dreihundertprozentige Beweise" und lustigerweise hat man aber trotzdem verloren.

Zitat:
der Richter führt in seiner Dienstlichen Äußerung an, dass bereits im Jahr 2002 über die Software berichtet wurde


Damit meint er doch wohl kaum den Forenbeitrag, sondern den schon mehrmals erwähnten Zeitungsartikel.

1x Hilfreiche Antwort

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