Komissionsverkauf und Hufbeschlag

2. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Clary1986
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Komissionsverkauf und Hufbeschlag

Hallo,

ich hoffe es gibt hier jemanden der mir einen Rat geben kann. Anfang Januar brachte ich ein Islandpferd zu einem bekannten Trainer um es in Kommission zu verkaufen. Dabei wurde mehrmals betont, dass das Pferd nur an Menschen unter 70 Kilo verkauft werden darf ( Isländer, 1,36m und sehr schmal). Die Trainerin stimmte uns zu und gab an, ihn nur an leichte Reiter anzubieten. Wir haben es leider nicht in den Kommissionsvertrag geschrieben.
Eine Woche nach dem er bei der Trainerin ankam wurde er, wie ich erst im Nachhinein erfahren hab, umbeschlagen. Das Pferd wurde von uns absolut professionell fachgerecht und frisch beschlagen übergeben, wir sagten extra, dass wir keinen Sonderbeschlag wünschen. Dieser Beschlag wurde von dem Mann der Trainerin durchgeführt, der kein Hufschmied oÄ ist. Dieser Beschlag wurde uns jetzt noch in Rechnung gestellt !! Am Wochenende bekamen wir dann den Anruf das Pferd wäre verkauft. Die Kaufabwicklung fand komplett über die Trainerin statt und wir wunderten uns schon, warum wir nicht hinzugezogen wurde. Nach erhalt des Vertrages habe ich mich etwas auf Facebook umgeschaut und bin musste feststellen, dass der Wallach an eine stark übergewichtige Frau verkauft wurde min. 90kg. Die Trainerin argumentierte damit, dass sie darauf geachtet hätte, dass das Pferd dabei nicht 'in die Knie' ginge und meinte sie hätte sich nichts zu Schulden kommen lassen.
Ich bin stinksauer und überlege was ich tuen kann. Gibt es generell die Möglichkeit der Rückabwicklung des Kaufvertrages?
Kann man die Trainerin zur Rechenschaft ziehen?
Ich werde den Beschlag definitiv nicht bezahlen, da er gegen meinen ausdrücklichen Willen stattfand. Ich überlege dazu Anzeige zu erstatten wegen dem verstoß gegen das Hufbeschalgsgesetz. Hat das schon mal jemand gemacht und hat das Erfolgsaussichten?

Vorab schon einmal vielen Dank
Gruß

Clara S.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Clary1986):
Gibt es generell die Möglichkeit der Rückabwicklung des Kaufvertrages?
Kann man die Trainerin zur Rechenschaft ziehen?

Kommt darauf an, was genau mit der Vermittlerin vereinbart wurde und was sich beweisen lässt.



Zitat (von Clary1986):
Ich überlege dazu Anzeige zu erstatten wegen dem verstoß gegen das Hufbeschalgsgesetz.

Eventuell hat er es - wie im HufBeschlG vorgesehen - unter entsprechender Aufsicht gemacht?
Aber ja, man kann (und sollte) Anzeige erstatten.



Zitat (von Clary1986):
dass das Pferd nur an Menschen unter 70 Kilo verkauft werden darf

Macht aus dreifacher Sicht keinen Sinn.
1.) bindet so etwas nicht, wenn der Käufer das Pferd weiterverkauft.
2.) ist es total irrelevant, wieviel der Käufer wiegt. Weil es dem Pferd egal ist und es dadurch keinen Schaden erleidet.
3.) können Menschen auch mal recht schnell zunehmen



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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