Kleingewerbe, Umsatzsteuer - Fragen...

5. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb475913-58
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kleingewerbe, Umsatzsteuer - Fragen...

Hallo zusammen,

vielleicht kann mir hier jemand meine Frage beantworten!

Ich bin selbstständig und zudem noch 25 Stunden in der Woche angestellt. Im vergangenen Jahr habe ich durch mein Gewerbe
ca. 13500 Euro Umsatz gemacht. In der Steuererklärung werden bei "Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb" aber nur ca. 10000 Euro angegeben. Ich nehme an, dass das an der Gegenrechnung aus Anstellung, Gewerbe und Ausgaben liegt, oder?

In diesem Jahr werde ich das erste Mal über die 17500 Euro kommen, da mein Umsatz schon bei guten 22000 Euro steht.
Nun habe ich für kommendes Jahr aber schon einige neue Angebote geschrieben und auch zusagen erhalten. Auf die Angebote habe ich aber noch immer keine die 19% aufgeschlagen. Nun habe ich die Befürchtung, dass ich das längst hätte tun müssen, da ich sonst für die abzufürenden 19 % selber aufkommen muss. Stimmt das, oder hab ich da einen Denkfehler?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Grüße

Probleme mit dem Gewerbe?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Ad 1: es gibt kein "Kleingewerbe", es gibt nur Gewerbe.

Zitat (von fb475913-58):
Ich bin selbstständig und zudem noch 25 Stunden in der Woche angestellt. Im vergangenen Jahr habe ich durch mein Gewerbe ca. 13500 Euro Umsatz gemacht. In der Steuererklärung werden bei "Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb" aber nur ca. 10000 Euro angegeben. Ich nehme an, dass das an der Gegenrechnung aus Anstellung, Gewerbe und Ausgaben liegt, oder?

Der Unterschied zwischen Umsatz und steuerlichen Einkünften sollte einem Gewerbetreibenden eigentlich bekannt sein. Am Rande gefragt: wer hat denn die Steuererklärung gemacht? Ein Steuerberater?
Zitat:

In diesem Jahr werde ich das erste Mal über die 17500 Euro kommen, da mein Umsatz schon bei guten 22000 Euro steht.
Nun habe ich für kommendes Jahr aber schon einige neue Angebote geschrieben und auch zusagen erhalten. Auf die Angebote habe ich aber noch immer keine die 19% aufgeschlagen. Nun habe ich die Befürchtung, dass ich das längst hätte tun müssen, da ich sonst für die abzufürenden 19 % selber aufkommen muss. Stimmt das

Ja.
Zitat:
, oder hab ich da einen Denkfehler?

Nein. Bei Kunden, die selbst umsatzsteuerpflichtig sind, ist das aber kein Problem, für die ist die USt eh nur ein durchlaufender Posten .
Wenn das Angebot ein Angebot netto X Euro ohne USt aufgrund der Regelung nach §19 UStG enthält, ändert sich für den umsatzsteuerpflichtigen Kunden nichts, wenn daraus ein Angebot netto X Euro plus 19% USt wird.

Nur Endverbraucher als Kunden werden sich verständlicherweise dagegen sperren, und denen ist so oder so ein Brutto-Preis zu nennen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb475913-58
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort. Ja, meine Steuer macht schon seit einigen Jahren ein Steuerberater, mit dem ich mich in den nächsten Wochen auch zusammensetzen muss. Ich bin da tatsächlich nicht firm genug. Also sehe ich das richtig, dass ich bei meinen zukünftigen Angeboten die 19% USt unbedingt oben drauf rechnen sollte um so zu verdienen wie in diesem Jahr?

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