Körperverletzung, Polizisten treten Türe ein

7. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
throwaw4y
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Körperverletzung, Polizisten treten Türe ein

Hallo und guten Abend,
mein Mitbewohner ( der mich aus der Wohnung raushaben will ) hat gestern vor dem Badezimmer auf mich gewartet und mir den Weg zu meinem Zimmer versperrt, nachdem ich ihn dann wegschubste nahm er mich in einen Würgegriff und ich wurde kurz ohnmächtig danach kam es zum Kampf. Ich konnte mich in mein Zimmer retten und hab die Tür abgeschlossen.
Zehn Minuten später kam die Polizei, die ich auch schon angerufen habe. Nachdem ich meine Tür nicht aufmachen wollte haben die Polizisten, die Tür eingetreten und mich mit dem Knie im Rücken zu Boden gestoßen sowie Handfesseln angelegt. Mein Mitbewohner hatte ihnen erzählt ich hätte ihn mit einer Flasche angegriffen.
Mein Mitbewohner wusste das ich alkoholsiert war und hatte den Moment perfekt abgestimmt eine Reaktion aus mir rauszuholen. Die Beamten sagten das Anzeige gegen ihn sowie mich gestellt wurde. Ich muss morgen zum Arzt und mir ein Attest holen, durch den Würgegriff tut mir das Schlucken weh und ich habe eine Platzwunde auf dem Kopf. Ich kann mir keinen Anwalt leisten und möchte eine schriftliche Stellungnahme abgeben da ich nicht zum Vorladungstermin erscheinen möchte. Was ist das schlimmste was mir ohne Anwalt passieren kann?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von throwaw4y):
Was ist das schlimmste was mir ohne Anwalt passieren kann?

Immer diese sinnlosen Fragen...
Aber bitte:
Worst Case wäre eine mehrjährige Haftstrafe wegen Verurteilung durch ein Gericht, weil man den Mitbewohner mit einem gefährlichen Gegenstand/einer Waffe angegriffen und Widerstand gegen Polizeibeamte geleistet hat.
Schlicht weil man sich in der Stellungnahme um Kopf und Kragen geredet hat.


Wenn man na realistischen Prognosen interessiert ist, dann müsste man mindestens noch wissen, wie das Alter zum Tatzeitpunkt war und was an Vorstrafen vorhanden wäre.



Zitat (von throwaw4y):
Ich kann mir keinen Anwalt leisten

Beratungshilfe gibt es auch im Strafrecht, es wäre zu überlegen diese zu nutzen. Der obulus ist mit wie ich meine 15 EUR recht gering.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
Was ist das schlimmste was mir ohne Anwalt passieren kann?
Anklage wegen versuchten Mordes. Dann würden Sie allerdings einen Anwalt gestellt bekommen. Eine Verurteilung etwa wegen (versuchter) gefährlicher Körperverletzung ist aber auch ohne Anwalt möglich und kann immer noch eine Freiheitsstrafe (mit Bewährung) einbringen. Ich würde hier also nicht scherzen wollen.

Was hier realistischerweise droht, kann niemand sagen, da Sie sich Ihrer eigenen Schilderung nach überhaupt nicht strafbar gemacht haben, es aber maßgeblich darauf ankommen wird, was der Mitbewohner bei seiner Vernehmung behaupten wird. Das kann hier natürlich niemand vorhersagen. Auch nicht, was man ihm davon glauben wird. Die Justiz hat aber im Allgemeinen viel Erfahrung damit, Schilderungen von Angriffen auf Glaubwürdigkeit zu prüfen, insbesondere wenn ein Motiv für eine Falschbeschuldigung plausibel ist.

Das mit der schriftlichen Einlassung würde ich auch so machen, wenn ich keinen Anwalt hätte. Eventuell gibt es aber einen Anwalt, wenn man (u.a. wegen der Wohnsituation) mal Beratungshilfe beantragt. Sowieso würde ich zusehen, dass ich eine neue Wohnung finde.

Das Nicht-Öffnen der Tür war vielleicht etwas ungeschickt.

1x Hilfreiche Antwort

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