Kompliziertes Kautions Thema

24. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
go477034-13
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kompliziertes Kautions Thema

Hallo erst mal!

Erstens mal eins vorweg. Ich bin mir nicht mal 100% sicher ob dieses Thema in den Bereich Mietrecht fällt. Oder ob man es (sollte der Fall eintreten) eher unter einer anderen Rubrik laufen.
Ich versuche es so kurz wie möglich zu erklären.

2 bekannte von mir waren zusammen Hauptmieter einer Wohnung
Zu diesem Zeitpunkt war ich auf Wohnungs/WG-Zimmer suche
Bekannter A ist sehr kurzfristig ausgezogen
Ich habe sein Zimmer übernommen
Ich habe dem Bekannten A die Kaution bezahlt (als Überweisung)
Plan war, dass ich in den Mietvertrag komme und dann später im Falle eines Auszugs die Kaution welche sonst Bekannten A zurückbekommen hätte an mich gegangen ist
Es ist allerdings niemals dazu gekommen, dass ich in den Mietvertrag gekommen bin
Mittlerweile sind Bekannter B und ich ausgezogen
Bekannter B wird die Kaution ausgezahlt bekommen (evtl. hat er sie auch schon bekommen)

Am Ende war das Verhältnis zwischen mir und B relativ angespannt
Meine Befürchtung ist jetzt, dass er mir die Kaution nicht ausbezahlt oder mich für Schaden aufkommen lässt (die letzten 2 Monate war ich alleine in der Wohnung)
Es wurde nichts schriftlich festgehalten (ich weiß, dass das nicht besonders klug war). Ich kann nur nachweisen, dass ich an Bekannten A die Kaution überwiesen habe. Von diesem könnte ich wohl auch eine Bestätigung davon bekommen.

Es geht hier um 1500€
Ich habe aktuell keine Rechtschutzversicherung
Was kann/sollte ich machen wenn B mir mitteilt, dass er mir kein Geld auszahlen wird oder meine Anfragen komplett ignoriert?

Viele Grüße und Danke schon mal für alle konstruktiven Kommentare

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von go477034-13):
Was kann/sollte ich machen wenn B mir mitteilt, dass er mir kein Geld auszahlen wird oder meine Anfragen komplett ignoriert?
Sofern die Kommunikation mit A noch klappt, würde ich empfehlen, zunächst von diesem eine Bestätigung einzufordern. A soll bestätigen, dass er seinen Kautionsanteil von dir erhalten hat und daher seine Rechte an der Kaution an dich abtritt. Dann hast du zumindest mal etwas gegenüber B in der Hand.

Zum Rest erstmal die Nachfrage: Wann wurde die Wohnung an den Vermieter zurückgegeben? Ist das mehr oder weniger als 6 Monate her? Denn der Vermieter hat bis zu 6 Monate Zeit, über die Kaution abzurechnen. Vorher macht in der Regel ein Vorgehen gegen den Vermieter keinen Sinn.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Vorher macht in der Regel ein Vorgehen gegen den Vermieter keinen Sinn.

Nachher übrigens auch nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go477034-13
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Cauchy
Vielen Dank schon mal für die Antwort
Zum Ende des Monats sind es dann genau 6 Monate.
Ich hab bis jetzt auch noch nicht angefragt bei Bekannten B allerdings gab es zum Auszug schon so Andeutungen seinerseit welche darauf hinschließen ließen, dass es hier noch Ärger geben könnte. Vor allem auch, dass er Entstandene Kautionseinbehalt des Vermieters auf mich abwälzen würde.

Mit Bekannten A gab es keinerlei Probleme die Bestätigung sollte ich also bekommen können.

@ werner_r
Geben den Vermieter selber will ich auch gar nicht vorgehen.
Wenn dann gegen den Bekannten

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