Kompressor Garantiefall abgelehnt

29. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Anreusch
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)
Kompressor Garantiefall abgelehnt

Guten Tag,

ich habe vor zwei Jahren einen Herkules Kompressor mit 5 Jahre Garantie im Bauhaus gekauft.
https://www.bauhaus.info/kompressoren/kompressor-bauhaus-edition-herkules/p/20455699
Dieser hat jetzt ein Problem mit dem Rückschlagventil. Heißt er entlässt einfach Luft an dem Ventil. Das Ventil ist bei dem Druckmanometern und der Anschalt-/ Auschschaltsteuerung verbaut.

Ich bracht den Kompressor zum Bauhaus, teilte ihnen Präzise den Fehler mit, und die schickten den Kompressor zum Hersteller zur Reparatur zurück.
Heut wurde ich angerufen und mir wurde mitgeteilt, dass der Kompressor ein Totalschaden sei.
Kosten der Reparatur 240€, ich kaufte ihn für 230€. Sie haben ihn komplett zerlegt und eine gerissenen Zylinderkopfdichtung, ein defekten Schlauch und eben das defekte Rückschlagventil gefunden.
Sie wollen keine Garantie dafür übernehmen, da diese defekte durch übermäßigen Gebrauch entstanden sei.
Aber meiner Meinung nach war an dem Kompressor nur das Rückschlagventil defekt, sonst war die Funktion ja noch einwandfrei. Ich würde fast sagen, dass die den Kompressor nie angeschaut haben und so sich einfach aus der Affäre ziehen wollen.
Da der Kompressor aber noch soviel Druck aufbaute um damit Reifen aufzupumpen wollte ich ihn zurück haben, aber sie verlangen dafür 45€.
Außedem kann ich die Reparatur selber durchführen, da ich mich beruflich damit auskenne.

Hier habe ich einen ähnlichen Fall eines Kunden mit Motorsäge gefunden:
https://www.1-2-do.com/forum/erfahrung-mit-5-jahres-garantie-von-bauhaus-thema-18554.html
Gleiches verfahren wie bei mir....


Nun frag ich mich ob das so rechtens ist, da mir 5 Jahre Garantie zugesichert worden sind.
Ich hoffe Ihr könnt mir da helfen!


Danke schonmal!

-- Editier von Anreusch am 29.08.2017 14:10

-- Editier von Anreusch am 29.08.2017 14:24

-- Editier von Anreusch am 29.08.2017 14:27

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Anreusch):
Guten Tag,

ich habe vor zwei Jahren einen Herkules Kompressor mit 5 Jahre Garantie im Bauhaus gekauft.
https://www.bauhaus.info/kompressoren/kompressor-bauhaus-edition-herkules/p/20455699
Dieser hat jetzt ein Problem mit dem Rückschlagventil. Heißt er entlässt einfach Luft an dem Ventil. Das Ventil ist bei dem Druckmanometern und der Anschalt-/ Auschschaltsteuerung verbaut.

Ich bracht den Kompressor zum Bauhaus, teilte ihnen Präzise den Fehler mit, und die schickten den Kompressor zum Hersteller zur Reparatur zurück.
Heut wurde ich angerufen und mir wurde mitgeteilt, dass der Kompressor ein Totalschaden sei.
Kosten der Reparatur 240€, ich kaufte ihn für 230€. Sie haben ihn komplett zerlegt und eine gerissenen Zylinderkopfdichtung, ein defekten Schlauch und eben das defekte Rückschlagventil gefunden.
Sie wollen keine Garantie dafür übernehmen, da diese defekte durch übermäßigen Gebrauch entstanden sei.
Aber meiner Meinung nach war an dem Kompressor nur das Rückschlagventil defekt, sonst war die Funktion ja noch einwandfrei. Ich würde fast sagen, dass die den Kompressor nie angeschaut haben und so sich einfach aus der Affäre ziehen wollen.
Da der Kompressor aber noch soviel Druck aufbaute um damit Reifen aufzupumpen wollte ich ihn zurück haben, aber sie verlangen dafür 45€.
Außedem kann ich die Reparatur selber durchführen, da ich mich beruflich damit auskenne.

Hier habe ich einen ähnlichen Fall eines Kunden mit Motorsäge gefunden:
https://www.1-2-do.com/forum/erfahrung-mit-5-jahres-garantie-von-bauhaus-thema-18554.html
Gleiches verfahren wie bei mir....


Nun frag ich mich ob das so rechtens ist, da mir 5 Jahre Garantie zugesichert worden sind.
Ich hoffe Ihr könnt mir da helfen!


Danke schonmal!

-- Editier von Anreusch am 29.08.2017 14:10

-- Editier von Anreusch am 29.08.2017 14:24

-- Editier von Anreusch am 29.08.2017 14:27


Garantiebedingungen durchlesen. Übermässiger Gebrauch (also kommerziell statt privat) bei Privatgeräten kann zu Garantieverlust führen.

Garantie ist übrigens freiwliig vom Hersteller. Somit kann dieser die Bedingungen entsprechend regeln.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119470 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Übermässiger Gebrauch (also kommerziell statt privat) bei Privatgeräten kann zu Garantieverlust führen.

Selbst wenn der übermässige Gebrauch privat verursacht wäre, kann er zu Garantieverlust führen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anreusch
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von asd1971):
Übermässiger Gebrauch (also kommerziell statt privat) bei Privatgeräten kann zu Garantieverlust führen.

Selbst wenn der übermässige Gebrauch privat verursacht wäre, kann er zu Garantieverlust führen.



Ist mir bekannt, aber nach meinem Erachten wurde er nicht übermäßig gebraucht.


Im Inet fand ich nichts über die Garantiebedinung. Generell findet man nichts über Herkules. Laut einem Forum sollen das ABAC-Kompressoren sein aus Italien.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119470 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von Anreusch):
Im Inet fand ich nichts über die Garantiebedinung.

Die findet man in der Regel auf dem Karton, der Bedinungsanleitung, der Rückseite von der Rechnung etc.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von Anreusch):
Ist mir bekannt, aber nach meinem Erachten wurde er nicht übermäßig gebraucht.


Es kommt dabei aber nicht auf Dein Erachten an, sondern auf die Einhaltung der Herstellervorgaben und die sind:

Zitat (von Bedienungsanleitung):
• Dieser Kompressor wurde für einen Intervallbetrieb wie auf dem
Schild der technischen Daten angegeben konstruiert (S3-25 bedeutet
z. B. 2,5 Minuten Betrieb und 7,5 Minuten Stillstand), um einer Überhitzung
des Elektromotors vorzubeugen.


Sollte das eingehalten worden sein (was Sie nicht nachweisen können) und den Hersteller bzw. Bauhaus davon überzeugen können, kommt vermutlich der nächste Fallstrick (die regelmäßige Wartung....).

Bei einer Garantie (freiwillige Leistung des Herstellers / Händlers) ist es leider nun mal so, dass wenn dieser keine Lust hat etwas auf Garantie zu machen, man diesen schwer davon überzeugen kann es doch zu tun, besonders wenn man die Garantiebedingungen nicht kennt.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anreusch
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Ok, soweit so gut.
Ich werd morgen mal vorbei gehen und nach den Garantiebedienungnen fragen.

Wie sieht es mit dem Verlangen von 45€zu, für die Rücksendung des auseinandergebauten Kompressors?

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von Bedienungsanleitung):
• Dieser Kompressor wurde für einen Intervallbetrieb wie auf dem
Schild der technischen Daten angegeben konstruiert (S3-25 bedeutet
z. B. 2,5 Minuten Betrieb und 7,5 Minuten Stillstand), um einer Überhitzung
des Elektromotors vorzubeugen.

Schlichtweg ein Teil wo nicht mal ausreicht mit dem Schlagschrauber die Räder zu wechseln. Gut das wurde ja angegeben, somit ist der Hersteller raus.
Zitat (von Anreusch):
Wie sieht es mit dem Verlangen von 45€zu, für die Rücksendung des auseinandergebauten Kompressors?

Die wird man wohl auch begleichen müssen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119470 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von Anreusch):
Da der Kompressor aber noch soviel Druck aufbaute um damit Reifen aufzupumpen wollte ich ihn zurück haben, aber sie verlangen dafür 45€.

Handling, Verpackung, Versand - das kostet halt was.

Man kann sich jetzt natürlich darüber streiten, dann dauert es halt alles ein paar Moante länger ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Leichenfledderei!

-- Editiert von -Laie- am 10.07.2018 13:33

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