Hallo,
uns ist bei einem Flug am 01. Oktober ein aufgegebener Koffer verloren gegangen. Der finanzielle Schaden ist überschaubar und der Schadenersatzanspruch für uns deshalb nur zweitrangig. Viel mehr wollen vor allem unbedingt das Gepäckstück wieder finden, da es für uns sehr wichtige persönliche Gegenstände enthält.
Leider haben wir den Eindruck, dass die Fluggesellschaft sich nur "halbherzig" um die Suche kümmert.
Gibt es eine Möglichkeit, die Fluggesellschaft zur sorgfältigen Suche zu verpflichten, bzw. die bisherigen Suchbemühungen zu erfahren?
Hinzu kommt, dass am Zielflughafen durch einen Tippfehler die falsche Gepäckabschnittsnummer in den Verlustbericht eingetragen wurde, so dass einige Wochen lang mit der falschen Nummer gesucht wurde. Deshalb halte ich es für angebracht, dass die Fluggesellschaft jetzt erneut mit der richtigen Nummer sucht. Auf entsprechende Bitten erhalten wir jedoch nur nichtssagende Standardantworten.
Deshalb die Frage: Kann man juristisch (oder auf andere Weise) eine intensivere Suche einfordern, bzw. nachweisen lassen?
Koffer nach Gepäckverlust wieder finden
8. November 2017
Thema abonnieren
Frage vom 8. November 2017 | 22:50
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Koffer nach Gepäckverlust wieder finden
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 8. November 2017 | 23:20
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatGibt es eine Möglichkeit, die Fluggesellschaft zur sorgfältigen Suche zu verpflichten, :
In dem man mit ihr einen Vertrag (gegen Übernahme der Kosten) darüber abschließt.
Zitatbzw. die bisherigen Suchbemühungen zu erfahren? :
Durch anfragen bzw. auffordern.
Da beides aber vom Erfolg her unrealistisch ist, wird einem außer abwarten nichts übrig bleiben.
DIe Fluggesellschaft hat mit der Eingabe der Daten ins Suchsystem ihre Pflicht getan, zu mehr wird man sie auch juritisch wohl nicht animieren können.
#2
Antwort vom 9. November 2017 | 15:51
Von
Status: Bachelor (3253 Beiträge, 1810x hilfreich)
Hallo,
natuerlich haftet die Fluggesellschaft fuer verlorengegangenes Gepaeck.
Hat man sich denn schon dazu geaeussert, wie man Sie zu entschaedigen beabsichtigt?
Zitat:..... da es für uns sehr wichtige persönliche Gegenstände enthält......
Ueberall kann man nachlesen, dass man wertvolle Gegenstaende nicht ins normale Gepaeck packen soll, sondern immer ins Handgepaeck. Also gehen Sie davon aus, dass man hier keine Ruecksicht nehmen wird.
Viele Gruesse
bernardoselva
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Reiserecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 10. November 2017 | 15:39
Von
Status: Gelehrter (10655 Beiträge, 4201x hilfreich)
Zitatnatuerlich haftet die Fluggesellschaft fuer verlorengegangenes Gepaeck. :
Das bestreiten weder Fluggesellschaft noch der TE.
Der TE will aber gar keine Entschädigung, da die Dinge im Koffer monetär nur von geringen Wert waren, er möchte den Koffer da der Inhalt hohen persönlichen Wert hat.
#4
Antwort vom 10. November 2017 | 16:25
Von
Status: Bachelor (3253 Beiträge, 1810x hilfreich)
Zitat......er möchte den Koffer da der Inhalt hohen persönlichen Wert hat...... :
Und das interessiert die Airline nicht die Bohne und auch keine Versicherung kuemmert sich um so etwas! Weshalb auch? Hier wird ausschliesslich nur der Zeitwert des abhanden gekommenen Gepaeckes ermittelt und entschaedigt.
Liebgewonnene Gegenstaende bleiben zuhause, man sollte sich vor dem Flug informieren - was ist wenn........ Da waere man dann ganz schnell auf den Trichter gekommen was entschaedigt wird und was nicht.
#5
Antwort vom 11. November 2017 | 15:06
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatIn dem man mit ihr einen Vertrag (gegen Übernahme der Kosten) darüber abschließt. :
Verstehe ich das richtig, dass ich mich (oder per Anwalt) an die Fluggesellschaft wenden kann und diese gegen extra Bezahlung mit einer "intensiveren" Suche beauftragen kann? Bieten die FG so etwas an? Oder wie ist das zu verstehen?
#6
Antwort vom 11. November 2017 | 17:05
Von
Status: Bachelor (3253 Beiträge, 1810x hilfreich)
Zitat......Bieten die FG so etwas an?...... :
Mit FG meinen Sie wohl Fluggesellschaften. Also, mir ist nicht bekannt das man eine Airline mit einer 'Intensivsuche' beauftragen kann.
Da ist weiterer Aerger doch vorprogrammiert. Was ist, wenn man nicht fuendig wird, dann beginnt das Gekaebbel um die Kosten. Und bitte schoen, wo soll man suchen. Das Gepaeck kann durch bloede Umstaende am anderen Ende der Welt gelandet sein, das kann kein Mensch ergruenden. Vielleicht wird Ihr Koffer in einem Jahr in Osaka oder sonstwo zur Versteigerung freigegeben, weil das Stueck dort, aus welchen Gruenden auch immer, auftauchte.
Zum Glueck passieren Totalverluste ausgesprochen selten, aber wenn es passiert, dann ist das Gepaeck meistens weg. Waere Ihr Koffer auffindbar, dann waere er laengst gefunden und Ihnen zugestellt worden.
Viele Gruesse
bernardoselva
#7
Antwort vom 11. November 2017 | 23:21
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatBieten die FG so etwas an? :
Müsste man anfragen.
ZitatOder wie ist das zu verstehen? :
Meine Einschätzung hatte ich ja schon gegeben
ZitatDa beides aber vom Erfolg her unrealistisch ist, wird einem außer abwarten nichts übrig bleiben. :
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Und jetzt?
Schon
267.052
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
10 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten