Körperverletzung - Wann schwer wann Nicht ?!

3. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
d3structor
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 3x hilfreich)
Körperverletzung - Wann schwer wann Nicht ?!

Ich habe die Suche bereits genutzt aber nichts gefunden .

Meine Frage ist wann handelt es sich um reine Körperverletzung und ab wann handelt es sich um schwere Körperverletzung.

Ich habe nachdem ich Angegriffen wurde (Faustschlag von hinten) mich umgedreht und dem ANgreifer mit einem einzigen Faustschlag (also nicht mehrfach eingeschlagen o.ä ) niedergestreckt .

Was habe ich zu erwarten ?

-- Editiert von d3structor am 03.01.2006 17:57:54

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

§ 223 StGb --> einfache Körperverletzung
§ 224 StGB --> gefährliche Körperverletzung: ist dann gegeben, wenn der Täter die Tat mit einer Waffe oder einem gef. Werkzeug begeht, mittels Gift, gemeinschaftlich und anderen Varianten.

§ 226 StGB --> schwere Körperverletzung: ist dann gegeben, wenn das Opfer eine dauerhafte Verletzung hat, die nicht mehr heilt, also zum Beispiel ein Auge, Ohr oder sonstige Gliedmaßen verliert, aber auch, wenn eine dauerhafte Entstellung zurückbleibt (Brandverletzung z.B.)

In dem von dir beschriebenen fall dürfte es sich wohl um eine einfache Körperverletzung gemn. § 223 StGB handeln.

Ob sie durch Notwehr gerechtfertigt ist, kann ich aber nicht sagen, dafür ist der sachverhalt zu unklar.

Gruß Justice

-----------------
"justice"

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#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Einverstanden. Nach Notwehr klingt der dünne Sacherhalt aber eher nicht. Der Angriff war ja zu diesem Zeitpunkt schon vorbei.

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#3
 Von 
d3structor
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 3x hilfreich)

Naja ob er vorbei war ist die Frage .... ich habe mich wirklich direkt umgedreht und zugeschlagen . Eine reine Reflex Handlung wodurch natürlich auch keine Gedenkzeit o.ä war. Ging also alles sehr schnell und er hatte fast keine Möglichkeit überhaupt ein 2tes mal zu schlagen !

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#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Ein Reflex ist eine ungewollte Bewegung, die durch Nervenreize ausgelöst wird. Wenn man sich umdreht und einen anderen mit der Faust niederstreckt ist das kein Reflex sondern schlichtweg eine Körperverletzung, die durch Notwehr gerechtfertigt sein kann. Das ist sie aber nur, wenn der Angriff des anderen gerade stattfindet oder unmittelbar bevorsteht. Und ob das der Fall ist kann man nicht wissen, wenn der andere hinter einem steht.

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#5
 Von 
d3structor
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 3x hilfreich)

Aber ist es den nicht nachvollziehbar , dass man in einer solchen Situation nicht sonderlich viele Möglichkeiten der Verteidgung hat ?

Also meinst du , dass ich das nicht als Notweh / Verteidigung auslegen kann ?
Bzw. das von der Staatsanwaltschaft so ausgelegt wird ...

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#6
 Von 
holiday357
Status:
Praktikant
(739 Beiträge, 114x hilfreich)

@wastl: Nennt man dann antrainierte Abwehrbewegungen "reflexartig"?
Nach meinen 10 Jahren Kampfsport kenn ich das, dass ich ausweiche, oder nen Block stelle ohne bewusst zu handeln.

Ein Reflex ist das nicht, aber was dann?

Gruß Holger

PS: Ich meine bewusst nicht die Abwehr mittels Angriff. (Faustschlag oder so was!) ;)

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#7
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

wenn man damit mit notwehr durchkommen will, sollte man sich seine aussage extrem genau überlegen....

stichworte: Gegenwärtigkeit, drohender neuer Angriff, Verteidigungwillen....

-----------------
"justice"

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#8
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Was Sie meinen, holiday357, sind antrainierte Bewegungen, die gewissermaßen automatisch erfolgen. Ein Reflex ist, wenn Ihnen jemand aufs Knie schlägt, so dass der Unterschenkel hochschnellt. Das können Sie nämlich (hoffentlich) nicht verhindern. Ansonsten müssten Sie sich bei Ihrer Kampfausbildung erst recht die Frage gefallen lassen, ob ein solcher Faustschlag tatsächlich erforderlich war.

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#9
 Von 
Oettinger
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 20x hilfreich)

quote:
wastl schrieb:

Und ob das der Fall ist kann man nicht wissen, wenn der andere hinter einem steht.


Der Threadersteller schrieb doch im Eingangsbeitrag, er sei per Faustschlag von hinten angegriffen worden.

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#10
 Von 
holiday357
Status:
Praktikant
(739 Beiträge, 114x hilfreich)

@wastl: Das kenn ich, hab im Bio-Unterricht als Versuchsobjekt für den Kniesehnenreflex herhalten dürfen! ;)

Aber wie nennt und beurteilt man das, wenn aus einer trainierten Bewegung heraus unwillkürlich reagiert wird?

Wie gesagt, nicht im Sinne von 'Angriff ist die beste Verteidigung', sondern tatsächlich als Abwehrbewegung. Block oder ähnliches.

Gruß Holger

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#11
 Von 
d3structor
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 3x hilfreich)

Macht es den einen Unterschied ob ich es als Notwehr oder Verteidigung auslege ?
Es ist natürlich eine Verteidgung meinerseits gewesen nur glaube ich kaum , dass nach strafrecht ein Fasutschlag als Verteidigung angesehen wird (oder?)
Und ob die Bedrohung noch akkut ist .... naja sollte ich erst warten bis ernochmal ausholt oder wie kann man sowas feststellen ?

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#12
 Von 
holiday357
Status:
Praktikant
(739 Beiträge, 114x hilfreich)

Hier mal der Text:

§ 32
Notwehr

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.


Vergiss mal den Begriff Verteidigung.
Wenn Du jemanden schlägst ist das eine Körperverletzung.
Aber wenn das die einzige Möglichkeit ist einen Angriff abzuwehren, der, so steht es im Gesetz, rechtswidrig ist und gerade erfolgt, dann kann das als Notwehr angesehen werden.

Im Prinzip also abwarten bis der wieder ausholt...
Und nicht überreagieren und dem Angreifer alle Knochen brechen, das ist unverhältnismäßig.

Gruß Holger

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
JoB
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Also wo ist bitte der Sinn der Notwehr, wenn ich erst noch fragen muss: "Entschuldigung wars das oder möchten Sie mich nochmal schlagen, in diesem Fall würde ich sie nämlich gerne vorher niederstrecken?!"
Wenn mich jemand von hinten schlägt und ich drehe mich erst rum um nachzusehen ob er nochmal schlägt kann ich schon KO gehen das ist absolut unzumutbar!
Das einzig sinnvolle ist in der Drehung sofort zuzuschlagen bevor der andere noch eine Gelegenheit bekommt.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Ein einziger Faustschlag von hinten wäre in der Praxis in der Tat höchst ungewöhnlich. Die Regel ist doch eher der Beginn eines umfangreicheren Angriffs. Entsinne ich mich da falsch, oder tendiert die Rechtssprechung nicht eher dazu, daß man den Begriff der Notwehr nicht zu eng auslegen darf? Ich meine damit nicht Notwehrexzess

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#15
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Es gibt ja auch noch den Irrtum über Tatumstände (§16 STGB); wenn man den mit der Notwehr kombinieren kann, müßte doch derjenige, der eine Notwehrlage irrig annimmt straffrei ausgehen?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Ach diese elenden Irrtümer... ;)
Das ist doch ein Erlaubnistatbestandsirrtum, wenn ich mich so recht entsinne.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Richtig, in diesem Fall stellt sich der Täter einen Sachverhalt vor, bei dessen tatsächlichem Vorliegen die Tat gerechtfertigt wäre.

Es muß somit eine hypothetische Notwehrprüfung auf Grund der Sachverhaltswahrnehmung des Täters gemacht werden.

Ziemlich abgefahren in Klausuren... :)

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"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
d3structor
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 3x hilfreich)

@JoB
Genauso habe ich mir das auch gedacht nur das einzige was mir noch ein Fragezeichen im Kopf ist , ist die "Verhältnissmässigkeit". Ich meine in meinem Fall war es wirklich (man mag es glauben oder nicht) eine reine Affekt Handlung . Also ohne Nachdenken umgedreht und zugeschlagen (hätte Klitschko da gestanden hätte das auch nichts geändert). Daher ist es denke ich doch auch logisch , dass da nicht wie eine "kraftdosierung" stattgefunden hat. Dafür hätte ich ja über die Sache nachdenken müssen (um eine entsprechende "Härte" zu finden) was ich aber logischerweise im Affekt nicht mehr gemacht habe.

Das ist im Grunde nämlich meine Sorge. Aufgrund vieler Zeugen steht eigentlich eindeutig fest, dass er mich angegriffen hat und mich mich mehr oder weniger nur Verteidigt habe . Leider muss ich jedoch anerkennen , dass im Nachhinein die Schläge nicht wirklich in einem Verhältniss zueinander standen . Das habe ich aber nicht bewusst gemacht ..... :(

0x Hilfreiche Antwort

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