Kleingewerbe vergessen anzumelden- hilfe

27. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Marina91
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kleingewerbe vergessen anzumelden- hilfe

Hallo,
Mir ist leider etwas passiert.
Ich betreibe seit 3 Jahren Hauptberuflich ein Kleingewerbe im Bereich Wellness & Beauty, einen Gewerbeschein besitze ich seit Beginn der Selbständigkeit. Da die umsätze in der branche auch nicht immer so toll sind, habe ich beschlossen noch putzen zu gehen. Da die resonanz sehr gross ist an angeboten und ich ja monatlich die 450 minijob grenze nicht überschreiten darf, habe ich dann angefangen weitere putzjobs anzunehmen und auf rechnung zu putzen denn einen gewerbeschein habe ich ja. Jetzt ist mir aber 1 jahr später kurz vor abgabe der steuererklärung eingefallen das dass ja eigentlich gar nicht legitim ist denn ich habe ja ausschliesslich ein gewerbe für wellness & beautybehandlungen aber ja nicht für haushaltsnahe dienstleistungen bzw putzen! Was droht mir nun in diesem Fall? Ich meine schwarzarbeit ist es ja in dem sinne nicht ich habe ja allen kunden legitim eine rechnung für das putzen ausgestellt , nur eben keine gewerbeummeldung vorgenommen das ich jetzt putzen auch noch mache.

Probleme mit dem Gewerbe?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Allein durch Rechnungstellung wird eine selbständige Tätigkeit nicht legitim ;)
Wenn du die Einkünfte ordentlich versteuerst, dann begehst du keine Steuerhinterziehung.
Wenn du die Tätigkeit beim Gewerbeamt angemeldet hast, dann hast du keine Ordnungswidrigkeit begangen.

Nach §14 Gewerbeordnung bist du verpflichtet spätestestens gleichzeitig mit der Aufnahme der entsprechenden Tätigkeit das dem Gewerbeamt anzuzeigen. Rückwirkende Meldungen sind nicht vorgesehen sondern eine Ordnungswidrigkeit und mit Bußgeld belegt > § 146 (2) 2 GewO (ich glaube bis 1000Euro für dieses "Vergehen")

Ich habe schon gehört, dass Beamte beim Ordnungsamt/Gewerbeamt sehr unwirsch und streng nach Vorschrift reagieren, wenn das Versäumnis offengelegt wird - selbst wenn es nur um ein paar Wochen Verspätung geht.

Andererseits dürfte eine verspätete Ummeldung ("ich mache ab jetzt ... Wellness und Beauty für Körper, Haus und Hof" :grins: ) überhaupt nicht auffallen, weil es sich nicht um eine erlaubnispflichtige Tätigkeit handelt und die Grundanmeldung (samt den automatischen Meldungen an andere Stellen z.B. ans Finanzamt) bereits erfolgt ist.



Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat:
Kleingewerbe vergessen anzumelden

ad 1: es gibt kein "Kleingewerbe", es gibt nur Gewerbe.

Zitat (von Marina91):
HIch betreibe seit 3 Jahren Hauptberuflich ein Kleingewerbe im Bereich Wellness & Beauty, einen Gewerbeschein besitze ich seit Beginn der Selbständigkeit.

Dann ist das Gewerbe doch angemeldet.
Zitat:

Da die umsätze in der branche auch nicht immer so toll sind, habe ich beschlossen noch putzen zu gehen. Da die resonanz sehr gross ist an angeboten und ich ja monatlich die 450 minijob grenze nicht überschreiten darf, habe ich dann angefangen weitere putzjobs anzunehmen und auf rechnung zu putzen denn einen gewerbeschein habe ich ja. Jetzt ist mir aber 1 jahr später kurz vor abgabe der steuererklärung eingefallen das dass ja eigentlich gar nicht legitim ist denn ich habe ja ausschliesslich ein gewerbe für wellness & beautybehandlungen aber ja nicht für haushaltsnahe dienstleistungen bzw putzen! Was droht mir nun in diesem Fall? Ich meine schwarzarbeit ist es ja in dem sinne nicht ich habe ja allen kunden legitim eine rechnung für das putzen ausgestellt , nur eben keine gewerbeummeldung vorgenommen das ich jetzt putzen auch noch mache.

Wenn das alles ordentlich versteuert wird, droht gar nichts - weil das niemand mitbekommt.
Die Gewerbebehörde prüft nicht, ob das Gewerbe vielleicht hätte erweitert werden müssen, und das Finanzamt interessiert sich nicht für die Gewerbeanmeldung, sondern nur für die korrekte Versteuerung.

Es spricht grundsätzlich auch nichts dagegen, sowohl auf 450 €-Basis angestellt als Reinigungskraft zu arbeiten, und parallel dazu Reinigungsarbeiten auch noch selbständig gewerblich anzubieten.

Es empfiehlt sich trotzdem, bei Gelegenheit die Gewerbeanmeldung entsprechend zu erweitern. Dann ist man auch formal auf der sicheren Seite.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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