Hallo miteinander,
Folgendes ist passiert: Ich hatte auf einer Feier eine Schlägerei mit einer Person. Dabei hat die Person mich mit einer Flasche ins Gesicht geschlagen. Mir wurde die Backe genäht und ich habe eine Platzwunde auf der Stirn. Die Schlägerei ist entstanden, als ich diese Person geschubst habe, woraufhin er ausgetickt ist. Es war viel Alkohol im Spiel und ich kann mich auch an kaum etwas erinnern.
Meine Frage ist, wenn ich diese Person anzeige, könnte ich dann auch bestraft werden? Weil ich schon vorher wegen gefährlicher Körperverletzung aufgefallen bin.
Grüße Retro
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Körperverletzung - wenn ich diese Person anzeige, könnte ich dann auch bestraft werden?
1. Januar 2010
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Frage vom 1. Januar 2010 | 20:13
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 2x hilfreich)
Körperverletzung - wenn ich diese Person anzeige, könnte ich dann auch bestraft werden?
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 2. Januar 2010 | 16:25
Von
Status: Unbeschreiblich (32921 Beiträge, 17283x hilfreich)
Hi,
das kommt darauf an, wie heftig Sie ihn geschubst haben. War es nicht allzu heftig, würde wohl § 60 StGB
, "Absehen von Strafe", angewandt werden.
Gruß vom mümmel
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#2
Antwort vom 4. Januar 2010 | 23:56
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 1x hilfreich)
Hi,
mich würde Interessieren warum du ihn geschubst hast!!!Unter Alkohol!?
Gruß
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