Hallo,
vor unserer Reise nach Sylt haben wir unsere Koffer per DHL verschickt. Diese kamen auch pünktlich an, jedoch mussten wir bei unserer Anreise feststellen, dass ein Koffer beschädigt war. Mit diesem Koffer sind wir dann auch sofort zu DHL gegangen und er wurde dann für 2 Tage zum feststellen des Schadens einbehalten.
Da der Koffer "nur" äußerlich beschädigt war/ist konnten wir ihn für den Rücktransport zwar noch einmal benutzen, da er sich jedoch nicht mehr rollen lässt ist er nun unbrauchbar. Noch während unserers Urlaubs schickte uns DHL eine Schadensmeldung zu, mit der Bitt den Kaufbeleg beizulegen. Dies haben wir auch sofort erledigt.
Nun kam ein schreiben, dass DHL nach § 429
, Abs. 1 Handelsgesetzbuch nur den Zeitwert des Koffers erstatten und der Koffer kein Zeitwert mehr hätte.
Der Koffer ist 2 Jahre alt, hat 90€ gekostet und wurde vor der Sylt Reise nur 1 mal benutzt. Wieso sollte der Koffer nach so kurzer Zeit keinen Zeitwert mehr haben? In der AGB von DHL steht zudem, dass der Koffer bei Beschädigung bis zu 500€ versichert sei. Ist dies so richtig, dass der Koffer nun keinerlei Wert mehr hat?
Ich finde dies extrem ärgerlich, da gibt man einen (fast) neuen Koffer ab und bekommt Schrott zurück und dann wird nicht einmal was erstattet.
Hat jemand ähnlich Erfahrungen gemacht und/oder kann mir weiterhelfen?
Vielen Dank schonmal für die Hilfe!
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Koffer nach Transport beschädigt
15. Juli 2014
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Frage vom 15. Juli 2014 | 10:46
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Koffer nach Transport beschädigt
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 15. Juli 2014 | 16:57
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
quote:
In der AGB von DHL steht zudem, dass der Koffer bei Beschädigung bis zu 500€ versichert sei.
Das bedeutet aber nur, daß eingetretener Schaden bis maximal 500 EUR übernommen wird. Ist der eingetretene Schaden Null, weil die beschädigte Sache keinen Restwert hat, bekommt man auch nichts.
quote:
Ist dies so richtig, dass der Koffer nun keinerlei Wert mehr hat?
Nein, nach 2 Jahren dürfte der Restwert nur dann Null betragen, wenn der Koffer schon vorher über den üblichen Gebrauch hinaus verschlissen gewesen wäre.
2 Jahre Abschreibung wird man selbst bei Koffern nicht annehmen können, mindestens 3 dürften es auch dort sein.
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