Hallo zusammen,
zu meinem Vorhaben:
Ich bin am Überlegen einen Codierservice für VAG Fahrzeuge an zu bieten. (Kleingewerbe) (Siehe www.codierservice.de , www.fahrzeugcodierung.de oder als etwas größere Referenz www.stemei.de) Hier stellt sich für mich gerade die Frage, wer ist in der Haftung wenn z.B. Sachen wie das US Standlicht oder den Gurtwarner deaktivieren (Welches lt. StVo nicht erlaub ist in Deutschland) codiert werden. Das betroffene Fahrzeug ist somit in Deutschland nicht mehr für den Straßenverkehr zugelassen. Ein mündlicher Hinweis darauf wird keine Rechtssicherheit sein. Muss ich das von dem Fahrzeughalter bzw. Auftraggeber quittieren lassen oder kann ich hierfür nicht in Haftung genommen werden!?
Wer haftet, wenn ich eine nachträglich eingebaute Anhängerkupplung elektronisch freischalte (Kein Einbau sondern lediglich das anlernen der Anhängerkupplung an das Fahrzeug. Muss ich mich von der Funktion der Beleuchtungseinheit der Anhängerkupplung (Elektronik die ich nicht verbaut habe) überzeugen und dies rechtssicher dokumentieren?
Danke für eure Antworten.
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Kleingewerbe / Wer haftet? Vohaben erlaubt?
18. Januar 2015
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Frage vom 18. Januar 2015 | 11:38
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kleingewerbe / Wer haftet? Vohaben erlaubt?
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 18. Januar 2015 | 18:38
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39876x hilfreich)
Derartige Fragen sollte man Fachleuten stellen: http://frag-einen-anwalt.de/
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
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