Hallo zusammen,
wir haben ein Reihenendhaus in BW gekauft.
Zwischen unserem Grundstück und dem des Nachbarn (Grundstücke per Sondernutzungsrecht zugeteilt) ist ein eingefasstes Beet (bestückt mit kleinen Sträuchern und anderem nicht schönen grün) mittig auf die Grenze durch den Nachbarn gesetzt worden.
Da der Nachbar meinte, es hätten ja beide Seiten was von und da der Vorbesitzer keinen Streit haben wollte wurde das damals akzeptiert.
Wir möchten aber einen Sichtschutzzaun an die Grenze stellen. Kann ich verlangen, dass er das Beet zurückbaut oder muss ich das akzeptieren?
Gruß und Dank,
Sascha
Kleines Beet auf der Grundstücksgrenze
24. Oktober 2016
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Frage vom 24. Oktober 2016 | 12:16
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kleines Beet auf der Grundstücksgrenze
Ärgert der Nachbar?
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#1
Antwort vom 24. Oktober 2016 | 14:43
Von
Status: Unbeschreiblich (119437 Beiträge, 39725x hilfreich)
Da sollte man erst mal abklären, ob der Sichtschutzzaun überhaupt erlaubt ist (WEG-Unterlagen, Bebauungplan, Nachbarschaftsrecht, ...), bevor das zur Sprache kommt.
Wenn er erlaubt wäre, dann könntet ihr den Teil des Beetes auf eurem Grundstück zurückbauen bzw. erst mal den Nachbarn auffordern das zu machen und den Zaun hinstellen.
#2
Antwort vom 24. Oktober 2016 | 16:38
Von
Status: Master (4242 Beiträge, 2420x hilfreich)
Das Beet ist mittig auf der Grenze, sozusagen eine Grenzanlage?
Dann greift allerdings § 921 BGB
und du darfst das Teil nur in Übereinkunft mit deinem Nachbarn beseitigen, nachdem es von deinem Rechtsvorgänger akzeptiert wurde.
-- Editiert von quiddje am 24.10.2016 16:39
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