Kleinunternehmen anmelden ohne Wohnsitz in Deutschland

17. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb377907-30
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 10x hilfreich)
Kleinunternehmen anmelden ohne Wohnsitz in Deutschland

Hallo,
wollte fragen, ob es moeglich ist ein Kleinunternehmen in Deutschland ohne dortigen Wohnsitz anzumelden?
Dieses Unternehmen sollte hauptsaechlich dazu fungieren, Waren in Deutschland und Europa umsatzsteuerbefreit einzukaufen und an ein Unternehmen im Ausland weiterzuveraeussern(Zahnarztpraxis).
Beispielsweise sollte von diesem Unternehmen Maschinen aus dem Ausland umsatzsteuerbefreit eingekauft werden und auf die Philippinen umsatzsteuerfrei weterversendet werden. Da viele Haendler nicht direkt auf die Philippinen liefern, ermoeglicht meine "Idee" eine Loesung dieses Problems.
Ist dieses Konstrukt legal, zumal viele Waren teuer eingekauft werden und guentiger auf die Philippinen weiterveraeussert werden um den Status des Kleinunternehmens beibehalten zu koennen(Umsatzsteuerfreibetrag 17500 Euro)?

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9 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von fb377907-30):
wollte fragen, ob es moeglich ist ein Kleinunternehmen in Deutschland ohne dortigen Wohnsitz anzumelden?

In Deutschland kann man keine Kleinunternehmen anmelden, nur Unternehmen.

Ein Unternehmen benötigt keinen "Wohnsitz" nur eine "Geschäftsadresse" (z.B in einem Büro). Diese muss eine ladungsfähige Adresse sein, also Straßenanschrift und jemand mit entsprechender Empfangsvollmacht für Postsendungen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb377907-30
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 10x hilfreich)

ok, danke, wie steht es um diese Fr<age: Dieses Unternehmen sollte hauptsaechlich dazu fungieren, Waren in Deutschland und Europa umsatzsteuerbefreit einzukaufen und an ein Unternehmen im Ausland weiterzuveraeussern(Zahnarztpraxis).
Beispielsweise sollte von diesem Unternehmen Maschinen aus dem Ausland umsatzsteuerbefreit eingekauft werden und auf die Philippinen umsatzsteuerfrei weterversendet werden. Da viele Haendler nicht direkt auf die Philippinen liefern, ermoeglicht meine "Idee" eine Loesung dieses Problems.
Ist dieses Konstrukt legal, zumal viele Waren teuer eingekauft werden und guentiger auf die Philippinen weiterveraeussert werden um den Status des Kleinunternehmens beibehalten zu koennen(Umsatzsteuerfreibetrag 17500 Euro)?

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Ist dieses Konstrukt legal, zumal viele Waren teuer eingekauft werden und guentiger auf die Philippinen weiterveraeussert werden um den Status des Kleinunternehmens beibehalten zu koennen Unternehmenszweck ist also das Verschenken von Geld?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von fb377907-30):
Ist dieses Konstrukt legal, zumal viele Waren teuer eingekauft werden und guentiger auf die Philippinen weiterveraeussert werden um den Status des Kleinunternehmens beibehalten zu koennen(Umsatzsteuerfreibetrag 17500 Euro)?

Abgesehen davon, das das betriebswirtschaftlich absoluter Unfug ist, dürfte sich auch die Steuerfahnung für eine derart "kreative Steuergestaltung" interessieren.
Sofern man niemals wieder in das Gebiet der EU einreisen will, wäre das aber wohl nicht relevant.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von fb377907-30):

wollte fragen, ob es moeglich ist ein Kleinunternehmen in Deutschland ohne dortigen Wohnsitz anzumelden?

Vom "Reisegewerbe" mal abgesehen setzt eine Gewerbeanmeldung eine Betriebsstätte in Deutschland voraus. "Kleinunternehmen" ist ein Begriff aus dem Umsatzsteuerrecht. Die Kleinunternehmerregelung hängt von der Höhe des Jahresumsatzes ab.
Zitat:
Dieses Unternehmen sollte hauptsaechlich dazu fungieren, Waren in Deutschland und Europa umsatzsteuerbefreit einzukaufen und an ein Unternehmen im Ausland weiterzuveraeussern(Zahnarztpraxis).

Das wird so nicht funktionieren.
Zitat:
Beispielsweise sollte von diesem Unternehmen Maschinen aus dem Ausland umsatzsteuerbefreit eingekauft werden und auf die Philippinen umsatzsteuerfrei weterversendet werden. Da viele Haendler nicht direkt auf die Philippinen liefern, ermoeglicht meine "Idee" eine Loesung dieses Problems.

Das kann man zweifellos machen, nur nicht "umsatzsteuerbefreit". Da aber im Nicht-EU-Ausland erzielte Umsätze ohnehin umsatzsteuerfrei sind, stellt sich die Frage irgendwie nicht.
Zitat:
Ist dieses Konstrukt legal, zumal viele Waren teuer eingekauft werden und guentiger auf die Philippinen weiterveraeussert werden um den Status des Kleinunternehmens beibehalten zu koennen(Umsatzsteuerfreibetrag 17500 Euro)?

1. Existenzgründerberatung, z.B. bei der IHK
2. Termin beim Steuerberater (steuerliche Gestaltung)
3. Termin beim Rechtsanwalt (Vertragsgestaltung im internationalen Handel)

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb377907-30
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat:

Das kann man zweifellos machen, nur nicht "umsatzsteuerbefreit". Da aber im Nicht-EU-Ausland erzielte Umsätze ohnehin umsatzsteuerfrei sind, stellt sich die Frage irgendwie nicht.

Genau, im nicht- eu ausland erzielte Umsaetze sind eh umsatzsteuerbefreit, somit verstehe ich nicht, was an diesem Konstrukt illegal ist, da dem deutschen Staat bzw. der Eu keinerlei Schaden entsteht, ganz im Gegenteil. Der Grund für dieses Konstrukt ist eurpäische Waren einkaufen und exportieren zu können was mit einer auslaendischen Adresse nicht ohne weiteres moeglich waere(in diesem Fall).

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von fb377907-30):
Zitat:

Das kann man zweifellos machen, nur nicht "umsatzsteuerbefreit". Da aber im Nicht-EU-Ausland erzielte Umsätze ohnehin umsatzsteuerfrei sind, stellt sich die Frage irgendwie nicht.

Genau, im nicht- eu ausland erzielte Umsaetze sind eh umsatzsteuerbefreit, somit verstehe ich nicht, was an diesem Konstrukt illegal ist, da dem deutschen Staat bzw. der Eu keinerlei Schaden entsteht, ganz im Gegenteil.

Illegal ist es auch nicht, nur kann man nicht in Deutschland seinen gewöhnlichen Wohnsitz haben und als Gewerbetreibender von Deutschland aus im Land X Waren kaufen und in das Land Y weiterverkaufen, ohne in Deutschland ein Gewerbe anzumelden...

Das ist dann "illegal", weil ordnungswidrig.

Aber erstmal müssen hier verschiedene Dinge auseinandergehalten werden, die im EP munter durcheinandergewürfelt werden.

1. "Kleinunternehmen".

Gibt es nicht. Es gibt nur eine "Kleinunternehmerregelung" im Umsatzsteuerrecht. Die gilt für in Deutschland ansässige Umsatzsteuerpflichtige.

2. Man kann als natürliche Person ein Gewerbe anmelden. Das muss dort gemacht werden, wo das Gewerbe ausgeübt wird.

Beispiel: Herr X wohnt in Frankfurt. Er möchte Waren in Brasilien kaufen und nach Japan weiterverkaufen.

Dann muss er in Frankfurt ein Gewerbe anmelden, Im- und Export. Gibt's vieltausendfach.

Herr X ist damit in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Setzt er mehr als 17.500 €/Jahr um, ist er umsatzsteuerpflichtig, darunter kann er auf Umsatzsteuerveranlagung optieren. Ob das sinnvoll ist, klärt Herr X für den konkreten Fall mit seinem Steuerberater. Einfuhrumsatzsteuer kann beim Vorsteuerabzug geltend gemacht werden.

3. Man kann ein Unternehmen als juristische Person gründen. Eine GmbH z.B. Das kann man auch im Ausland machen. Man gründet z.B. eine Ltd. in England.

Auch als Ausländer ohne Wohnsitz kann man in Deutschland eine GmbH gründen, die Gesellschafter müssen nicht in Deutschland leben. Auch der GmbH-Geschäftsführer muss nicht unbedingt in Deutschland seinen Wohnsitz haben. Die deutsche GmbH kann auch ihren Geschäftssitz in Ausland verlagern.

Das folgende zitiere ich mal der Einfachheit halber von anwaltskanzlei-online.de:

[color=green]Ausländer können genau wie Deutsche Geschäftsführer einer deutschen GmbH sein, auch wenn sie nicht in Deutschland wohnen.[/color]

[color=green]Warum ist das so? Zu dieser Frage finden sich keine besonderen Regelungen im GmbH-Gesetz. Das GmbH-Gesetz stellt keine besonderen Anforderungen an die Staatsangehörigkeit des Geschäftsführers, an seinen Wohnsitz oder gar an seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort. In dem GmbH-Gesetz ist nicht einmal etwas zu der Frage, ob der Geschäftsführer der deutschen Sprache mächtig sein muss, geregelt.[/color]

[color=green]Interessant ist, dass eine GmbH nach dem MoMiG ihren Verwaltungssitz jetzt auch ins Ausland verlegen darf. Daher könnte eine GmbH ihre Geschäfte sogar durch einen im Ausland wohnenden Geschäftsführer vom Ausland aus führen. Das ist nach der Änderung des GmbH-Gesetzes unstreitig und allgemein anerkannt.[/color]

[color=green]Die Einschränkungen ergeben sich aus der Praxis. Der Geschäftsführer muss nämlich tatsächlich und immer in der Lage sein, seine gesetzlichen Pflichten zu erfüllen. Der Geschäftsführer muss gem. § 41 GmbH-Gesetz für die ordnungsgemäße Buchführung der Gesellschaft sorgen und zur Vermeidung der persönlichen Haftung gem. § 43 Abs. 3 GmbH-Gesetz ständig auf den Kapitalerhalt achten. In diesem Zuge muss der Geschäftführer gem. § 15a InsO auch jederzeit einer möglichen Insolvenzantragspflicht nachkommen können. Diese Anforderung erfüllen zu können ist meines Erachtens unabhängig vom Aufenthaltsort des Geschäftsführers bei gewissenhafter Organisation regelmäßig möglich. In Zeiten der modernen Kommunikationsmittel kann der Geschäftsführer sich „überall auf der Welt" die notwendigen Informationen zur Einhaltung der genannten Pflichten beschaffen.[/color]
Zitat:

Der Grund für dieses Konstrukt ist eurpäische Waren einkaufen und exportieren zu können was mit einer auslaendischen Adresse nicht ohne weiteres moeglich waere(in diesem Fall).

Wie gesagt: als Einzelgewerbetreibender kann man in Deutschland kein Gewerbe anmelden, ohne daß dieses Gewerbe in Deutschland seinen Sitz hat. Eine juristische Person mit Sitz in Deutschland kann man auch vom Ausland aus gründen.

Allerdings gäbe es deutlich einfachere Alternativen zu einer vom Ausland aus betriebenen GmbH o.ä. in Deutschland. Nämlich eine Ltd. im Vereinigten Königreich, oder in Malta, Zypern, Irland usw.usf.

Alle diese Konstellationen haben aber komplexe steuerliche und handelsrechtliche Auswirkungen - so etwas kann man nur mit einem guten Steuerberater und ggf. zusätzlich einem guten Rechtsanwalt analysieren und konzipieren.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb377907-30
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat:
llegal ist es auch nicht, nur kann man nicht in Deutschland seinen gewöhnlichen Wohnsitz haben und als Gewerbetreibender von Deutschland aus im Land X Waren kaufen und in das Land Y weiterverkaufen, ohne in Deutschland ein Gewerbe anzumelden...

Das ist dann "illegal", weil ordnungswidrig.

Aber erstmal müssen hier verschiedene Dinge auseinandergehalten werden, die im EP munter durcheinandergewürfelt werden.

aber ich moechte doch in Deutschland ein Gewerbe anmelden, ich bin jedoch wie erwaehnt nicht in Deutschland ansaessig,
habe jedoch eine Adresse auf die ich das Gewerbe anmelden kann, allen steuerlichen Pflichten kann ich natuerlich nachkommen.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
kinkel
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

in Estland kann man e-Resident(elektronischer Einwohner) werden und dann in der Botschaft seinen Ausweis(chipkarte) abholen. Damit kann man über das Internet eine Kapitalgesellschaft gründen (OÜ wie GmbH). auch kann man die Buchführung dort direkt online erledigen. Zudem werden thesaurierte Gewinne nicht besteuert. Es ist die beste Möglichkeit eine europäische Kapitalgesellschaft zu gründen. Kosten für die Buchführung Jahresabschluß sind sehr gering. **** informiert noch über die digitale Wertschöpfung die durch diese Möglichkeiten steuern spart. Auch gibt es **** **** und **** etc Agenture die einem weiterhelfen.

-- Editiert von Moderator am 20.08.2017 18:06

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