Kleinreparaturklausel - Wer kommt für Reparaturen auf ?

3. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
iracer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kleinreparaturklausel - Wer kommt für Reparaturen auf ?

Mieter A hat vor einer Woche seinem Vermieter eine Mängelanzeige wegen einer defekten Wohnungseingangstür gesendet und ihm eine Frist von 14 Tagen gesetzt.

Diese ist nun fast vorbei.

Mieter A sind nun einige weitere Mängel aufgefallen:

1. Kaltwasser Haupthahn defekt
2. Wasserhahn locker
3. Slipon im Badezimmer tropft
4. Griffe der Wasser Absperrventile defekt
sowie
5. Fugen an der Badewanne verschimmelt.

Einige dieser Mängel fallen sicher unter den Kleinreparaturklausel und müssten selbst gezahlt werden, oder???

Sollte Mieter A hier auch gleich schriftlich mit einer Fristsetzung und Mietzahlung unter Vorbehalt vorgehen ???

Wenn ja, was wäre hier eine angemessene Frist ???

Im Mietvertrag steht die Kosten der Kleinreparaturen dürfen den Betrag von 75 € im Einzelfall und jährlich insgesamt 200 € NICHT übersteigen der jährliche Gesamtbetrag darf jedoch maximal nur 8% der Jahresnettokaltmiete betragen.

Vielen Dank für Eure Hilfe


-- Editier von iracer am 03.09.2017 15:33

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9915 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von iracer):
Einige dieser Mängel fallen sicher unter den Kleinreparaturklausel und müssten selbst gezahlt werden, oder???
Es können Dinge darunter fallen, die dem direkten und regelmäßigen Gebrauch des Mieters unterliegen. Meine Meinung: 1 gehört daher sicher nicht dazu, 2 wahrscheinlich, 3 eher unwahrscheinlich, 4 keine Ahnung was das sein soll, 5 eher nicht. Wobei verschimmelte Fugen möglicherweise eh Mieter-Sache sind. Das kommt auf den Grund an.

Zitat (von iracer):
Sollte Mieter A hier auch gleich schriftlich mit einer Fristsetzung und Mietzahlung unter Vorbehalt vorgehen ???
Geschmacksache. Meiner Meinung nach sollte man erstmal die Mängel melden. Wer schlechte Erfahrungen mit seinem Vermieter hat, kann auch gleich eine Frist setzen. Mietminderung oder Mieteinbehalt sind meiner Meinung nach aber bei der ersten Meldung von solchen Kleinigkeiten fehl am Platze.

Zitat (von iracer):
Wenn ja, was wäre hier eine angemessene Frist ???
typischerweise 14 Tage.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von iracer):
1. Kaltwasser Haupthahn defekt
2. Wasserhahn locker
3. Slipon im Badezimmer tropft
4. Griffe der Wasser Absperrventile defekt
sowie
5. Fugen an der Badewanne verschimmelt.


Wie wurden denn die Mängel gemeldet? Schriftlich, FAX, Mail oder Brief oder gar telefonisch oder persönlich? Wie können Sie die Meldung nachweisen?

Wann sind Sie eingezogen. Wenn Sie vor kurzem erst eingezogen sind und die Mängel bemerkt haben, dann fällt keiner dieser Mängel unter Kleinreparatur.

1.
Wie kann man sich das vorstellen? Tropft er?
2.
Könnte Kleinreparatur sein
3.
Siphon auch
4.
Absperrventile uU auch
5.
Meinen Sie die Fugen zwishen den Kacheln oder die Silikonnaht an der BW?

0x Hilfreiche Antwort

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