Hallo zusammen,
zuerst zu meiner Person, bin 20 Jahre, keine Vorstrafen und Puplic Management Student.
habe eine Vorladung von der Polizei
bekommen. Es handelt sich um folgendes: Ich hatte eine Auseinandersetzung mit jmd. und wir haben uns beschimpft und irgendwann bin ich explodiert und habe ihn zwei Ohrfeigen verpasst. Am Tatort gab es keinerlei Zeugen!
Werde jetzt als Beschuldigter gem. § 223 Körperverletzung und gem. § 185 Beleidigung, zum Revier eingeladen.
Meine Frage jetzt, wie kann ich am besten aus dieser Sache rauskommen ohne hohe Geldstrafen, oder noch besser ohne einer Anzeige davon zu kommen, bin verzweifelt bereue es jetzt sehr..
LG Jens
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Körperverletzung wegen einer Ohrfeige
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hi,
ohne eine Anzeige kommen Sie schon mal gar nicht raus - was glauben Sie denn, warum Sie vorgeladen sind, wenn nicht wegen einer Anzeige? Insofern gäbe es drei Varianten:
1. Nicht hingehen, Anwalt nehmen (Achtung: Der kostet Geld!)
2. Hingehen, Vorgang schildern, Gegenanzeige wg. Beleidigung erstatten
3. Versöhnen, evtl. entschuldigen, und darauf einigen, daß der andere seine Strafanträge zurücknimmt (das ist das, was der Volksmund fälschlich "Anzeige zurückziehen" nennt).
Gruß vom mümmel
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Ich würde behaupten er hat auch zwei Ohrfeigen verteilt :-) Da das ein Antragsdelikt ist, könnten dann beide zurückziehen.
Ansonsten steht man zu seinen Taten und erträgt die Strafe
K.
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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"
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Hi,
das wäre dann falsche Beschuldigung, eine weitere Straftat - solche Tipps sind reichlich fahrlässig.
Gruß vom mümmel
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Brauche dringend mehr qualifierzte Antworten und Tips!
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Ich würde dir auch eher zu der Variante "Entschuldigen und sich einigen" raten. Solch ein Vermerk im Ermittlungsverfahren führt mit höchster Wahrscheinlichkeit zur Einstellung der Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft.
Aber auch ein Nichtstun hätte gute Aussichten auf eine Einstellung; die Staatsanwaltschaft bzw. die Gerichte haben genug zu tun, als dass sie wegen Nichtigkeiten Anklage erheben.
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